Ob die Leitstelle in NRW der FW weisungsberechtigt ist oder nicht, hängt davon ab, ob es sich um einen Landkreis oder eine Kreisfreie Stadt handelt. In einem Landkreis gehört die Leitstelle zur Kreisverwaltung und die Feuerwehr zur Gemeinde. In einer Kreisfreien Stadt gehört die Leistelle zur Feuerwehr und ist weisungebefugt.
zurück zum Thema:
In NRW sind Werkfeuerwehren öffentlich anerkannte Feuerwehren. Somit fallen sie unter den Begriff Feuerwehr gem. StVO. Bei Betriebsfeuerwehren sieht dies wieder anders aus, da diese per Gesetz (FSHG NW) abgeschafft wurden, sind sie keine "Feuerwehr".
Sofern der Feuerwehr Sonderrechte zustehen, ist (zumindest in NRW) nicht zwischen Werk-, Berufs- oder Freiwillingen Wehren zu unterscheiden!
Näheres ist im FSHG nachzulesen.