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Thema: Polizei macht Anzeige

  1. #106
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    entgegengesetzt auf der autobahn

    "... aber ich hatte doch meinen dachaufsetzer und sonderrechte, und die ölspur war dringen... "

  2. #107
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    mal was anderes, ihr schreibt immer, dass ihr alle so brav mit schrittempo fahrt, wenn es zur übertretung der StVO kommt.
    OK, dann sach ich mal, ich hoffe es weiss jeder, dass schrittempo nur 4-7 kmh sind.
    wäre es da nicht sinnvoller, diese blöde einbahnstrasse einfach mit normalem tempo zu umfahren, sich dabei ärger mit der Pol zu sparen oder mit dem staatsanwalt, sich völlig regelkonform zu verhalten und trotzdem schneller zu sein, da man ja nicht im kriechgang durch diese strasse musste?

    nur mal so als denkanstoss...

    ja oder ist die vielzitierte schrittgeschwindigkeit so ernst gar nicht gemeint? :-)
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  3. #108
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    Zitat Zitat von SEG-Betreuung
    wäre es da nicht sinnvoller, diese blöde einbahnstrasse einfach mit normalem tempo zu umfahren, sich dabei ärger mit der Pol zu sparen oder mit dem staatsanwalt, sich völlig regelkonform zu verhalten und trotzdem schneller zu sein, da man ja nicht im kriechgang durch diese strasse musste?
    Bei uns gibt es eine Einbahnstraße, die bei einigen Kameraden auf dem Weg zum Gerätehaus liegt (bei mir nicht), die ist ca. 50m lang, man kann locker mit 2 Autos nebeneinander fahren und man kann sie ist auch einigermaßen gut einsehen. Wegersparnis gegenüber anderer Strecke: mehr als ein halber Kilometer!

  4. #109
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    Zitat Zitat von Allmächtiger
    Bei uns gibt es eine Einbahnstraße, die bei einigen Kameraden auf dem Weg zum Gerätehaus liegt (bei mir nicht), die ist ca. 50m lang, man kann locker mit 2 Autos nebeneinander fahren und man kann sie ist auch einigermaßen gut einsehen.
    Das größte Verkehrsrisiko wird dort sein, daß unverbesserliche Normalfahrer absichtlich mittig bleiben, hupen und aufblenden werden, falls ihnen einer entgebenkommt, statt einfach rechts ranzufahren...

  5. #110
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    Zitat Zitat von arnolde
    Das größte Verkehrsrisiko wird dort sein, daß unverbesserliche Normalfahrer absichtlich mittig bleiben, hupen und aufblenden werden, falls ihnen einer entgebenkommt, statt einfach rechts ranzufahren...

    sorry, wenn ich mal kurz anmerken darf, dass diese normalfahrer aber absolut richtig handeln, wenn sie einen auf diesen verstoss hinweisen, kann ja auch aus versehen passiert sein und der "unverbesserliche" will einen nur davor bewahren nen unfall zu baun oder bestraft zu werden.

    oder sollen wir in der fahrschule schon mal mit lernen lassen, dass in einbahnstrassen mit wichtigen personen auch gegen die fahrtrichtung jederzeit gerechnet werden muss und denen dann sofort freie bahn zu schaffen ist???

    und zu den 500 m umweg.
    rechne mal, wie lange du für ein "SICHERES" durchfahren (4 kmh)besagter einbahnstrasse mit der entsprechenden sorgfalt beim ein und ausfahren aus dieser brauchst.
    dann rechne mal dasselbe mit dern normalen strasse, rechne mal gerne mit 70 kmh dort, ist ja auch ok.
    was kommt raus?
    welcher weg ist besser und sicherer?

    wenn die einbahnstrasse gewinnt, dann donnert ihr dort also auch durch, und is mal wieder nix mit schrittgeschwindigkeit...
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  6. #111
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    Zitat Zitat von SEG-Betreuung
    sorry, wenn ich mal kurz anmerken darf, dass diese normalfahrer aber absolut richtig handeln, wenn sie einen auf diesen verstoss hinweisen, kann ja auch aus versehen passiert sein und der "unverbesserliche" will einen nur davor bewahren nen unfall zu baun oder bestraft zu werden.

