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Thema: auch ohne Versicherungsschutz mit dem PKW zum GH?

  1. #1
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    auch ohne Versicherungsschutz mit dem PKW zum GH?

    Hallo zusammen,

    Ich hätte eine wichtige und auch interesannte Frage. Ich bin 18 und habe die Fahrerlaubnisklasse B. Da ich jedoch selber kein PKW habe bleibt mir nur die möglichkeit mit dem Auto meiner Eltern zu fahren. Nachdem ich mal einen kleinen Blick in der Versicherungspolice geworfen habe, habe ich jedoch festgestellt das man den PKW erst ab 24 jahren fahren darf. Also es ergibt sich eigentlich von selber das wenn ich mit dem PKW fahren würde der Versicherungsschutz nicht vorhanden wäre. Aber wie sieht die rechliche Lage bei einem Einsatz aus? Darf ich dann mit dem PKW auf den kürzesten und schnellsten Weg zum GH bzw. zur Einsatzstelle fahren? Und wie sähe es im Falle eines Unfalls aus?

    Über ein paar Rückmeldungen wäre ich sehr efreut.

  2. #2
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    imo sollte das fahrzeug in diesem moment über die versicherung der feuerwehr versichert sein.

  3. #3
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    Hallo!

    Hat mit der Zugehörigkeit einer Feuerwehr nichts zu tun.
    Du darfst auch dann weiterhin Dein Kfz Deiner Eltern nicht bewegen, auch nicht wie von Dir geschildert im Alarmfall.

    Du selbst bist ab Alarmeingang über die Unfallkasse der Feuerwehr bzw. des Landes versichert.
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  4. #4
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    das fahrzeug nicht?
    dachte immer das das auto auch über die UKS versichert ist.

  5. #5
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    1.102
    Du fährst nicht ohne Versicherungsschutz, wenn du das Auto nimmst!


    Hab mich in einer ähnlichen Position befunden wie du, und heraus kam folgendes:

    Wenn du mit dem Auto, dass laut Versicherungspolice erst ab 24 zugelassen ist, fährst und einen Unfall baust, wird eine Nachzahlung fällig, wenn nix passiert, is auch gut. Hat mir mein Vater damals so erklärt.


    Kann dir jetzt keine Quelle geben, aber wir haben ja Juristen im Forum, die werden weiterhlefen können.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Allmächtiger
    Du fährst nicht ohne Versicherungsschutz, wenn du das Auto nimmst!


    Hab mich in einer ähnlichen Position befunden wie du, und heraus kam folgendes:

    Wenn du mit dem Auto, dass laut Versicherungspolice erst ab 24 zugelassen ist, fährst und einen Unfall baust, wird eine Nachzahlung fällig, wenn nix passiert, is auch gut. Hat mir mein Vater damals so erklärt.


    Kann dir jetzt keine Quelle geben, aber wir haben ja Juristen im Forum, die werden weiterhlefen können.
    Das scheint von Versicherung zu Versicherung verschieden zu sein !?

    Ich kenne einen Fall wo die Versicherung nichts übernommen hat - Also alles mit Vorsicht zu genießen.

    Die Unfallkasse (Hier im Beispiel Hessen), sagt dazu folgendes:

    Leistungen - "Wegeunfällen: Unfälle auf dem Weg zum oder vom Ort der feuerwehrdienstlichen Veranstaltung"

    .. Zur Not frag' doch einfach mal bei Deiner Versicherung der Feuerwehr an, ob das zu deren Leistungen gehört, damit du auf der sicheren Seite bist!
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  7. #7
    HHI Gast
    Hallo!

    'Allmächtiger' hat recht: Zumindest die Haftpflichtversicherung MUSS zahlen, denn das ist eine Pflichtversicherung. Die Haftpflicht tritt sogar dann ein, wenn jemand ein Auto klaut / unbefugt benutzt und damit einen Unfall baut, sofern derjenige nicht dingfest gemacht werden kann.

    Ähnlich wie bei Garagen- oder Kilometerrabatten gilt hier allerdings: Sollte nachgewiesen werden, dass der Fahrer jünger als vereinbart ist bzw. nicht in der Garage geparkt wird oder die jährliche Fahrleistung größer ist, kann die Versicherung den eingeräumten Rabatt widerrufen und ggf. nachfordern.

    Analoges gilt bei den Kaskoversicherungen.

    Versicherungsschutz besteht trotzdem auf jeden Fall.

    Viele Grüße

    HHI
    (kein Jurist, aber mal bei einer Kraftfahrtversicherung in der Schadensabteilung beschäftigt gewesen)

  8. #8
    Registriert seit
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    161
    Hallo,

    Danke für Eure Antworten. Wäre gut wenn echt jemand wüßte wie die Rechtslage aussieht. Also ich habe heute mit einem Versicherungsfritzen telefoniert und der hat verdeutlicht das kein Versicherungsschutz besteht sobald ich das KFZ fahre.

  9. #9
    HHI Gast
    Hi!

    Klar, das würde ich Dir als Versicherungsmakler auch erzählen - weniger Rabatt, weniger Umsatz, weniger Provision.

    Lies Dir mal die Versicherungsbedingungen bei Deiner Versicherung durch - das ist die Grundlage für den Vertrag und daraus sollte das auch hervorgehen.

