folgendes Beispiel
du fährst mit deinem LF raus zu einem wasweissichbrand
§35, alles in bester Ordnung
unterwegs wird abbestellt
bleibst du dann stehen und kontrollierst erst das Fahrzeug bevor du einrückst
folgendes Beispiel
du fährst mit deinem LF raus zu einem wasweissichbrand
§35, alles in bester Ordnung
unterwegs wird abbestellt
bleibst du dann stehen und kontrollierst erst das Fahrzeug bevor du einrückst
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Mein Gott was seid Ihr Erbsenzähler.
Was bitte soll dann da noch passieren?
Wenn das Fzg wirklich gravierende Mängel hat, wie z.B. defekte Bremsen, dann merkst Du das eh sofort und fährst nicht mehr weiter.
Die Wahrscheinlichkeit, daß solch ein Fall (egal ob kleines oder ernsthaftes Problem) eintritt, ist gerade bei Feuerwehrfahrzeugen äußerst gering. Erstens haben diese Fahrzeuge eine sehr geringe Laufleistung und zweitens werden diese Fahrzeuge im Gegensatz zum Privatwagen dermaßen häuftig kontrolliert, daß die Wahrscheinlichkeit, daß solch ein Problem auftritt äußerst gering ist.
Und deshalb brauchen wird dafür auch keine gesonderte Verordnung, das ist mit §35 schon ausreichend abgedeckt.
Ansonsten kann ich mich loxi nur anschließen, daß ich es sogar gefährlich finde, die BOS generell von dieser Pflicht zu befreien.
Gruß,
ahk
Moin moin,
man muss halt organisationsintern eine andere Lösung finden. Zum Beispiel ist VOR der Fahrt ja auch NACH derletzten Fahrt. Wenn also gewährleistet ist, dass kein Fahrzeug in der Halle steht, dass nicht auf seine Verkehrsfähigkeit geprüft ist und zwar in Intervallen, die vertretbar sind, dann müsste das ja eigentlich ausreichend sein. Und ein Rundumblick vor der Abfahrt dient ja auch der eigenen Sicherheit. Und kurz einen Blick auf die Reifen zu werfen, ob einer platt ist, kostet schlöiesslich nicht viel Zeit. Alles andere kann ja schon früher routinemässig gecheckt werden (Beleuchtung, Bremsen, Beladung etc). Das verändert sich ja nicht durch den Stillstand in der Halle.
Deswegen finde auch ich eine Ändererung der StVO oderStVZO in diesem Punkt völlig überflüssig.
Gruß, Mr. Blaulicht
Hi,
Ja wie gesagt, es kam mir irgednwie ein bischen komisch vor, aber nun weissZitat von ahk
ich ja warum es so ist.
Gruss Flo
Gruss Flo
Welche "Entbürokratisierungsbestrebungen"? Die tatsächlichen Zahlen der letzten Jahre in bezug auf Wegfall und Neuerstellung von Gesetzen/Verordnungen ist dir bekannt?Zitat von loxi
Und da soll es schaden, einen Absatz hinzuzufügen/ zu ändern, um Mitgliedern ehrenamtlicher Hilfsorganisationen wenigstens ein bißchen Rechtssicherheit zu geben?
Das sollte mit Sicherheit so gehandhabt werden (wird es zumindest in unserer Wehr auch). Das Problem ist nur, wenn jemand das Fahrzeug mit Schaden in der Halle abstellt. Der nächste der kommt und sich auf seinen Vorgänger verlassen muß ist dann ziemlich verlassen, der ist nämlich dann dran und muß haften. Und genau darauf ziehlt meiner Meinung nach diese Petition ab.Zitat von Mr. Blaulicht
Es sollen ja nicht alle von der Haftung befreit werden, sondern auch derjenige in Haftung genommen werden, der bei diesem Vorgehen verantwortlich ist. Es werden ja so oder so in diesen Bereichen Fahrtenbücher geführt. Damit könnte man diese Durchsicht auch auf nach dem Einsatz verlegen und der Abstellende ist dafür verantwortlich. Wäre meiner Meinung nach eine Vorgehensweise mit der man sich mal Beschäftigen könnte.
Eine Petition ist ja auch keine Volksabstimmung, die ab einer bestimmten Mitzeichnerzahl durchkommt, sondern etwas, mit der sich unsere Legislative beschäftigt und wenn ihrer Meinung nach Handlungbedarf besteht etwas tut.
duese
Keine Erbsenzähler nur Relistisch!Zitat von ahk
Ich kann es mir nicht leisten, beim Alarm erst die vorgeschriebene Überprüfung zu machen! Die Dauert nämlich nach Vorschrift, aufgrund der zu prüfenden Teile ca 30 Minuten!