    Jetzt paß mal auf ... sollte einer gegen die Einbahnstrasse fahren, dann ist das eine simple Ordnungswidrigkeit.
    Wenn du aber jemand daran hinderst gegen ne Einbahnstrasse zu fahren, dann ist das eine handfeste Straftat, nämlich Nötigung.
    Zumal der andere gar nicht zu beurteilen hat, ob der gegen die Einbahnstrasse fahren darf, kann ja genauso eine Zivilstreife der Polizei sein die jemand verolgt.
    Wenn demjenigen was nicht paßt, dann steht es ihm jederzeit frei Anzeige zu erstatten, aber Selbstjustiz ist in Deutschland verboten, und Ankläger, Richter und Vollstrecker in einer Person gibts in Deutschland auch nicht.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #112
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    Hallo,

    Zitat Zitat von SEG-Betreuung
    oder sollen wir in der fahrschule schon mal mit lernen lassen, dass in Einbahnstrassen mit wichtigen personen auch gegen die fahrtrichtung jederzeit gerechnet werden muss ....
    Ähhh,
    aber genau das lernt man doch in der Fahrschule, zumindest sollte man das.
    (Ok, das "wichtig" streichen wir dabei)

    Die Vorgegebene Fahrtrichtung ist zwar ersteinml verbindlich, aber sowohl mit Fehlverhalten anderer als auch mit berechtigt gegen der Fahrtrichtung fahrenden KFZ ist jederzeit zu rechnen!!!

    Und das können nun einmal FW´ler, Polizisten, Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen sowie MEssfahrzeuge der BnetzA sein.
    Im großen und ganzen also schon eine ganze Menge was das auftauchen von Gegenverkehr in einer Einbahnstraße schon zu einem einkalkulierbaren Ereigniss machen MUSS!

    Im übrigen hat zb. ein Fahrzeug was entgegen der Fahrtrichtung aus einer Einbahnstraße kommt an einer RvL Einmündigung auch Vorfahrt wenn es von rechts kommt! Daher lernt man auch in der Fahrschule an einmündenden Einbahnstraßen auf Verkehr zu achten, selbst wenn dort eigendlich nur die "einfahrt" ist.

    Achja, sicheres und vorsichtiges Fahren entgegen der Fahrtrichtung muss nicht unbedingt Schrittempo bedeuten! Das kommt ganz auf die Umgebung an.

    Gruß
    Carsten
    (DerzwareigendlichSOREinP-PKWsehrkritischsieht,abereinigeArgumentehierüberha uptnichtnachvollziehenkann!)

  8. #113
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    aber all die genannten fahrzeuge sind als sonder KFZ kenntlich.
    ein privatPKW eins FWlers aber nicht.
    und die pol, tja, die burschen haben ne eine blaue funzel dabei und wenns verfolgen auch meist ein.

    ich steig jetzt aus der diskussion wieder aus, war ja e schon nach den ersten paar beiträgen klar auf was es rausläuft...
    entschuldigt bitte, dass ich versucht habe an der wichtigkeit mancher zu zweifeln und eben besagte praktiken in frage stelle. ebenso bin ich gegen nutzung von sonderrrechten mit dem privat pkw, aber das sollte man ja hier ned laut sagen.
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  9. #114
    Memo1 Gast
    Na ja auch mal nen Senf dazugeben, also die Fahrt zum Feuerwehrhaus gehört zum Einsatz, sollte jedoch auch gerechtfertig sein also nicht quer durch den Landkreis weil da ne Mülltonne brennt....würde also mal mit deinem Chef reden und fertig...
    Wenn ich jetzt mal an den gestrigen Einsatz denke wo die Durchsage kam "Dachstuhlbrand im Krankenhaus Drehleiter und Atemschutz zur unterstützung dringend erforderlich" könnt ihr euch vorstellen wie die anfahrt zum GH war....

  10. #115
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    Hi,
    warum müssen solche Diskussionen eigendlich immer zu einem wahren Glaubenskrieg werden.
    Natürlich kann man darüber Diskutieren ob SORE ohne Blaulicht (egal ob Privat-PKW oder Dienst-KFZ ohne SOSI sei mal dahingestellt) sein sollten.
    Ich bin selbst kein Fan von derer Ausnutzung und meine Jungs haben die konkrete Anweisung DAVON KEINEN GEBRAUCH ZU MACHEN (vorbehaltlich gegenteiliger AUSDRÜCKLICHER "Mitteilung")

    Aber das ist HIER DOCH GAR NICHT DIE FRAGE!
    Hier war lediglich nach einem konkreten Fall gefragt.
    Der weit überwiegende Teil des deutschen Rechtssystems ist in diesem Fall nun einmal der Meinung das dem TE Sonderrechte zustanden.

    Er hat diese insofern ausgenutzt, als das er entgegen der Fahrtrichtung in eine Einbahnstrasse, handelsüblich, eingefahren ist.
    Wenn er die ausreichende Sorgfalt gewahrt hat, rechtlich VÖLLIG KORREKT!