  10. #10
    Registriert seit
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    5.255
    Die Versicherung kann dich auf jedenfall bis zu einem Schaden von 5000€ sitzen lassen.
    Alles was drüber hinausgeht ist gedeckt.
    Das nennt sich glaub ich Vertragsstrafe oder so.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  11. #11
    Christian Gast
    Hallo,

    Tip: Lass Dich von einem Versicherungsexperten eines Automobilclubs z.B. ADAC beraten (geht natürlich nur sofern Du Mitglied bist).

    Aber ich kenne es so:

    Du darfst im Regelfalle das Auto nicht fahren, da Du nicht zum Kreis der benannten Fahrer gehörst. Aber die Haftpflichtversicherung muß einen Schaden am gegnerischen Fahrzeug immer bezahlen, sie kann und wird Dich / Deine Eltern jedoch in Regress (max.5000 €) nehmen oder eine Beitragsnachzahlung fordern.

    Ich denke aber, es wäre angebracht, das Auto so zu verischern, dass Deine Fahrten abgedeckt sind. Ich denke Du wirst das Auto ja auch mal so benutzen wollen. Der Mehrpreis in der Versicherung steht in keinem Verhältnis zur Nachzahlung, evtl. Rechtsstreit mit Versicherungen etc. im Schadenfalle.
    Man sollte keinen Versicherung Kohle in den Hals werfen, aber man sollte sich entsprechend informieren und die notwendigen Schritte einhalten.

  12. #12
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Christian

    Ich denke aber, es wäre angebracht, das Auto so zu verischern, dass Deine Fahrten abgedeckt sind. Ich denke Du wirst das Auto ja auch mal so benutzen wollen. Der Mehrpreis in der Versicherung steht in keinem Verhältnis zur Nachzahlung, evtl. Rechtsstreit mit Versicherungen etc. im Schadenfalle.
    Man sollte keinen Versicherung Kohle in den Hals werfen, aber man sollte sich entsprechend informieren und die notwendigen Schritte einhalten.

    sehe ich genauso

    die tarife sind interessant wenn es in der familie keinen entsprechenden fahrer gibt, aber wenn der "bub" alt genug ist würd ichs umstellen.

  13. #13
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    ich hatte die mit einem Versicherungsmann auch mal das Thema
    Es ging darum falls in der Familie was passiert und nur der unter 24 jährige kann zu Oma ins Krankenhaus oder sonst was dringendes

    und dort kam dann raus

    Die Versicherung bezahlt erstmal und nimmt dich dann ggf in Regress

    wobei, wie schon erwähnt du bei der Anfahrt mit allen schäden über die UKS versichert bist
    unter umständen hat die Gemeinde auch eine Zusatzversicherung oder der Verband oder ....
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  14. #14
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    Also ich arbeite mit Versicherungen nebenbei und kann Dir sagen.
    Es ist kein Kündigungsgrund für die Versicherung bzw. sie hat keine Möglichkeit deswegen den Vertrag zu Kündigen.
    Es kann zwar sein, wie hier schon beschrieben, dass im Unfall-Fall eine Nachzahlung fällig wird, aber das wäre es auch schon.

  15. #15
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    Hallo,

    Eigendlich kenne ich das auch nur so:

    KFZ-Haftpflicht:
    Versicherungsschutz ist voll gegeben. Im Schadensfall wird allerdings der Beitrag (rückwirkend) neu berechnet. Je nach vertrag kommt aber auch noch eine Vertragsstrafe dazu, oft ein doppelter JAhresbeitrag o.ä.

    KFZ-Kasko:
    Hier gibt es deutliche Unterschiede.
    Im Ungünstigstgen Fall ist der KAsko Schutz komplett nicht vorhanden wenn der Halter der Benutzung zugestimmt hat. HAt er der Benutzung NICHT zugestimmt übernimmt die Kasko auf jeden Fall, kann vom Fahrer aber Regress fordern.

    Mit einer Aussage wie: "Das übernimmt der GUV", währe ich vorsichtig, denn dann könnte ich ja auch mit einem nichtzugelassenen KFZ fahren. So wie ich das kenne zahlt die GUV ja mit einem gewissen Selbstbehalt, verlangt aber das bestehende Kasko und Haftpflichtversicherungen in Anspruch genommen werden. Die aus der Beitragserhöhung resultierenden Vermögensschäden werden dann übernommen.
    Also ohne Schriftliche Zusicherung der Übernahme währe ich hier vorsichtig.

    Aber:
    Wenn du FS-B hast, ohne eigenes KFZ, dann verstehe ich nicht warum deine Eltern den Vertrag nicht ändern. Ist ein Anruf,kostet nur wenig mehr!

    Oder Alternativ kann man die U24 Bedingung ja auch stehen lassen und dich als (trotzdem) genehmigten Fahrer eintragen lassen.
    Das war zb. bei mir so. Als ich mir mit 18 ein eigenes Auto geholt habe (versichert über Eltern) war die mit abstand günstigste Lösung Zweitwagen mit "% wie Erstfahrzeug". Die Versicherungsgesellschaft die dieses mit akzeptablen Rahmenbedingungen Anbot hat dieses aber nur in Verbindung mit einer U25 Klausel angeboten.

    Eine Kurze Rücksprache mit dem Agenten und ich wurde (ohne Mehrkosten) als genehmigter Fahrer eingetragen, bei bestehender U25 Klausel.
    Stand auch auf dem VS Schein so drauf und auch als ich mit 20 mal unvorsichtig war hat es absolut keine Probleme gegeben.
    Es durfte halt damals nur niemand aus meinem Freundeskreis mein Auto fahren...

    Gruß
    Carsten

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