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Thema: Wer darf eigenes BOS Funk betreiben

  1. #1
    marcjoerg Gast

    Wer darf eigenes BOS Funk betreiben

    Hallo zusammen!

    Wer darf denn alles ein 4m-Funk betreiben? Jedes Fahrzeug der BOS und jeder der einen eigenen Rufnamen hat? Kommandant mit Rufnamen "Stadt 2", Abteilungskommandant "Stadt 1/4" ok, aber auch "Stadt 8" (Sprechfunkausbilder) oder "Stadt 9" (Fernmeldesachbearbeiter)?

    Gruß
    Marc

  2. #2
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    Nur zur Richtigstellung: Ein Netz betreiben heißt, die Technik stellen (Rechner, Sende- und Empfangsantennen u. -masten, usw.), diese Technik warten und regeln für den Umgang damit aufstellen. Und das darf keiner der genannten.
    Soweit ich weiß, wird das BOS-Funknetz vom Staat betrieben, der es an die RegTP deligiert hat.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
    marcjoerg Gast
    Anders gefragt: Wer darf alles ein FuG im Auto haben?

  4. #4
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    HAllo,

    ganz einfach:
    Alle anerkannten BOS-Org´s und Behörden in ihren Fahrzeugen welche (auch) für die in den BOS Richtlinien genannten Zwecke eingesetzt werden.

    Private RD und KTW unternehmen sofern sie für den RD Träger arbeiten.

    Alle sonstigen Funktionsträger der BOS wenn sie eine entsprechende Sondergenehmigung des BMI/LMI haben oder unter eine generelle Ausnahmeregelung fallen.
    (In Bayern gilt zb. eine Genehmigung für SoSi in Privat-PKW gleichzeitig als genehmigung für BOS-Funk.)
    Mann kann es also nicht alleine von der Dienststellung abhängig machen!!!

    Gruß
    Carsten

  5. #5
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    Zitat Zitat von marcjoerg
    Kommandant mit Rufnamen "Stadt 2", Abteilungskommandant "Stadt 1/4" ok, aber auch "Stadt 8" (Sprechfunkausbilder) oder "Stadt 9" (Fernmeldesachbearbeiter)?
    Alles was unter "Stadt */1" bis "Stadt */9" fällt sowiso... machen halt nur die wenigsten... was will der Sprechfunkausbilder einer Pusemuckelfeuerwehr mit nem 4m FuG ? *G*

    MfG Fabsi

  6. #6
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    Moin moin,

    ausserdem ist es gar nicht immer sinnvoll, ein Funkgerät eingebaut zu haben. So weit ich weiß, dürfen BOS-Fahrzeuge nämlich nicht unbewacht im Freiengeparkt werden. Und nicht jeder hat eige Garage zu Hause... (Ob das allerdings stimmt, vermag ich nicht zu berurteilen.)

    Gruß, Mr. Blaulicht

  7. #7
    marcjoerg Gast
    Zitat Zitat von Fabpicard
    Alles was unter "Stadt */1" bis "Stadt */9" fällt sowiso... machen halt nur die wenigsten... was will der Sprechfunkausbilder einer Pusemuckelfeuerwehr mit nem 4m FuG ? *G*

    MfG Fabsi
    Guten Morgen!

    Vielen Dank. Diese Antwort habe ich gesucht :-) Also alle die ein "Stadt x/1-9" haben brauchen dazu keine Sondergenehmigung. Als Sprechfunker finde ich das auch witzlos (ich finde es ja schon witzig, wenn sich jemand bei einem Einsatz mit "Stadt 8" meldet). Als "Land 9/x" macht es allerdings Sinn.

    Gibt es dazu auch ein offizelles Schreiben? ich weiß nicht, ob das auch eine Polizeistreife weiß.

    Gruß
    marc

  8. #8
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    Alles was unter "Stadt */1" bis "Stadt */9" fällt sowiso... machen halt nur die wenigsten... was will der Sprechfunkausbilder einer Pusemuckelfeuerwehr mit nem 4m FuG ? *G*

    MfG Fabsi

    Dumme Frage was ist "Stadt */1" bis "Stadt */9" ???
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #9
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    Hallo,

    Die Funkrufnamen müssten aus NS sein.
    Kann mir das nur so erklären:
    Stadt */1-9 = z.b. Florian ... Ortskenner / und Funktion 1=Wehrführer, 2= stellv. Wehrführer, .....

    Berichtigt mich wenn ich falsch liege.

    Mfg
    Christian

  10. #10
    marcjoerg Gast
    Richtig: Funkionsbezeichungen von 1-9. Z.B. 2 = Kommandant, 4 = Abteilungskommandant, ...
    Die Frage ist also: Hat jeder der eine Rufnummer 1-9 hat auch das Recht auf ein eigenes FuG z.B. 8b?

  11. #11
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    So gesehen ja, denn ein Rufname wird ja eigentlich einem Funkgerät zugeordnet.
    Wenn ein Kommandant in einem Fahrzeug sitzt funkt er ja auch mit dem Fahrzeugrufnamen und nicht mit seinem eigenem.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  12. #12
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    nein; er hat zwar einen Rufnamen áber daraus keinen anspruch auf ein FUg

    er kann aber auch sich vom Auto mit seinem Rufnamen melden...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  13. #13
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    Zitat Zitat von marcjoerg



    Gibt es dazu auch ein offizelles Schreiben? ich weiß nicht, ob das auch eine Polizeistreife weiß.
    mit einem dienstfahrzeug mit blaulichtbalken braucht man kein schreiben

  14. #14
    marcjoerg Gast
    Zitat Zitat von akkonsaarland
    mit einem dienstfahrzeug mit blaulichtbalken braucht man kein schreiben
    :-) Das wäre auch unverschämt.
    Aber das Szenario mit einem Fernmeldesachbearbeiter. Der darf ein FuG auch in seinem Auto haben. Da ist dann meistens kein Balken auf dem Dach.

  15. #15
    Registriert seit
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    2.332
    Zitat Zitat von marcjoerg
    :-) Das wäre auch unverschämt.
    Aber das Szenario mit einem Fernmeldesachbearbeiter. Der darf ein FuG auch in seinem Auto haben. Da ist dann meistens kein Balken auf dem Dach.

    warum hat der fernmeldesachbearbeiter ein fug in seinem auto?

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