Eine der vielen Änderungen, die auf uns zukommen, ist die geänderte Netzherrschaft. Der Landkreis/der Zweckverband ist dann nur noch Nutzer einer Infrastruktur, die das Land zur Verfügung stellt.
Mal eben eine Ausschreibung machen und irgendwo einen neuen Standort errichten, um die Abdeckung zu verbessern, ist dann nicht mehr.

Das Ganze ist primär ein "Polizeifunknetz", das die nichtpolizeilichen BOS mitnutzen dürfen. Ist mehr oder minder unverblümt auch in den vielen Publikationen so formuliert.

MfG

Frank