Die StVO gilt deutschlandweit. Die Länder machen da recht wenig Äußerungen zu, es gibt nur unterschiedliche Meinungen der Gerichte, und selbst da ist IMHO nur ein OLG mal zu der Auffassung gekommen, das Feuerwehrkräfte im Privat-Kfz generell keine Sonderrechte haben können.Zitat von Poli