Seite 6 von 9 ErsteErste 123456789 LetzteLetzte
Ergebnis 76 bis 90 von 124

Thema: Polizei macht Anzeige

  1. #76
    Registriert seit
    14.12.2004
    Beiträge
    930
    Zitat Zitat von akkonsaarland
    angenommen das fahrzeug kollidiert mir einem auto oder ähnliches.
    fahrer des pkw sagt der kam von rechts ohne sosi ich hatte grün.
    so wer bezahlt das ganze?
    Kfz-Haftpflicht, die das auch bezahlt, wenn er Blaulicht und Einsatzhorn hatte!
    Was hat das Beispiel mit einem fehlenden Versicherungsschutz zu tun?

    Welcher Versicherungsschutz soll denn deines Erachtens nach bei einer Einsatzfahrt unter Inanspruchnahme der Sonderrechte gemäß §35 StVO - ohne Blaulicht - verloren gehen?

    Gruß
    Sebastian

  2. #77
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Die Nutzung, Kenntlichmachung und Durchsetzung von Sonderrechten bei Feuerwehrangehörigen auf dem Weg zum GH ist eine vieldikutierte Sache

    Grundsätzlich vertrete ich auch die Meinung das solange der Gesunde Menschenverstand gewahrt bleibt es auch nichts dagegen einzuwenden ist.
    Nicht zuletzt gibt es halt für Feuerwehrangehörige keine Möglichkeiten Ihre SORE durchzusetzen bzw zu kennzeichnen.


    Aber wenn eine HIlfsorganisation, die sich ja mit der Problematik auseinandersetzen muss, es duldet das mal schneller gefahren wird oder mal eine Rote Ampel mitgenommen wird dann muss ich mich fragen ob man dort seine Hausaufgaben gemacht hat

    das das ganze mit dem § 35 zu vereinbaren ist streite ich hier nicht ab
    es geht aber um die Verantwortung 9 Menschen mit einem Klein LKW durch die Gegend zu schicken die dann Ihre Sonderrechte durchsetzen sollen will ich nicht übernehmen

    M.E: gibt es genau 2 Lösungen: entweder SOSI beschaffen (was ja geplant ist ) O D E R eine DA rausbringen die definitiv vorschreibt das der § 35 nicht in Anspruch genommen werden darf
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #78
    Registriert seit
    17.08.2006
    Beiträge
    292
    Zitat Zitat von überhose
    Es wird wohl wesentlich mehr Einbahnstraßen geben, die die oben angesprochenen Merkmale aufweisen. Schonmal drüber nachgedacht, warum Einbahnstraßen ausgewiesen werden? Zum Ärgern und Abzocken von gutmütigen Feuerwehrleuten oder anderen Helden?
    Was schon Carsten geschrieben hat, muß ich auch sagen: Die meisten EBS die ich kenne, sind lediglich zur Verkehrsberuhigung in Wohngebieten.

    Du hälst das Bevorzugen besonnener Fahrweise auch im Einsatzfall für engstirnig?
    [ ] du hast meinen Beitrag gelesen

    Ich bin der Meinung, genau das Gegenteil gesagt zu haben: Daß auch im Alarmfall eine besonnene Fahrweise unumgänglich ist.

    Ich wehre mich allerdings vehement gegen Aussagen wie hier sinngemäß: "Jede Einbahnstraße ist absolut Tabu weil ein Befahren gegen die Fahrtrichtung ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vollkommen ausgeschlossen ist." Das entspricht nun mal nicht den Tatsachen!

  4. #79
    Registriert seit
    29.08.2005
    Beiträge
    423
    Auch wenn mir der Diskussionsstil von hannibal nicht ganz zusagt (persönliche Meinung), hat er vielleicht nicht ganz unrecht. Dazu erst mal ein Auszug aus §35 StVO:

    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
    I. Allgemeine Verkehrsregeln
    §35 Sonderrechte

    (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

    [...]

    (2) Dagegen bedürfen diese Organisationen auch unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 der Erlaubnis,
    wenn sie mehr als 30 Kraftfahrzeuge im geschlossenen Verband (§ 27) fahren lassen wollen,
    im übrigen bei jeder sonstigen übermäßigen Straßenbenutzung mit Ausnahme der nach § 29 Abs. 3 Satz 2.

    [...]

    (4) Die Beschränkung der Sonderrechte durch die Absätze 2 und 3 gelten nicht bei Einsätzen anläßlich von Unglücksfällen, Katastrophen und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung sowie in den Fällen der Artikel 91 und 87a Abs. 4 des Grundgesetzes sowie im Verteidigungsfall und im Spannungsfall.

