Umfrageergebnis anzeigen: Werden bei euch in der Wehr private 2-m Handfunkgeräte geduldet?

Teilnehmer
130. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, sie werden geduldet, auch ohne BOS-Zulassung

    18 13,85%
  • Ja, sie werden geduldet, aber nur mit BOS-Zulassung

    23 17,69%
  • Nein, sie werden nicht geduldet

    89 68,46%
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Ergebnis 1 bis 15 von 50

Thema: Freigabe von Fungeräten "nicht nach TR-BOS"

  1. #1
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    Freigabe von Fungeräten "nicht nach TR-BOS"

    Hallöchen,
    Mich würde mal Interessieren wie das in eurer Feuerwehr gehandhabt wird.

    Werden bei euch Private 2m Habdfunkgeräte gedulded??
    Müssen diese nach TR-BOS sein (FUG 11b)?


    Was hält ihr von Länderspezifischen zulassungen wie beim GP300???
    Geändert von AndyBOS (15.12.2006 um 20:53 Uhr)
    hallo i bims 1 DME

  2. #2
    Murdock1984 Gast
    das mit der zulassung nach tr-bos muss in deutschland ja überall eingehalten werden sonst dafr das gerät wegen eventueller störung net in betrieb. und bei uns im drk werden grade so private fme geduldet. was soll das auch bringen wenn jeder mit nem fug im 2 m bereich rum rennt. das gibt nur caos ohne ende.

  3. #3
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    Auch hier wieder der Satz "Große Macht folgt großer Verantwortung"

    wenn ich aus welchen Gründen ein Privates FUG habe dann ist es doch klar das ich net den Kanal zuspamme.

    Ansonsten hätte ich es mir auch sparen können.

    Und wenn ich auf ein Privates FUG hätte und würde darauf angesprochen würde ich sagen "Das ist genau so zulässig wie die GP 900 / 5 W die Wir auf den Wägen nicht haben "

    Dann würde ich mich rumdrehen und gehen ...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  4. #4
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    Da bin ich wohl deiner Meinung....Hannibal....

    Mit dem eigenen Gerät sollte man niemanden Zumüllen.....
    Aber gegen den Besitz sollte nichts sprechen, abgesehen von einer BOS zulassung.

    Ich "Hasse"die BOS ZULASSUNG
    Geändert von AndyBOS (15.12.2006 um 21:16 Uhr)
    hallo i bims 1 DME

  5. #5
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    äh,

    wozu braucht man bitte ein "privates 2m-Bandgerät?"
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  6. #6
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    ZUM FUNKEN!!!

    Wenn man in einer Stadt bzw. Gemeinde wohnt wo es reichlich Geräte gibt ist das wohl eine gute Frage, ansonsten zum Funken..
    hallo i bims 1 DME

  7. #7
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    Dann stehen die Geräte zu hause so rum und werden beim Einsatz mitgenommen? Oder eher für Privatgespräche oder so? :s
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  8. #8
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    §4 Berechtigte des BOS-Funks; §7 Besonderheiten im Funkverkehr der BOS

    1.5 die kommunalen Feuerwehren.....
    1.6 .....im Katastrophenschutz mitwirkende Organisationen.....

    §7
    4.) Sofern ausnahmsweise bestimmte Funktionsträger gestattet werden soll ,.....Handsprechfunkanlagen auch außerhalb eines konkreten Auftrags mitzuführen und zu betreiben , ist dazu eine schriftliche Zustimmung der jeweiligen obersten Bundes oder Landesbehörde......erforderlich.
    Die Zustimmung ist mitzuführen und Berechtigten auf Verlangen vorzuzeigen !!!

    ...............................
    somit ist das mitführen von Privaten Handfunksprechgeräten verboten, ohne entsprechende Genemigung.

    BOS-Funk ist kein CB-Funk auch wenn es einige nicht begreifen wollen !!!!!!!

    mfg.
    MHD-Funker-Lp
    Geändert von MHD-Funker-LP (16.12.2006 um 17:46 Uhr)

  9. #9
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    Zitat Zitat von AndyBOS
    ZUM FUNKEN!!!

    Wenn man in einer Stadt bzw. Gemeinde wohnt wo es reichlich Geräte gibt ist das wohl eine gute Frage, ansonsten zum Funken..
    Wobei ja hier auch noch das TKG mitspielt, nicht nur die BOS Funkrichtlinie.

    Nutzen einer Frequenz ohne Zuteilung.......
    Wird teuer :-)

    Außerdem ist die Fragestellung völlig falsch:
    Werden bei euch in der Wehr "Private" 2m Handfunkgeräte geduldet??

    Die Wehrführung kann so etwas nicht dulden, weil sie es nicht genehmigen kann.

    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  10. #10
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    Ja aber wie sieht es aus, wenn man im Privaten Besitz eines solchen Gerätes ist und dies über die Wehr angemeldet wurde???

    Dann Ist man zwar Eigentümer, aber stellt es seiner Wehr zur Verfügung......oder??
    hallo i bims 1 DME

  11. #11
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    @ hannibal

    Hier mal zur errinerung was wir damals zum besten gegeben haben....
    http://www.funkmeldesystem.de/foren/...t=23330&page=5

    ein bsp. unserer Ergüsse

    .....@Hannibal

    Ich schmeiß mich weg....
    *grins* *lach*

    Wie Geil wäre das???

    Na dann muss man sich mal was einfallen lassen, das fängt aber beim Telekommunikationsgestz an und geht weiter bis zu Justizbehörde über die Gemeinde bis in die Feuerwehr.

