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Thema: Freistellung für Feuerwehrlehrgang

  1. #1
    ulan Gast

    Freistellung für Feuerwehrlehrgang

    Hallo Zusammen,

    ich möchte gerne einen 2-wöchigen Lehrgang an der Landesfeuerwehrschule
    absolvieren und brauche noch einige gute Argumente um die Sache meinem
    Arbeitgeber zu erklären, bzw. eine Freistellung von ihm zu bekommen.

    Wäre für Eure Hilfe dankbar. Eventuell gibt es ja auch Anschreiben oder Merkblätter für so einen Fall, bzw. links zu entsprechenden Unterlagen.

    Gruss Ulan

  2. #2
    Registriert seit
    31.10.2006
    Beiträge
    476
    im aktuellen Feuerwehr magazin ist ein Beitrag dazu, frag mal bei deinem Wehrfrührer nach ob etwas dementsprechendes in eurem Feuerwehrgesetz steht.

  3. #3
    Registriert seit
    02.01.2007
    Beiträge
    76
    na da gibt es aber mittlerweile unterschiedliche meinungen...
    Grundsätzlich gibt es ja verdienstausfall...
    laso hat der arbeitgeber da keine nachteile durch. du musst halt abkömmlich sein und er ein wenig für die feuerwehr über haben.

    ein feuerwehrkolle arbeit in unserem ortsansässigen hagebaumarkt und der chef hat klipp und klar gesagt, zitat: wenn du auf einen lehrgang willst dann nimm deinen jahresurlaub da für. wenn ich 14 tage auf dich verzichten kann dann kann ich es auch ganz.

    Ganz anders der Hagebau im nachbarort der mittlerweile vom niedersächsischen landesfeuerwehrverband zum partner der feuerwehren erklärt wurde...
    Gruß
    Mik

    - Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit... -

    www.carphone-wittmund.de

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