    [...]

    (5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

    [...]

    (8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

    Soweit ich verstanden habe geht es hier um eine DLRG-Truppe. Zählt diese zum Rettungsdienst oder zum Katastrophenschutz? Denn wenn nicht, dann ist der §35 gar nicht anwendbar. Falls ihr dazu zählt bitte ich um Verzeihung.

    Unabhängig davon bin ich aber der Meinung, dass auch ein Fahrzeug ohne SoSi die ihm zustehenden Sonderrechte in Anspruch nehmen darf und sollte, so fern die notwendig ist. Selbstverständlich darf das nicht als Ausrede zum unbegründeten rasen oder die Sau rauslassen verwendet werden und muß immer im Rahmen bleiben (siehe auch §35 Abs. 8).

    Wenn jeder den hier im Hinterkopf hätte und auch beachten würde, wären fast alle anderen Paragraphen überflüssig:

    § 1

    Grundregeln

    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

    (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

    In diesem Sinne,

    duese

    €: ich war wohl etwas zu langsam, zwischenzeitlich kamen noch einige Posts....

  5. #80
    Registriert seit
    01.08.2006
    Beiträge
    2.332
    Zitat Zitat von DaRake

    Welcher Versicherungsschutz soll denn deines Erachtens nach bei einer Einsatzfahrt unter Inanspruchnahme der Sonderrechte gemäß §35 StVO - ohne Blaulicht - verloren gehen?
    ich red net von der dlrg versicherung.

    ich red von der versicherung des unfallgegners. und die wird sich sträuben.

  6. #81
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Zitat Zitat von duese

    Soweit ich verstanden habe geht es hier um eine DLRG-Truppe. Zählt diese zum Rettungsdienst oder zum Katastrophenschutz? Denn wenn nicht, dann ist der §35 gar nicht anwendbar. Falls ihr dazu zählt bitte ich um Verzeihung.

    Unabhängig davon bin ich aber der Meinung, dass auch ein Fahrzeug ohne SoSi die ihm zustehenden Sonderrechte in Anspruch nehmen darf und sollte, so fern die notwendig ist. Selbstverständlich darf das nicht als Ausrede zum unbegründeten rasen oder die Sau rauslassen verwendet werden und muß immer im Rahmen bleiben (siehe auch §35 Abs. 8).

    Wenn jeder den hier im Hinterkopf hätte und auch beachten würde, wären fast alle anderen Paragraphen überflüssig:
    wenigstens einer versteht mich

    ich gehe einfach mal davon aus das die DLRG Truppe sich auf den 35er berufen kann

    aber

    es kann doch nicht sein das man regelmäßig seine Sonderrechte in Anspruch nehmen soll und nicht kann

    und wir reden hier nicht von einem Feuerwehrangehörigen der einmal im Quartal zum Gerätehaus fährt und dann auf auf der Umgehungsstraße 80 statt 60 fährt oder mal eine EBS verkehrt rum fährt dann soll das Recht und billig sein
    sondern
    von einem Klein LKW mit 9 Personen drin, die sich regelmäßig recht offensiv durhc den Verkehr kämpfen müssen weil das Geld nicht für die SOSI gereicht hat

    Ich denke auch an die Sicherheit der Kameraden ,,,
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  7. #82
    Registriert seit
    17.08.2006
    Beiträge
    292
    Zitat Zitat von duese
    Auszug aus §35 StVO
    Toll zitiert, kennt hier jeder schon auswendig, und was willst Du uns damit sagen?

    [edit] achso du hattest was zwischendrin gecshrieben... hab ich zuerst übersehen, sorry (etwas auffälliger und weniger Zitat wäre gut, ein Link hätte völlig gereicht)
    Geändert von arnolde (18.10.2006 um 14:28 Uhr)

  8. #83
    Registriert seit
    14.12.2004
    Beiträge
    930
    Zitat Zitat von hannibal
    Die Nutzung, Kenntlichmachung und Durchsetzung von Sonderrechten bei Feuerwehrangehörigen auf dem Weg zum GH ist eine vieldikutierte Sache
    Ja, auch unter Juristen.

    Grundsätzlich vertrete ich auch die Meinung das solange der Gesunde Menschenverstand gewahrt bleibt es auch nichts dagegen einzuwenden ist.
    Nicht zuletzt gibt es halt für Feuerwehrangehörige keine Möglichkeiten Ihre SORE durchzusetzen bzw zu kennzeichnen.
    Das "durchzusetzen" kannst du mal gleich streichen, denn dazu haben sie auch überhaupt keine rechtliche Handhabe.

