Hi,
auch ich bin der Meinung dass es zwingend notwendig ist, sich bei der zuständigen Leitstelle an- bzw. abzumelden.
Aber--
genau was schleifenrudi beschreibt, wäre so ein typischer Fall für den
Not- und Anrufkanal 444
und für solche Fälle ist er auch gedacht.
mfg
Ebi