    Alle lustigen Beamten die ihren Dienst mit " Ich glaub ich verändere Gesetze"
    anfangen müssten sich erst mal mit der Materie richtig ausseinander setzen.

    So würde bei mir niemand Gesetze entwerfen der kein Ahnung hat.

    Oder Uns Forums Mitglieder mit Schwerverbrechen gleichzustellen.
    Ist schon ein bösartiger Witz was die Herren sich erlauben.

    Stell dir mal vor du müsstest in einem Vorstellungsgespräch stellung dazu nehmen warum du vorbestraft bist.

    "äääähhm weil ich ääähm Funk abgehört hab.......ääähhm es tut mir so leid....äähm.."
    hallo i bims 1 DME

  12. #12
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    Auch wenn du es nicht wahrhaben willst,
    die Wehr kann kein FuG, dass nicht TR BOS entspricht anmelden.
    Das ist nun mal fakt, auch wenn du noch andere Ergüsse postest.
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  13. #13
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    @ ebi...Damit meinte ich ja Geräte mit zulassung die der Wehr von Privatpersonen zur verfügung gestellt wurden...
    hallo i bims 1 DME

  14. #14
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    Private 2m Fug

    Morgen,

    ich finde die Fragestellung auch völlig falsch. Wenn sich jeder so wichtig fühlen würde, dass er den Erwerb und den Betrieb eines privaten Funkgerätes, in seinen Augen für gerechtfertigt hält, würde auf dem BOS Band wirklich das Chaos ausbrechen. Viel interessanter wäre die Frage, was wäre wenn, eine verantwortliche Person, Zugführer Feuerwehr, Einheitsführer HiOrg, wie auch immer, aus Günden von Geldmangel auf BOS fähige Betriebsfunkgeräte zurückgreifen würde, was im heutigen Zeitalter der Internet Auktionshäuser kein Problem ist. Wenn man mal bedenkt, dass ein neues FuG 9 so um die schlappe +- 3,000 Euronen kostet und selbst die 30 Jahre alten Fug 9, auf der Fug 7 Basis, noch zu unglaublichen Preisen um die 500 Euro und mehr gehandelt werden. Da kann man anfangen zu überlegen, was würde passieren wenn mir die Kommunikationstechnik nach TR BOS nicht zur Verfügung stehen würde und es könnte u.U. ein Menschenleben davon abhängen, weil die zugelassenen Möglichkeiten, z.B. HFG, die in der Regel vorhanden sind nicht ausreichen. ( nicht wundern, es gibt in der heutigen Zeit immer noch Leute die meinen, dass man mit einem Handfunkgerät aus einem geschlossenen Gebäude, Erdgeschoss, eine Funkverbindung zu anderen Handfunkgeräten, in einer Entfernung im Umkreis von 3 Kilometern um das Gebäude,ohne Probleme eine vernünftige Fernmeldeverbindung aufbauen kann. Im WU Modus und in der Innenstadt wohlgemerkt. ) Jetzt werden wahrscheinlich alle in einer Fernmedeeinheit tätigen, SKANDAL schreien. Allerdings habe ich schon Einsätze erlebt, wo sogar Sonderkanäle im Relaisbetrieb geschaltet worden sind, keine Verbindung mit den Handfunkgeräteträgern ( nach TR BOS ) zum ELW möglich war, dafür aber aus Fahrzeugen mit Betriebsfunkgeräten der Funkverkehr aufrechterhalten werden konnte. Wie wichtig einem eine reibunglose Kommunikation ist, merkt sogar schon der normal sterbliche Mitbürger, wenn mal ein Tag sein Telefon oder sein Internet nicht funktioniert. Jetzt kann man mal abwägen, womit kann ein Verantwortlicher wohl eher leben. Mit der Angst verantworten zu müssen, dass seine Fernmeldeverbindung nicht ganz der TR BOS entspricht, oder sich vor Gericht verantworten zu müssen dass fehlende Mittel zum Ableben eines Mitbürgers beitrugen. Die, die vorher geschriehen haben, uns fehlen die Mittel dazu, ordnungsgemäße Fernmeldewege zu schaffen, würden sich plötzlich nicht mehr daran erinnern sowas gesagt zu haben und die A****karte würde wohl wo landen? Dann vieleicht lieber eine Geldstrafe riskieren, obwohl noch fraglich wenn ich mich an den Tread mit der computergestützten, FMS 32 gesteuerten Zusatzalarmierung erinnere. Von der Gewissensfrage, die einen den Rest seines Lebens beschäftigen könnte, mal abgesehen. Ganz spassig wird es dann es dann noch, wenn die sogenannten Moralapostel, selber in ihren, hochheiligen, nach TR BOS ausgerüsteten ELW´s oder Einsatzzentralen, FMS 32 oder andere Programme nutzen, die Dank etlicher Mitglieder auch von diesem Forum zu benutzerfreundlichen Preisen oder frei zur Vefügung stehen.. Die Zulässigkeit mal dahin gestellt.

    Gruß Peter
    Geändert von Fritz Graupe (16.12.2006 um 01:16 Uhr)
    Mit dem Alarm nicht sparsam sein!

  15. #15
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    Ein solches Zitat kommt mir bekannt vor,

    Ulli Cimolino hat dies in anderer Form aber mit gleichem Inhalt in einem der letzten Feuerwehr Magazinen losgelassen.

    Überschrift der Kolumne war. "Regeln wir uns zu Tode "
    oder so ähnlich.

    Ich möchte dir an dieser Stelle aber deutlich Recht geben. Es spiegelt im weitesten auch meine Meinung wieder..

    gruß
    Andy
    hallo i bims 1 DME

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