    Aber wenn eine HIlfsorganisation, die sich ja mit der Problematik auseinandersetzen muss, es duldet das mal schneller gefahren wird oder mal eine Rote Ampel mitgenommen wird dann muss ich mich fragen ob man dort seine Hausaufgaben gemacht hat
    Ja, hat man offensichtlich, denn §35 StVO hat nichts mit Sondersignalanlagen zu tun.

    das das ganze mit dem § 35 zu vereinbaren ist streite ich hier nicht ab
    Das klang bisher aber leider anders.

    es geht aber um die Verantwortung 9 Menschen mit einem Klein LKW durch die Gegend zu schicken die dann Ihre Sonderrechte durchsetzen sollen will ich nicht übernehmen
    Sie sollen überhaupt nichts durchsetzen, sondern unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Sonderrechte (Befreiung von den Vorchriften der StVO) anwenden.

    M.E: gibt es genau 2 Lösungen: entweder SOSI beschaffen (was ja geplant ist )
    Die geplante Anschaffung einer SoSi-Anlage umzusetzen erscheint sinnvoll, da so nicht nur Wegerechtsfahrten möglich werden, sondern auch eine bessere Signalwirkung bei der Inanspruchnahme von §35 StVO erreicht wird, da die meisten VTs und einige FAs und HiOrgler das wohl fälschlicherweise miteinander verbinden.

    O D E R eine DA rausbringen die definitiv vorschreibt das der § 35 nicht in Anspruch genommen werden darf
    Ist es möglich mit einer DA geltendes Recht zu verbieten?

    Gruß
    Sebastian

  9. #84
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Zitat Zitat von DaRake
    Ja, auch unter Juristen.

    Das "durchzusetzen" kannst du mal gleich streichen, denn dazu haben sie auch überhaupt keine rechtliche Handhabe.
    streiche durchsetzen setzt "andere Verkehrsteilnehmer über diesen Zusatnd informieren"

    Zitat Zitat von DaRake
    Sie sollen überhaupt nichts durchsetzen, sondern unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Sonderrechte (Befreiung von den Vorchriften der StVO) anwenden.
    Was aber auch mit beleuchtung / Beschallung gefährlich genug ist

    Zitat Zitat von DaRake
    Ist es möglich mit einer DA geltendes Recht zu verbieten?

    Gruß
    Sebastian
    Du zitierst mich ... geschickt
    dann schreiben wir eine DA in der steht das der MTW nur zur unterstützung eingesetzt wird und nicht für Alarmfahrten ....
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  10. #85
    Registriert seit
    29.08.2005
    Beiträge
    423
    @arnolde:
    Ich hatte bisher nicht ganz den Eindruck, dass ihn jeder auswendig kann, bzw. zum Teil halt vielleicht nicht ganz richtig im Gedächtnis hat. (Soll keine Unterstellung sein, ich nehm mich da nicht aus) So oder so schadet es glaub ich nicht, wenn sichergestellt ist, dass man über das gleiche redet....

    duese

  11. #86
    Registriert seit
    09.10.2006
    Beiträge
    43
    @akkonsaarland: Wenn der Unfall durch unser Fahrzeug verursacht wird zahlt die KFZ-Haftpflicht unseres Fahrzeuges, vollkommen egal, ob das nun mit oder ohne SoSi-Anlage oder Sonderrechten nach §35 war. Das ist absolut unerheblich, denn genau für sowas ist die Haftpflicht da. Einzige Ausnahme wäre Vorsatz, aber ich kenne niemanden, der sich in der Situation sagt, den schieb ich jetzt von der Kreuzung runter.

    @duese: Ja, wir zählen sowohl zum Rettungsdienst als auch zum KatS.

    Wenn uns die Leitstelle für den Einsatz Sonderrechte anordnet, warum sollten wir sie dann im Rahmen der Möglichkeiten des Fahrzeugs nicht nutzen?
    Der Fahrer weiß ja, das die anderen Verkehrsteilnehmer unwissend sind und fährt dementsprechend vorsichtig.
    Wie ich ja schon schrieb geht es nicht darum, andere Fahrzeuge aus dem Weg zu bomben (das wäre ja Wegerecht nach §38, was ja mit dem Fahrzeug nicht geht), sondern um die Geschwindigkeitsbeschränkungen und Ampeln.

