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Thema: Petition wegen Änderung der StVO

  1. #31
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    Wenn Wehrleitung und kommunale Verwaltung nix auf die Reihe bringen oder es für gut halten, ihre Feuerwehrler mit solch desolaten Fahrzeugen rumgurken zu lassen, gibts eine einfache und immer gut funktionierende Methode: die Kommunalpolitik. Ein kurzes Schreiben an ein oder mehrere Fraktionen, und das ganze gerät ins Rollen: Diskussionen in den Gremien => Medien => Öffentlichkeit. Spätenstens da wird jeder Verantwortliche zur Einsicht kommen, dass man die Zustände doch nicht einfach so untragbar durchziehen kann.

  2. #32
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    Nicht umsonst sagt man "Mit der Feuerwehr werden Wahlen gewonnen" ;)


    Nichts desto trotz, wenn mir vor Fahrtantritt bekannt ist (weil ich es von frühren Fahrten etc. weiß), dass ein Fahrzeug sicher nicht verkehrssicher ist, würde mir meines Erachtens auch ein solches Gesetz nicht helfen.

    Es kann ja nicht sein, dass ein Freibrief geschaffen wird, mit sich als schrottreif bekannten Fahrzeugen im Straßenverkehr zu bewegen.

  3. #33
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    Darum gehts doch gar nicht. Es soll nicht erlaubt werden mit bekanntermaßen verkehrsuntüchtigen Fahrzeugen rumzufahren. Sondern vielmehr sollte eine Möglichkeit geschaffen werden, die Haftung für evtl. Mängel auf den/diejenigen zu verlagern, die auch die Möglichkeit haben, diese Überprüfung durchzuführen. Z. B. der letzte Fahrer im Falle des Einsatzfahrzeuges im Einsatz. Gegen eine Befreinung von der Pflicht die Fahrzeuge verkehrstüchtig zu halten bin ich ganz entschieden. Aber bei einer Freiwilligen Feuerwehr kann der Einsatzfahrer nunmal nicht von der Abfahrt sein Auto überprüfen, da einfach keine Zeit dazu ist. Ganz anders natürlich bei Übungen, da kann ich vorher schauen, ob alles passt.

    duese

  4. #34
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    Zitat Zitat von duese
    Aber bei einer Freiwilligen Feuerwehr kann der Einsatzfahrer nunmal nicht von der Abfahrt sein Auto überprüfen, da einfach keine Zeit dazu ist.
    Und genau deshalb befreit ihn ja auch heute schon §35 StVO von dieser Pflicht.

  5. #35
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    Und wer haftet dann, wenn tatsächlich was passiert?

    duese

  6. #36
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    Zitat Zitat von duese
    Und wer haftet dann, wenn tatsächlich was passiert?

    duese
    Ich denke mal der Gerätewart und die Verbandsgemeinde als Halter

  7. #37
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    Zitat Zitat von Allmächtiger
    Ich denke mal der Gerätewart und die Verbandsgemeinde als Halter
    Hups... ich hatte vergessen, dass der Gerätewart in Eisenberg KFZ-Meister ist und somit das Fzg prüfen und reparieren kann.... :-(
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  8. #38
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    Das ist momentan eben meines Wissens nach noch nicht so, sondern es haftet der Fahrer, oder kannst Du mir sagen, wo es geregelt ist, dass da jemand anders haftet/verantwortlich ist.

    duese

  9. #39
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    @ AkkonHaLand

    Nö, der Gerätewart ist kein KFZ-Meister, aber wenn das Auto nicht in Ordnung ist, muss er dafür sorgen, dass es in die Werkstatt kommt.


    @ duese

    Wenn du privat mit dem Auto deines Vaters angehalten wirst und die Reifen sind abgefahren, dann geht die Polizei nicht nur an dich als Fahrer, sondern auch an den Halter. Das lernt man in der Fahrschule.

  10. #40
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    @Allmächtiger:

    Ja schon, nur dass wenn ich mit dem Auto meines Vaters privat unterwegs bin, die Möglichkeit habe mich vom Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen.

    Und genau darum geht es hier. Der Einsatzfahrer hat nicht die Möglichkeit, aber die Folgen (zumindest teilweise) zu tragen....

    Trotzdem die Frage, wo ist das geregelt?

    duese

  11. #41
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    Hab hier was gefunden:

    § 7 Haftung des Halters (Straßenverkehrsgesetz)

    (1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
    Hier wird nicht auf den Fahrer verwiesen...

    Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_07.php

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