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Thema: Polizei macht Anzeige

  1. #31
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    Nun ich habe schon gemerkt, die einen stehen auf meiner Seite und können mich verstehen, die anderen denken sich ihr Zeug´s !

    Ich wollte eigentlich nur wissen wie es Gesetzlich um mich steht, irgendwie kann mir keiner genau sagen ob ich zu 100% richtig verurteilt wurde, oder ob das rechtens war, was ich da gemacht habe,

    hätte ich das gewußt, wäre und fahre ich nun halt anders rum,

    vielleicht kann mir einer schreiben wie die genaue rechtslage aussieht, damit ich was in der Hand habe und nicht so "wischi waschi =>das ist meine meinung...<=)

    Grüßle

    werde euch hier mit sicherheit auf dem laufenden halten!
    Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten!

  2. #32
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    Hallo,

    Also zuerst einmal wurdest du nicht "verurteilt" sondern dir wurde eine "kostenpflichtige Verwarnung" angeboten.

    Da du diese nicht angenommen hast (oder hast du gezahlt?) wird nun evtl. eine Anzeige mit dem damit verbundenen Bussgeldverfahren folgen.
    Hier hast du die Möglichkeit dich zu Äussern und Angaben zur Sache zu machen. Die Polizei ist ab hier nicht mehr zuständig!

    Das ist soweit alles RICHTIG UND RECHTMÄßIG! Denn den Verstoss hast du ja begangen!

    Nun hast du im Bussgeldverfahren die Möglichkeit Angaben zur Sache zu machen und den Einsatz mit Inanspruchnahme des §35 STVO als entschuldigungsgrund anzugeben.

    Die Behörde wird nun prüfen ob die inanspruchnahme der SORE unter den vorliegenden Bedingungen gerechtfertigt war. Kommt sie zu einem positiven ergebnis, dann gilt der Verstoss als entschuldigt und das Verfahren wird eingestellt.

    Dies ist alles aber immer eine Einzellfallentscheidung!

    Darum KANN dir hier niemand ein JA oder NEIN sagen.
    Aber als Orientierung: Wenn die Wehführung der MEinung ist, die FFW´ler dürfen SORE in Anspruch nehmen (Es gibt keine gegnteilige Anweisung) UND du konntest davon ausgehen das bedeutende Sachwerte oder MEnschenleben in Gefahr sind (Stichwort: BRAND oder VU mit) UND du hast niemanden tatsäclich gefährdet, DANN war es gerechfertigt und das Verfahren wird eingestellt werden ohne weitere NEgative folgen für dich.

    (Oder hast du die 20Eur. gezahlt?, dann ist die Verwarnung rechtskräftig und du kannst nichts mehr machen!)

    Gruß
    Carsten

  3. #33
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    Zitat Zitat von arnolde

    Und solchen Leute wie "ich würd dann als richtig-fahrender erst recht auf den zuhalten" gehört zuallererst der Lappen abgenommen. Steht übrigens auch in der STVO: Erkenne ich, daß mir jemand die Vorfahrt nimmt, habe ich ihm Vorfahrt zu gewähren, und nicht mit Gewalt auf mein Recht zu beharren. (Sinngemäß) - Typisch Deutschland, hauptsache ich hab Recht...
    Du bist wahrcheinlich ein ganz perfekter im Straßenverkehr... Hut ab....

    Hast gehört,ich weis nicht ob du ein Kind hast oder nicht?!Ist auch egal. Wenn dein eigenes Kind (z.B. Kleinkind) bei dir mit im Auto sitzt und es kommt so ein "Kaputter" dir entgegen und es knallt bzw. du musst selber ausweichen und es passiert was, obwohl du nicht daran Schuld bist,redest du bestimmt nicht mehr so wie jetzt.....

  4. #34
    QuattroFW Gast

    Anzeige von Polizei

    Also ich habe mich heute mit einem Polizisten Unterhalten über diese Sache und er meinte das man damit wahrscheinlich nicht mit vor Gericht durchkommen würde. Weil er sagte man müsste sehen ob da nicht auch ein anderer Weg gewesen wäre und soweiter sagte er das wird alles geprüft.

