Zitat Zitat von ffwki
Diese Tatsache schließt für mich die Situation der Unfallflucht aus weil per Definition Flucht heißt ich will mich vor etwas drücken / schützen.
Mööp ... im Stgb ist auch nicht die Rede von Unfallflucht, sondern von unerlaubten Entfernen vom Unfallort, also kannst du deine Definition in die Tonne treten.

Zitat Zitat von ffwki
Generell kann man diesen Fall aber wohl nicht klären. vom Gefühl her würde ich sagen weiterfahren und es drauf ankommen lassen. Generll sind wir als Feuerwehrleute im privat PKW auf der Anfahrt zu einem Einsatz der großen Sach oder Personenschaden erahenen läßt mit Sonderrechten ausgestattet, wenn da nicht der Verweiß auf § 1 wäre. :-)
Auch das zeigt mir das du keine Ahnung hast, denn Sonderrechte erstrecken sich nur auf die Strassenverkehrsordnung, nicht aber auf das StGB worunter das unerlaubten Entfernen des Unfallortes fällt.

Zitat Zitat von ffwki
@ Alex
Die Aussage nachalarmieren reicht aus ist lächerlich. Schonmal was von vorgegeben Zeit gehört, wie z.B.: 3 min ohne Sauerstoff --> sehr sicher Tod oder sowas ähnliches.
Und das zeigt mir jetzt das du meine Beiträge nicht gelesen.
Ich sagte ja auch, wenn ein einsatzwichtiges Fahrzeug wie eine DLK oder dergleichen verunfallt, ist das was anderes, dann greift hier der Rechtfertigende Notstand, aber doch nicht bei nem normalen Feuerwehrmann der auf der Anfahrt zum Gerätehaus ist.