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Thema: RettSan Fortbildung NRW

  1. #1
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    RettSan Fortbildung NRW

    Hi,

    hat irgend jemand eine Ahnung, wo etwas über "Gesetzliche jährliche Fortbildungen eines Rettungssanitäters in NRW" steht?

    Ist das in NRW eigentlich Geseztlich geregelt?

    Weil in RLP ist das ja nicht der Fall, da hab ich den damals gemacht...

    MfG Fabsi

  2. #2
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    Es ist im RettG NRW geschrieben im §5 Absatz 5 heißt es:

    "Das in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzte nichtärztliche Personal hat jährlich an einer mindestens 30-Stündigen aufgabenbezogenen Fortbildung teilzunehmen und dies nachzuweisen."

    Somit gilt dies nicht nur für RS sondern auch für RA und RH.

  3. #3
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    Alles klar... danke dir...

    Hatte zwar schon ins RettG eingeschaut, aber nur nach Suchbegriffen durchforstet ;)

    Und da irgendwie aus zeitmangel heute nichts vernünftiges gefunden...

    MfG Fabsi

  4. #4
    Schluri Gast

    Fortbildung

    Lies mal die Gesetze NRW w.z.Bsp. RettSanAPO durch, desweiteren ist wohl dein
    "Dienstherr" auch interessiert, das du an FB interessiert bist.

    RLP schreibt es für RS nicht gesetzlich vor, verlangt aber trotzallem diese über Umwege s.Notkomp:"Maßnahmen wurden/sind ausreichend geübt"(hierzu gehört auch die Anwendung neuer Algorithmen(bsp. ERC Reanimation 2005!) und diese gibts in den FB), wird dann im Falle eines Falles juristisch bewertet.

    Für den Fall das Du irgendwo fährst, frag doch mal den Wachenleiter ob Du zur FB mitkannst, bei uns (RLP)finden auch Inhouse-FB´s auf den Wachen statt.
    Ich denke da hat keiner was dagegen.Trainiert ja schließlich auch das Team-Management.

  5. #5
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    Moin moin,

    so weit ich weiß, ist das auch in den Satzungen der jeweiligen Organisation, für die Du fährst, festgeschrieben, wieviele Stunden Du Dich fortzubilden hast.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  6. #6
    psion Gast
    Mich würde noch interessieren ob es irgendwelche Vorgaben gibt, wer so eine Fortbildung halten darf.

    Gibt es sowas (z.B. nur LRA's oder so) ?

  7. #7
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    Kleine Anmerkung dazu, weil wir das Thema bei uns letztens an der Wache noch diskutiert haben: Das eingesetzte Personal ist für die Teilnahme selber zuständig, nicht der Dienstherr/Arbeitgeber/etc. Dieser hat nur für entsprechende Möglichkeiten der Fortbildung zu sorgen.
    Hier könnte Ihre Signatur stehen.

  8. #8
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    Mal eine kleine Frage an die anderen.
    Wie ist das eigentlich mit denjenigen die Ihre 30 Stunden jährliche Fortbildung nicht gemacht haben, ab wann dürfen die dann eigentlich wieder auf einem RTW/KTW eingesetzt werden? Wenn Sie die fehlenden Stunden im Folgejahr nachgeholt haben oder wenn Sie die 30 Stunden des Folgejahr komplett absolviert haben?

    Über zahlreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.

    Gruss Gumbaer

  9. #9
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    Ich glaub wenn sie die Stunden komplett nachgeholt haben und dies auch nachweisen können. Dies ersetzt allerdings nicht die Stunden für das kommende Jahr, diese müssen dann separat auch noch gemacht werden.
    Hier könnte Ihre Signatur stehen.

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