Wenn du einen Gummiebärchen-Shop mit dem Namen "BRK - Bunt Mit Kirschen" Aufmachst, wirst du wohl keine größeren Probleme bekommen.
Solltest du jedoch ein privates Rettungsdienst oder Krankentransport-Unternehmen aufmachen, dass ganze dann z.B.: "Bindung Mit Kranken" nennen.
Dann würdest du ganz schnell eine Zivilklage am Hals haben, weil die Abkürzung "BRK" ja schon an eine Andere Firma vergeben ist, und du somit einen Wettbewerbsvorteil erziehlen würdest, durch die verwendung eines schon benutzten Namens.
MfG Fabsi