    Und einige tun hier so, als währe er rechtsüberhohlend mit 200 Sachen über den Spielplatz des Kindergartens gerauscht. Natürlich kennt hier keiner die genauen Umstände, aber aufgrund meiner Erfahrungen möchte ich behaupten das ein verkehrtes Einfahren in eine Einbahnstrasse, HÜ in den allermeisten Fällen NICHT zu einer wie auch immer gearteten Gefährdung führt. Selbst wenn ich die mit 30 oder 40 durchfahre NICHT. Ausnahme bestätigen zwar die Regel, aber da wir die Örtlihkeit nicht kennen, gehe ich nach der Wahrscheinlichkeit.

    Und NUR dasist bei der Ausübung der Sonderrechte zu beachten!
    Ob ich jetzt jemanden ein wenig behindere oder nicht, das spielt nur eine untergeordnete Rolle.
    Ebendso spielt es doch überhaupt keine Rolle ob ein Fahrzeug nun als Sonderfahrzeug erkennbar ist oder nicht (warum sollte dies...) Wichtig ist nur das erkennbar ist DA KOMMT EIN FAHRZEUG. Und ich muss als Autofahrer immer mit entgegenkommenden KFZ, Fahradfahrern oder Kindern rechnen!

    Zwar wird der Rentner von nebenan sich wieder über die Jugend ärgern und vieleicht auch wieder eine Anzeige schreiben, aber das spielt doch gar keine rolle. Und wenn mir ein nicht zuordbares Fahrzeug in der Einbahnstraße, hü falsch entgegen kommt dann muss ich mich mit dem halt arrangieren, wenn man aneinander vorbeifahren kann ok, ansonsten fährt der Rückwärts der schneller an einer Einbuchtung ist. Nur bei komplizierten Wendemanövern sehe ich das nicht ein und lasse den "Falschfahrer" das machen...

    Aber wo seht ihr da eine GEFÄHRDUNG?

    NAtürlich kann man sich jetzt auch noch darüber streiten ob es Sinn macht da durch zu fahren, denn es kann ja auch zu Verzögerungen durch Oberlehrer oder die Polizei kommen. Aber das ist nun auch wieder eine Einzelfallentscheidung die man mit Dogmatischen Ideologien (in beide Richtungen) niemals für alle Situationen ideal erfassen kann. Hier ist einfach gesunder Menschenverstand gefragt

    Also kommt mal wieder runter...

    Gruß
    Carsten

  11. #116
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    *Popcorn Tüte raus hol und gemütlich im Sessel zurück lehn*

    Ich finds toll mal wieder so eine ausschweifende Unterhaltung zu lesen.
    Hatten wir schon sooo lange nicht mehr *gg
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  12. #117
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    Zitat Zitat von tower911
    *Popcorn Tüte raus hol und gemütlich im Sessel zurück lehn*

    Ich finds toll mal wieder so eine ausschweifende Unterhaltung zu lesen.
    Hatten wir schon sooo lange nicht mehr *gg
    Das finde ich auch und das wegen läpischen 20€. Sehr lustig ;-)
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  13. #118
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    für 20€ bekommst du keinen kinoabend
    und das beste, du musst nicht zahlen

  14. #119
    Matze81 Gast
    Zitat Zitat von Bruno-FF12-EL
    Ich hab jetzt nicht alles gelesen, weil ich sonst wahrscheinlich ausgerastet wäre. Du warst auf dem Weg zum Feuerwehr Gerätehaus. Also warst du wahrscheinlich in deinem privat PKW unterwegs. Mit deinem privatem Fahrzeug hast du weder wege noch sonderrechte. Die hast du erst wenn du in einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn fährst.
    Häufiges wiederholen macht das auch nicht richtiger. Bevor Du hier den Mund so voll nimmst und falsche rechtliche Ratschläge erteilst, solltest Du Dich vielleicht erst einmal wirklich sachkundig machen. Würde dann auch weniger peinlich für Dich.

  15. #120
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    Buchempfehlung

    Hallo,

    ich möchte an dieser Stelle noch einmal eindringlich für diesen Thread und dementsprechend für das Buch Werbung machen und lege es vor allem all denen an Herz, denen hier das ein oder andere Mal verdeutlich wurde, dass es besser ist, sich sachkundig zu machen, ehe man sich äußert.

    Für alle Rettungsdienstler empfiehlt sich auch das Buch Strafrechtliche Probleme im RD vom S+K-Verlag, dort wird auch der Komplex der Sonder- und Wegerechte, aber halt auch vielmehr Rettungsdienstliches behandelt.

    Gruß
    Sebastian

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