Hallo!
Nicht alle Leuchten müssen eingetragen werden :

StVZO §53a, Abs. 3
" Warnleuchten die mitgeführt werden, ohne das sie nach Abs. 2 vorgeschrieben sind, dürfen abweichend von Absatz 1 von der Lichtanlage des Fahrzeuges abhängig, im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sein, das sie bei Bedarf innn oder außen am Fahrzeug angebracht werden können. Sie müssen der Nr.
20 der Techn. Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach §22a der StVZO entsprechen! ",

Heißt :

Man darf durchaus Gelbe RKLE an seinem Privat PKW einsetzen, allerdings müssen das
1. Zugelassene Leuchten sein, sprich eine KBA Nr. vorweisen, Leuchten von HELLA , BOSCH oder FG Hänsch haben diese ja....

2. dürfte man sie eben nur am stehenden Fahrzeug bei einer Panne oder Unfall einsetzen, oder bei Erfüllung der Vorgaben des §52 StVZO Abs. 4 !

Fazit:
Billigleuchten wie sie bei e-bay zu hunderten angeboten werden, haben sehr schlechte Lichtwerte, und bieten keine gute Warnwirkung! Hier lohnt der Kauf einer " Profileuchte ", die auch allen Techn. Richtlinien entspricht!

Tip:

Der Warnleuchtenhersteller HÄNSCH in Herzlake, bietet speziell für den Privatfahrzeuggebrauch Leuchten in Gelb an.
Diese sind auch zugelassen, und bedürfen keiner weiteren Eintragung!
Im Prinzip handelt es sich u.a. um ganz normale " Frontblitzer " in gelb, welche z.b. nach hinten wirkend auf die Hutablage im Fahrzeug montiert werden können, um so den ankommenden Verkehr zu warnen!

MfG