  5. #35
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    Zitat Zitat von QuattroFW
    Also ich habe mich heute mit einem Polizisten Unterhalten über diese Sache
    Polizisten sind keine Anwälte oder Richter. Jede Diskussion über Rechtsfragen mit Polizisten (außer er hat zufällig ein Jurastudium und alle Gesetztestexte nebst Kommentare und Fallbeispiele greifbar) ist irrelevant, da sie einfach nicht über die nötigen Informationen verfügen - es ist ja auch nicht ihr Job. Wenn sie einen (wahren oder vermeintlichen) Regelverstoß bemerken, melden die den, und basta. Die kriegen auch nie eine Rückmeldung was daraus geworden ist, deswegen können sie gar nicht wissen ob manche Verfahren eingestellt werden oder nicht.

    Jeder GUTE Polizist wird Dir sagen, daß er dazu nichts sagen kann, er kann nur Vermutungen anstellen.

  6. #36
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    Zitat Zitat von Holger2784
    Du bist wahrcheinlich ein ganz perfekter im Straßenverkehr... Hut ab....
    Zumindest blockiere ich nicht sinnlos die Straße, oder provoziere einen Unfall, wenn jemand falsch fährt. In dieser Hinsicht könnte manch einer dazulernen.

    Wenn mir einer entgegenkommt, fahre (oder halte) ich so, daß beide schnellstmöglich aneinander vorbeikommen - das ist die einzige sinnvolle Reaktion.

  7. #37
    QuattroFW Gast

    Richtig lesen erst mal, NECH

    Zitat Zitat von arnolde
    Polizisten sind keine Anwälte oder Richter. Jede Diskussion über Rechtsfragen mit Polizisten (außer er hat zufällig ein Jurastudium und alle Gesetztestexte nebst Kommentare und Fallbeispiele greifbar) ist irrelevant, da sie einfach nicht über die nötigen Informationen verfügen - es ist ja auch nicht ihr Job. Wenn sie einen (wahren oder vermeintlichen) Regelverstoß bemerken, melden die den, und basta. Die kriegen auch nie eine Rückmeldung was daraus geworden ist, deswegen können sie gar nicht wissen ob manche Verfahren eingestellt werden oder nicht.

    Jeder GUTE Polizist wird Dir sagen, daß er dazu nichts sagen kann, er kann nur Vermutungen anstellen.
    Dann hast du sicher auch gesehen das ich geschrieben haben das er gesagt das er damit WAHRSCHEINLICH nicht durchkommen würde vor Gericht. Und habe nicht geschrieben er kommt damit nicht durch. Und ausserdem war es der Kontaktbeamte und der wird mit sicherheit schon so manches Urteil mit bekommen haben. Denn der fährt ja nicht nur Streife. Und der wird es denek ich mal auch schon gehabt haben. Und wenn es andere Wege gibt bracuhst schon nicht mehr gegean gehen. Also erst lesen dann Antworten.

  8. #38
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    Also bei uns läuft das folgendermaßen: Wenn sowas passiert, _und_ die Übertretung blieb im Rahmen (d.h. nicht gerast, keine Vorfahrt genommen oder sonst irgendwie Verkehrsrowdy gespielt), dann meldet man das dem Kommandanten, der geht nach dem Einsatz mit einem zu unseren Nachbarn von der grünen Sorte, die nehmen das Ganze auf und die Sache ist erledigt.

    Im letzten Winter hat mich die BePo z.B. auf dem Weg nach Hause nach nem Einsatz rausgezogen (mitten in der Nacht nach VU, um die Zeit wo normalerweise die Disco-Besucher heim fahren...). Führerschein/Fahrzeugschein lag blöderweise zu Hause. Nach ner kurzen freundlichen Erklärung war die Sache nach 1 Minute vom Tisch. Reden hilft manchmal.
    Wir haben hier eine gute Suchfunktion - es wäre schön, wenn sie auch benutzt würde...

  9. #39
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    Zitat Zitat von QuattroFW
    (blablabla) Also erst lesen dann Antworten.
    Das Wort "wahrscheinlich" in Deinem Beitrag, das ich keineswegs überlesen hatte, ändert nichts an meiner Aussage, daß Polizisten zu solchen Fragen keine Auskünfte geben können/sollten. Auch wenn Dein Polizist 100 "solche Fälle gehabt" hat, jeder Fall ist einzigartig und kann nicht ohne genaue Kenntnis sämtlicher Umstände beurteilt werden.