  12. #87
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Zitat Zitat von hannibal
    Was aber auch mit beleuchtung / Beschallung gefährlich genug ist
    Erinnerst du dich an die Studie mit den Sonderrechtsfahrten und ihrer "Gefährlichkeit" ? *g*

    Bei Sonderrechtsfahrten gänzlich ohne SoSi-Anlage / oder nur mit Blaulicht ist das Risiko eines Unfalls bis zu 4 mal so hoch wie "normal".

    Bei Sonderrechtsfahrten mit SoSi-Anlage ist das Risiko eines Unfalls bis zu 8 mal so hoch wie "normal"...

    Ich wollts nur erwähnt haben ;)

    MfG Fabsi

    P.S.: In den allermeisten Fällen kommt es auf den Fahrer an, was am gefährlichsten ist :)

  13. #88
    Registriert seit
    11.01.2003
    Beiträge
    987
    Zitat Zitat von PelikanSE

    Wenn Euch nicht per Dienstanweisung die Inanspruchnahme von Sonderrechten untersagt wurde, habt Ihr sie auch auf dem Weg zur Wache. Sonderrechte sind ja personen- und nicht fahrzeuggebunden.

    Wie kommen so viele darauf das sich Wehrführer, Stadtbrandinspektoren und wie sonst noch alle heissen sich über geltendes Recht hinwegsetzen können und Sonderrechte verbieten können ?
    Das ist geltendes Recht. Das kann nicht einfach von einem Wehrleiter ausser Kraft gesetzt werden.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  14. #89
    Registriert seit
    17.08.2006
    Beiträge
    292
    Zitat Zitat von tower911
    Wie kommen so viele darauf das sich Wehrführer, Stadtbrandinspektoren und wie sonst noch alle heissen sich über geltendes Recht hinwegsetzen können und Sonderrechte verbieten können ?
    Das ist geltendes Recht. Das kann nicht einfach von einem Wehrleiter ausser Kraft gesetzt werden.
    Ich vermute es geht hier um das THW (Bundesanstalt), dort gibt es tatsächlich so eine DA. Hintergrund ist, daß das THW recht selten Einsätze hat, viele Helfer eh keinen Melder haben und erst angerufen werden müssen, die Helfer oft in 15km Umkreis wohnen, und die Einsatzvorbereitung durchaus eine Stunde oder mehr dauern kann. Daher ist es nicht erforderlich (=grundsätzlich nicht zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben zwingend erforderlich) daß die anrückenden Helfer Sonderrechte in Anspruch nehmen.

    Richtig ist allerdings, daß hier eine DA der THW-Leitung in Konflikt steht mit der STVO - fragt sich halt was höherwertig ist, aber im Prinzip ist das wie die Mitteilung der FW-Leitstelle bei Alarmierung (bei uns heißt das dann: "Achtung Achtung DURCHSAGE für die Feuerwehr.. Hilfeleistungseinsatz") daß NICHT mit Sonderrecht anzufahren ist, weil nun mal nicht Sekunden oder Minuten um Leib und Leben entscheiden, daher ist normale Fahrt angesagt. Wer hier trotzdem STVO übertritt handelt eigenverantowrtlich illegal.

  15. #90
    Registriert seit
    16.12.2004
    Beiträge
    1.102
    Zitat Zitat von arnolde
    ... im Prinzip ist das wie die Mitteilung der FW-Leitstelle bei Alarmierung (bei uns heißt das dann: "Achtung Achtung DURCHSAGE für die Feuerwehr.. Hilfeleistungseinsatz") daß NICHT mit Sonderrecht anzufahren ist, weil nun mal nicht Sekunden oder Minuten um Leib und Leben entscheiden, daher ist normale Fahrt angesagt. Wer hier trotzdem STVO übertritt handelt eigenverantowrtlich illegal.
    Das kann man so allgemein nicht sagen. Wir haben in unserer VG sehr schlechte Funkabdeckung und deshalb auch nen Umsetzer im Gerätehaus, der aber nur die Tonfolge, nicht die Durchsage wiederholt.
    Wir haben eine Schleife für Einsätze in der Nacht, da wird nicht die ganze Wehr rausgeklingelt sondern nur etwa 2/3, die ist für kleine und mittlere Schadensfälle. Wird die nachts alarmiert und man bekommt nur den Umsetzer (sprich: Keine Durchsage) kann es sein, dass man nur zum Mülleimerbrand, aber auch zum VU Person klemmt gerufen wird. Und da muss man halt vom schlimmsten ausgehen (was auch nicht zum Freibrief fürs Übertreten sämtlicher Regeln gilt, aber nachts kann man noch eher SoRe in Anspruch nehmen als tagsüber... Vor allem weil die Ampeln bei uns von 20-6 Uhr Pause haben *g*)

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •