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Thema: Polizei macht Anzeige

  1. #1
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    Polizei macht Anzeige

    Hallo,

    ich brauch einen guten Rat,
    heute morgen hatte wir einen BMA Einsatz,
    beim Weg zum Gerätehaus bin ich gegen eine Einbahnstr. gefahren,
    das natürlich die Polizei gesehen hat,
    ich bekomme nun ein Bußgeld von 20€, dass ich nciht bezahlen will,

    den ich hatte ja Sonderrechte oder?

    Schild auf dem Dach war leider nicht drauf, das lag blöderweise im Kofferraum,

    wie geht´s weiter, wer hat Erfahrung gemacht,

    soll ich einfach die 20€ bezahlen oder kämpfen?

    Grüßle Daniel
    Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten!

  2. #2
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    ja...
    weil du gefahren bist wie eine S*** für eine lumpige BMA

    so jetzt hast du es

    haben die beiden dich angehalten ? hsat du denen gesagt das du auf dem Weg zur Feuerwehr bist ?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
    QuattroFW Gast

    20€ Strafe.

    Also normal bist ja eigentlcih fast im Recht. Nur hast du irgendwelche Fahrzeuge gefährdet? Musste der Weg durch diese Strasse gehen, oder hättest die auch umfahren können? Du hast ja zwar Sonderrechte aber ja auch nur im Gewissen Maß. Aber ich meine bei 20€, würde ich sagen zahl das und dann ist gut. Ist ja nur ne kleinigkeit. Oder rede nochmal in Ruhe mit den Polizisten. Vielleicht kannst ja da noch etwas regeln. Aber wenn du da in höhre Ränge wie z.B. vor Gericht noch gehen würdest hättes ja auf ewigkeit bei dem verschissen. Du musst so sehen was ist dir wichtiger die 20€ und die aufregung vor Gericht oder sch... auf das Geld und du Rettest leben? Auch wenns ärgerlich ist.

  4. #4
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    Zitat Zitat von hannibal
    ja...
    weil du gefahren bist wie eine S*** für eine lumpige BMA
    Naja, ist zwar etwas OT, aber wenn das so ist wie bei uns, das es bei der Alarmierung nur heißt "Achtung Achtung, Einsatz für Feuerwehr XXX, stellen sie Einsatzbereitschaft her" kann ich es auch verstehen.
    Diese Meldung kommt bei ner Ölspur bis zum Brennendem Altersheim.
    Was ist erfahren wir erst im Gerätehaus per Fax.

    Also nicht gleich immer alles Veruteilen, wenn man die Hintergründe nicht kennt.

    Aber wie Ebi schon sagte, Wefü soll was schreiben und mal Überlegen, ob es Alternative wege gibt, die nicht gegen die Einbahnstraße gehen. Das ist immer so eine Sache...


    Schreib mal, wie es ausgegangen ist.

    Gruß

    Torsten
    www.feuerwehr-gigu.de

    Ich kam, sah und alles Funktionierte !

    Dann klingelte mein Wecker....

  5. #5
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    Man sollte vielleicht vorher überlegen wieweit eine Übertretung des geltenden Rechts zum schnelleren Erreichen des Gerätehauses sinnvoll ist.
    Es gehört nicht zu den Sonderrechten, andere Verkehrsteilnehmer gefährden zu dürfen! Und wenn man entgegen einer Einbahnstraße fährt, gefährdet man zwangsläufig diejenigen, die einem entgegenkommen.
    Und nein, das hat nichts mit der Einsatzmeldung zu tun. Egal ob ich zum "Flugzeugabsturz aufs Kreiskrankenhaus mit Folgegroßbrand" gerufen werde, oder zum brennenden Mülleimer, oder zum BMA, bestimmte Regeln sind einzuhalten.

    Zitat Zitat von Hacky
    den ich hatte ja Sonderrechte oder?
    Sonderrechte ja, Wegerechte nein. Mehr an dieser Stelle nicht zu dem Thema, Forumssuche nutzen.