  10. #40
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    ... Warte ab bis Du den Wisch mit der Zahlungsaufforderung bekommst , dann kannst Du Widerspruch dagegen einlegen . Leg von Deinem WeFü oder der Gemeinde eine Bescheinigung mit bei dass Du auf dem Weg zum FW-Haus warst , schreib ein paar nette Zeilen mit der Bitte um Nachsicht dazu , und hoffe auf Gnade. Solange Du kein Blaulicht mit Martinhorn eingeschalten hattest, was hier wohl der Fall ist, hast Du nicht gegen die Einbahnstrasse zu fahren. Dieser Paragraph mit "eingeschränktem Wegerecht" ist dehnbar wie ein Kaugummi , wenn die Behörde der festen Meinung ist dass Du zahlen MUSST , hast Du verschissen. Das ist meistens der Fall, wenn die Diskussion mit den Cops etwas "laut" oder Du unfreundlich geworden bist . Die sitzen am längeren Hebel.

    ~Joe~
    PN-Fach ist wieder aktiv. Bitte keine Anfragen wegen Programmiersoftware .

  11. #41
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    Zitat Zitat von Hacky
    [...]ein Bußgeld von 20€[...]
    Es handelt sich hierbei um ein Verwarnungsgeld und kein Bußgeld, dann würdest du auch Punkte bekommen.

    Meine Meinung: Bezahl die 20€ und dann ist gut. Ich wette mit dir, das geht nach hinten los. Nachher bezahlst du mehr als die läpischen 20€. Ist doch lächerlich. Wenn die Polizei dir schon mitteilt, dass du das Geld bezahlen sollst, obwohl du auf´m Weg zum Einsat warst, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass sie auf einmal Rücksicht walten lassen. Die machen sich dann ja selbst unglaubwürdig. Aber versuchs ruhig. Ich würde das bezahlen und dann wäre gut...
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  12. #42
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    Zitat Zitat von Etienne
    (...)Wenn die Polizei dir schon mitteilt, dass du das Geld bezahlen sollst, obwohl du auf´m Weg zum Einsat warst, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass sie auf einmal Rücksicht walten lassen. Die machen sich dann ja selbst unglaubwürdig. (...)
    Was heißt denn sie macht sich selber unglaubwürdig? Sie hat doch mit dem Einzihen des Geldes nichs mehr zu tun.

    Gruß
    Reissdorf

  13. #43
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    Zitat Zitat von Reissdorf
    Was heißt denn sie macht sich selber unglaubwürdig? Sie hat doch mit dem Einzihen des Geldes nichs mehr zu tun.

    Gruß
    Reissdorf
    Stimmt, aber irgendwo wurde geschrieben, dass er einen netten Brief an die Polizei schreiben soll. Ist wohl zwecklos, wenn die das bereits als Ordnungswidrigkeit aufgenommen haben. Deswegen.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  14. #44
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    Zitat Zitat von Etienne
    Stimmt, aber irgendwo wurde geschrieben, dass er einen netten Brief an die Polizei schreiben soll. Ist wohl zwecklos, wenn die das bereits als Ordnungswidrigkeit aufgenommen haben. Deswegen.
    Gut in dem von dir beschriebenen Falle stimmt das wohl. Denke auch nicht das wenn sie es schon beim Anhalten nicht eingesehen haben es dann im nachhinein durch einen Brief machen werden.

    Schönen Abend noch

    Reissdorf

  15. #45
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    Hallo,

    Zitat Zitat von Joe aus Hö
    Solange Du kein Blaulicht mit Martinhorn eingeschalten hattest, was hier wohl der Fall ist, hast Du nicht gegen die Einbahnstrasse zu fahren. Dieser Paragraph mit "eingeschränktem Wegerecht" ist dehnbar wie ein Kaugummi, ...
    wie schon weiter oben geschrieben wurde, hat das alles wohl weniger mit Wegerecht zu tun als mit dem Sonderrecht. Falls du die Dehnbarkeit der Anwendung der Sonderrechte im Privat-PKW meintest, stimme ich dir zu, denn die Rechtssprechung entscheidet dort sehr unterschiedlich. Denn die Richter sind sich nicht einig, ob die Anfahrt bereits Teil der hoheitlichen Aufgabe ist oder sie als lediglich vorbereitende Tätigkeit gilt (Ausführlicheres gab es da vor einigen Ausgaben im FW-Magazin.).

    Gruß
    Sebastian

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