Wenn das Fzg unterwegs abbestellt wird, mache ich mich übrigens strafbar wenn ich dann erst (wenn der §35 weggefallen ist MÜSSte ich nämlich vor Weiterfahrt überprüfen!) die Überprüfungen mache - denn halten auf Autobahnen ohne triftigen Grund - technischer Schaden, der die Weiterfahrt unmöglich macht - ist verboten!
...
Genau das ist das POroblem der Fzge, besonders der Feuerwehr! Die Fzge werden nicht kaputt gefahren sondern sie stehen sich kaputt!Zitat von ahk
Häufig kontrolliert? Stimmt! Alle 24 Monate vom Bauhof, der dann trotz erheblicher Mängel die TÜV-Plakette draufklebt, da es ja "ein Einsatzfahrzeug ist, und die können auch Mängel haben, die bei Privatfahrzeugen nicht erlaubt sind!" (Zitat ende)Zitat von ahk
Unser altes LF8 hatte übrigens z.B.:
- ein ca. 30cm großes Loch im Unterboden
- die Scheinwerfer gingen ab und zu nicht "ihr habt ja nachts das Springlicht-tagsüber braucht ihr kein Licht" der Fehler wurde bis zur Verschrottung nicht gefunden
- mal abgesehen von den schlappen 1,5 Tonnen Übergewicht...
Hatte ich erwähnt, dass das LF8 die letzten 3 mal vor der Verschrottung , laut TÜV-Bericht "ohne Mängel" durch den Bauhof-TÜV kam?
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Wobei es hier nicht um technische Mängel geht, die eh schon bekannt sind, wie chronisches Übergewicht oder Löcher im Unterboden (!!!). In solchen Fällen darf auch ein Einsatzfahrer nicht mehr mit dem Fahrzeug rausfahren. Da muß was an der Fahrzeugen getan werden und nicht an der StVO. Die Gemeinde muß für Reparatur oder Ersatz sorgen, oder sie bekommt den Schlüssel und das Fahrzeug steht nicht mehr im Dienst. Punkt.
Diese Petition sollte nicht als Versuch mißverstanden werden einen Erlaubnisschein für nicht verkehrstüchtige Fahrzeuge zu bekommen. Vielmehr sollte die (Mit-) Verantwortung auf die Leute ausgedehnt/übertragen werden, die diese auch wahrnehmen können.
Zum Thema Erbsenzähler: Das Problem ist nicht der Regelfall der meistens funktioniert. Das Problem ist wenn was passiert, dann hat der (ehrenamtliche) Einsatzfahrer womöglich Probleme am Hals, die er nicht vermeiden konnte und für die er nix kann. Und genau für diesen Fall soll mit dieser Petition Abhilfe geschaffen werden.
duese
Also ganz ehrlich, wie viele Freiwillige Feuerwehren fahren denn im Normalfall über die Autobahn?Zitat von AkkonHaLand
Wenn ich solche Zustände bei uns in der Feuerwehr hätte würde ich der Verwaltung sagen sie könne ihr Feuer selber löschen. Wenn der Wehrführer dagen nichts unternimmt oder es so tolleriert dann muß man halt mal eine Stufe höher gehen. Alternativ könnte man auch mal einen neutralen TÜV aufsuchen. Natürlich gibt es alte Fahrzeuge, bei uns auch, aber dann müssen sie immerhin in einem sicheren Zustand gehalten werden. Da gäbe es bei mir auch keine Diskusion.Zitat von AkkonHaLand
Wenn ich so ein Komentar vom Bauhofmitarbeite höre kannst du mir glauben den hätte ich auch dranbekommen. Die Leute sollen mal drüber nachdenken was sie so von sich geben.
Aber die Fahrzeuge müssen doch ein Jahr zur Sicherheitsüberprüfung und ein Jahr zum TÜV. Zwischendurch kommt auch ab und zu der Herr vom TÜD.
Gruß
Reissdorf
Ich versteh das Problem nach wie vor nicht. Es wird ja auch nicht zu jedem Paragraphen der Vorfahrt, Überholverbote und sonstwas regelt als Absatz hinzugefügt, dass die Feuerwehr etc. im Einsatzfall davon befreit ist, warum gerade da?Zitat von überhose
Ich weiß, dass die Entbürokratisierung nicht wirklich toll funktioniert, aber das ist ja kein Grund zu sagen, "Naja, wenns eh scheiße mit läuft, könn mer ja noch mehr Sachen regeln, die eigentlich schon geregelt sind."
Wie hoch willst du denn? Der Orts-, Stadt- und Kreisbrandmeister hatten Kenntnis! Die Politiker (Ort, Stadt, Kreis) wollten davon nichts wissen!Zitat von Reissdorf
Zitat von Reissdorf
Au ja! Das will ich sehen, wie einer mit einem Fahrzeug, für das der Eigentümer die Stadt ist zu einer Überprüfung fährt bei einer nicht von der Stadt genehmigten Stelle. Wer trägt dann eigentlich die Kosten?
--> Angenommener Verlauf:
- Fahrt zum Bauhof --> Fahrzeug ohne Mängel
- Fahrt zum unabhängigen Prüfer, Kosten aus eigener Tasche (die Stadt zahlt nicht!) --> Fzg stillgelegt
- Fahrt zum Bauhof --> Fahrzeug wieder verkehrssicher!
- Der, der zum Unabhängigen gefahren ist ist seine Mitgliedschaft genauso los, wie der Wehrführer.
Fazit: keine Wirkung für die Fahrzeuge, Rausschmiss aus der Wehr, evtl Schadenersatzforderung von der Stadt, denn "das Fzg war beim Bauhof ohne Mängel, die beim Unabhängigen festgestellten Mängel, die die Stadt jetzt evtl. beheben musste, müssen also von IHNEN VORSÄTZLICH verursacht sein!"
Was ist der TÜD?Zitat von Reissdorf
Unsere Fzge gehen alle 2 Jahre zum TÜV beim Bauhof! Wie das dort abläuft kann ich nicht sagen. Die Fzge werden mit Termin von der Stadt einbestellt, werden morgens auf dem Bauhof abgestellt und abends mit neuer Plakette abgeholt. Der "öffentliche" TÜV (einziger "unabhängiger"??? bei uns) ist übrigens genau nebenan auf dem selben Gelände....
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Vielleicht hilft ein Tip, den ich bei einer Infoveranstaltung für Zivis gekriegt hab.
Problem: Dienststelle schafft keine neuen Fahrzeuge an, obwohl die alten nur noch mit der Handbremse zum Stehen gebracht werden können und div. andere Mängel haben.
Lösung: Auf die Straße vor dem Hof schieben (!) und anonym die Pol verständigen, dass da ein nicht verkerstüchtiges Fahrzeug steht.
Bzw, wenn es der obersten Wehrführung bekannt ist, dann muß die das im Kreuz haben mit dem Schlüssel zur Stadt zu gehen den abzugeben und zu sagen, dieses Fahrzeug ist nicht verkehrssicher und wird ab sofort nicht mehr verwendet.
duese
Ich weis garnicht was ihr hab, schliesslich ist in letzter Linie der Fahrer für die Verkehrssicherheit verantwortlich...
Und ganz ehrlich, bevor ich so eine von euch beschriebene Rostlaube ein 2. mal fahren würde... Da würd ich meinem Wehrführer einfach ins Gesicht sagen: "Ich kann die Verantwortung für dieses Fahrzeug nichtmehr übernehmen und lehne jegliche Fahrten damit ab."
Das ganze dann noch schriftlich, dann kann er mich deswegen nicht rausschmeissen und gut... Was die anderen Fahrer machen ist ja wohl deren sache...
MfG Fabsi
Das du dann hingehst und das Fzg. nicht mehr fährst ist klar, würd ich auch genauso machen!Zitat von Fabpicard
Diese Aussage kann ich nicht verstehen, scghliesslich hat der Fahrer nicht nur die Verantwortung für sich und das Fzg. sondern auch für die restliche Besatzung und ich möchte nicht in der Haut stecken, wenn ich genau weis das das Fahrzeug nicht mehr Verkehrssicher ist und ich die anderen nicht informiert habe und alles in Bewegung gesetzt habe, sodas das Fzg. ersetzt oder Repariert wird.Zitat von Fabpicard
Mfg
Der Bauhof, oder wer auch immer, kann nicht einfach die Hauptuntersuchung (allgemein als "TÜV" bekannt) machen. Das muss ein staatlich vereidigter Sachverständiger tun. So jemand arbeitet aber nicht beim Bauhof (es sei denn, er macht das ganze Jahr nichts anderes als Fzg der Verbandsgemeinde/Stadt zu prüfen, aber dann müsste es extrem viele Fahrzeuge geben *g*). Bei uns in der Fw gab es auch mal Fahrzeuge, bei der sich jeder gefragt hat, wie die die Plakette bekommen haben. Aber normalerweise hat so ein Prüfer keinen Spaß an seinem Beruf, denn wenn er so eine Rostlaube ohne Mängel durchkommen lässt, denn er haftet mit seinem Namen für die Sicherheit, und wenn was passiert, ist er möglicherweise ganz schnell seinen Job los.Zitat von AkkonHaLand
Und versucht mir nicht irgendwelche Geschichten zu erzählen, mein Vater macht das seit knapp 20 Jahren ;-)
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