    Zitat Zitat von Hacky
    Schild auf dem Dach war leider nicht drauf, das lag blöderweise im Kofferraum,
    Das Schild (ich nehm mal an "Feuerwehr" oder "Feuerwehr im Einsatz", am besten möglichst groß und leuchtend/blinkend...) ändert an der rechtlichen Situation rein gar nichts! (Auch hier gilt wieder: Forumssuche hilft gerne weiter)

    Zitat Zitat von Hacky
    soll ich einfach die 20€ bezahlen oder kämpfen?
    Bezahl, und denk beim nächsten Mal (oder besser vorher schon) daran, dass du nicht unersetzbar ist. Das ist in der ganzen Feuerwehr niemand. Es ist sch*****egal, ob man auf dem ersten oder letzten Auto mitfährt. Wenn du in ner 50er Zone, gut ausgebaut und einsehbar, mit 60 km/h fährst, ist das ok. Wenn du dich am Gerätehaus ins Halteverbot stellst, weil ihr nicht genug Parkplätze habt, ist das auch ok. Wenn du mit deinem Verhalten andere gefährdest, ist das nicht ok und sollte nach auch die entsprechenden Rechtsfolgen nach sich ziehen.

    Zitat Zitat von QuattroFW
    Also normal bist ja eigentlcih fast im Recht.
    Diese Aussage ist ja eigentlich fast sehr aussagekräftig.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Actros
    Naja, ist zwar etwas OT, aber wenn das so ist wie bei uns, das es bei der Alarmierung nur heißt "Achtung Achtung, Einsatz für Feuerwehr XXX, stellen sie Einsatzbereitschaft her" kann ich es auch verstehen.
    Diese Meldung kommt bei ner Ölspur bis zum Brennendem Altersheim.
    Was ist erfahren wir erst im Gerätehaus per Fax.
    würde ich sofort abstellen, das ist ja verantwortungslos

    Ansonsten würde ich das als Lehrgeld verbuchen ...
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    Scharnhorst

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  7. #7
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    Also man sieht immer wieder das es verrückte gibt....wegen einer BMA in die Einbahnstraße zu fahren... Wenn ich ein Autofahrer wäre und richtig in die Einbahnstraße rein fahren würde,würde ich auf dem jenigen zuhalten...

    Ich würde dies selbst nichteinmal machen wenn ein VU mit eingeklemmter ist oder Wohnungsbrand etc.

    Mir wäre das einfach zu Heiß...Ich komm auch so im GH an,wenn ich Außenrum fahre und wenn ich mal nicht mit raus komm oder es nicht rechtzeitig schaffe,warte ich halt solange im GH bis entweder Einsatz abbruch kommt (was zu 99% immer ist) oder ich fahre mit dem nächsten Auto mit.

    Einbisschen Ordnung muss sein.... Wenns dann knallt,ist das Geschrei groß....

    *Meine Meinung*

  8. #8
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    Zitat Zitat von überhose
    Sonderrechte ja, Wegerechte nein. Mehr an dieser Stelle nicht zu dem Thema, Forumssuche nutzen.
    Allgemein muss ich dir ja zustimmen, aber mach das bitte mit einem "Edit" weg, damit deine Aussage auch ganz stimmt ;)

    Zitat Zitat von hannibal
    würde ich sofort abstellen, das ist ja verantwortungslos
    Such da mal nach Einsatzmeldungen bei der Digitalen Alarmierung...
    Benutzen leider immer mehr Wehren, die Fix-Text-Funktion... Bei mir steht auch nur "Einsatz - Löschzug XY" auf dem Melder...

    Wurde aber schon oft diskutiert ;)

    MfG Fabsi

  9. #9
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    Die Sache mit der Einbahnstr kann man noch diskutieren

    dort kommt es immer wieder auf die Rahmenbedingungen der Sache sehen

    Urzeit und Verkehr
    Länge der Einbahnstraße
    Einsatzmeldung


    M.E. handelt jede Führungskraft, die Ihre Einsatzkräfte vorsätzlich nicht ausreichend über den Art des Alarmes informiert äusserst Fragwürdig
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  10. #10
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    also erstma:

    Bei ner BMA geht man grundsätzlich von Feuer aus,

    ABER

    1. muss ja nit gleich die ganze Halle, etc. brennen
    2. muss man sich fragen, ob sich das wirklich rentiert

    aber ich will keine vorträäge halten...
    ...da wirst du, wenn es hart auf hart kommt mit sicherheit den kürzeren ziehen, weil du hast als Feuerwehrmann im privat PKW NUR
    SOnderrechte, KEINE wegerechte.

    d.h. du darfst schneller fahren als normal erlaubt, aber darfst nicht in einbahnstraßen falschrum fahren und andere brauchen dir nicht platz zu machen...

    also bezahl das und gut ist....

  11. #11
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    ich würd zahlen das unter lehrgeld abhaken

    du hast definitiv keine wegerecht.
    überleg mal es währe zum crash gekommen?

  12. #12
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    Ich bin auch mal gespannt wie das aus geht,
    auf der Feuerwehrschule in Bruchsal wurde mal erzählt, dass man bei rot über die Ampel darf, das ist aber eine andere Geschichte,

    mir kam es so vor, dass die Beamten glaub selber nicht richtig bescheid wußten!
    Sie waren total unkooperativ, haben mich laut angeschnauzt, ich habe Ihenen gesagt, sie sollen nicht so mit mir reden, da meinte einer, sie würden das Gespräch hier führen, ha ha =>Hab ich keinen Wert?

    Unser Wehrführer, der später auch noch dazu kam, sagte das wir das mit dem Stadtbrandmeister klären werden, denn es nutzen hin und wieder auch andere diese Strecke!

    Find es nur schade, das man Tag und Nacht berreitschaft leistet und das dann so belohnt wird,

    schade schade,
    Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten!

  13. #13
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    Hast du halt gemacht ... selbst schuld

    hättest auf den Satz " allgemeine Verkehrskontrolle" antworten müssen
    "so allgemein ist das hier nicht"

    du hättest alle Herzen gewonnen...

    hier macht der Ton die Musik
    und wenn die beiden den beliebten Merksatz "kannst du zählen kaum bis drei.. " dann hätte ich kein Aussagen zur Sache gemacht und gebeten mir einen Anhörungsbogen zu schicken
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  14. #14
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    Sonder- und Wegerechte

    @ Memo:

    ich empfehle dir, dich mal kurz in die §§ 35 & 38 der StVo einzulesen.

    Ich habe mit diesen § berufstechnisch recht häufig zu tun.


    Sonderrechte befreien dich von der StVo, d.h. wenn er Sonderrechte hat, dürfte er auch, rein theoretisch, entgegen der Einbahnstraße fahren.


    Wegerechte, das bedeutete, das die anderen Verkehrsteilnehmer dir Platz, also freien Weg zu schaffen haben.

    Also du kannst nie Wegerechte alleine haben, nur zusammen mit sonderrechten.
    Und wegerechte hast du nur wenn du blaues blinklicht in verbindung mit dem einsatzhorn einsetzt.

    Also die Einbahnstraßen-Regelung bezieht sich auf SOnderrechte !



    gruß

    dominik

  15. #15
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    Zitat Zitat von Hacky
    auf der Feuerwehrschule in Bruchsal wurde mal erzählt, dass man bei rot über die Ampel darf
    Darf man, wenn man an der Ampel hält und sich vergewissert, dass keiner kommt. In dem Moment, indem ein anderer kommt, der Grün hat, darf mans wieder nicht, weil => keine Wegerechte.

    Zitat Zitat von Hacky
    Unser Wehrführer, der später auch noch dazu kam, sagte das wir das mit dem Stadtbrandmeister klären werden, denn es nutzen hin und wieder auch andere diese Strecke
    Wenns so ne wichtige Ausweichstrecke ist, sprecht mit dem Straßenbauträger (Kommune) über eine mögliche Ampelschaltung, die euch im Einsatzfalle die Einbahnstraße in die gewünschte Richtung freigibt, damit euch keiner entgegenkommt. Bis dahin würde ich euch abraten, weiter so zu fahren. Auch ein Stadtbrandmeister kann sich nicht über alle Rechtsnormen stellen.


    @Farbpicard: Was soll ich ändern?

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