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Thema: FME Schleifen Rechte & Gesetze

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  1. #1
    Quattro-xls Gast

    FME Schleifen Rechte & Gesetze

    Hallo Zusammen,

    Habe eine frage zu folgenden fall in einer FF: Die Gemeinde hat kein Geld um jedem Feuerwehrmann ein FME zu stellen also kauften sich mehrere Kameraden einen FME Privat diese FME´s wurden in der Letzten Zeit dürch Wefü und GBI überprüft und es stellte sich heraus das diese FME´s Schleifen drauf haben die für diese Kameraden nicht notwendig sind bzw nich drauf haben dürfen die Melder wurden bis jetzt einbehalten meine frage ist wie sieht die gaze sache Rechtlich aus ?? wenn man Schleifen auf seinem FME hat die man nicht haben darf und mit dem eigentum dürfen diese melder einbehallten werden da es ja eigentlich Privat eigentum ist zu erwähnen wäre noch das der Wefü wuste das Kameraden FME´s haben ohne Lehrgänge die anderne 2 Kameraden haben eine Sprechfunk erlaubnis.

  2. #2
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    Wenn die Melder Eigentum der Leute sind, kann der Wehrführer die aufg keinen Fall einziehen. Er ist ja nicht die Polizei.

    Fremde Schleifen dürfen sie aber auch nicht drauf haben.

    Er könnte die Kameraden anzeigen aber Einbehalten der FME ist meiner Ansicht nach auf keinen Fall drin.

    duese

  3. #3
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    "Vorrübergehend Einbehalten"... und dann von den Eltern abholen lassen, ist nur in der Schule drin ;)

    Ansonsten brauch ich das von Duese nicht weiter zu wiederholen :)

    MfG Fabsi

  4. #4
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    Zitat Zitat von duese
    Er könnte die Kameraden anzeigen
    Könnte...
    Bei uns gäbe es wahrscheinlich ne Ansprache und gut. Nicht umsonst sinds Kameraden..
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  5. #5
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    113
    Wenn die Melder Eigentum der Leute sind, kann der Wehrführer die aufg keinen Fall einziehen. Er ist ja nicht die Polizei.
    Ein Wehrführer ist oftmals Ehrenbeamter.

    Ich bin kein Jurist, daher formuliere ich meine Gedanken mal als Frage:
    Könnte es sein, dass der Wehrführer auch gewisse Vollzugsrechte hat und diese hier zur Anwendung kommen?


    Grundsätzlich hat ja jede Medaillie zwei Seiten. Wir kennen hier nur die eine.
    Wenn es wirklich so ist, dass die Melder ohne Vorwarnung und ohne andere Zusammenhänge eingesammelt wurden und einbehalten werden, wundere ich mich sehr über das Führungsverhalten.

    Wie gesagt, vielleicht gibt es ja ganz andere Gründe die hier nicht genannt wurden.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Florian Geeste
    Ein Wehrführer ist oftmals Ehrenbeamter.

    Ich bin kein Jurist, daher formuliere ich meine Gedanken mal als Frage:
    Könnte es sein, dass der Wehrführer auch gewisse Vollzugsrechte hat und diese hier zur Anwendung kommen?
    Ich bin auch kein Jurist, aber nicht jeder Beamter hat auch Vollzugsrechte. Dafür bruachts Vollzugsbeamte. Mein Betreuer an der Uni ist auch Beamter, aber das gibt im keine Rechte mir Zeug abzunehmen.

    Der Wehrführer könnte vielleicht über das Hausrecht im Feuerwehrhaus verbieten einen Melder mitzunehmen (Aber auch das halte ich für zweifelhaft).

    Sonst bleibt glaub ich außer einer (Ab/Er-)Mahnung, Ausschluß aus der Feuerwehr oder Anzeige nix.

    (Ich hoffe ganz schwer dass außer einer Ermahnung nix weiter passiert. Ich halte alles weitere für übertrieben und unangemessen.
    Wenn ich Wehrführer wäre, wär ich froh, wenn sich meine Leute so engagieren und FMEs selber kaufen. Wenn dann bei einer kleinen Schleife mehr Leute anrücken macht doch nix.
    Die Aufteilung in verschiedene Schleifen wird ja zur Entlastung der Mannschaft gemacht. Wenn dann noch mehr kommen, warum nicht? Die werden sich nicht über die Belastung beschweren, daß zu viele Einsätze sind..... (Meine Erfahrungen beziehen sich auf eine Dorfwehr mit drei Fahrzeugen. Wenn es in größeren Wehren Gründe gibt die da heftig dagegen sprechen wär es super wenn da jemand was sagen könnte.... ))

    duese

  7. #7
    Quattro-xls Gast

    zum thema schleifen rechte usw.

    Wenn ich Wehrführer wäre, wär ich froh, wenn sich meine Leute so engagieren und FMEs selber kaufen. Wenn dann bei einer kleinen Schleife mehr Leute anrücken macht doch nix.



    So viel ich weis waren das nicht schleifen aus der Ortswehr sondern schleifen von : GBI anderen Ortswehren der Gemeinde und Brandschutzaufsicht usw.
    die Melder sind bis dato nocht nicht eingetroffen und werden auch laut meiner kenntnis in den nächsten 3 Monaten nicht mehr ausgegeben.

    ich war ja dabei der Wefü sammelte diese ein der GBI sauer und sagte wenn ich gute laune habe bekommt ihr die melder wieder die kamraden entschieden seit diesem vorfall solange diese melder nicht da sind an keinem einsatz sowie an einr übung anwesend zu sein die frage hätte der wefü nicht ohne GBi handeln können die schleifen runter gemacht und den leuten mit den entsprechenden sätzen die melder aushändigen können sind wir nicht alle ein verein bzw. menschen so siehts zur zeit aus.

  8. #8
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Quattro-xls
    Die Gemeinde hat kein Geld um jedem Feuerwehrmann ein FME zu stellen also kauften sich mehrere Kameraden einen FME Privat diese FME´s wurden in der Letzten Zeit dürch Wefü und GBI überprüft
    Mit welcher (rechtlichen) Grundlage wurde denn überprüft? Und wie wurde überprüft?
    Da es Privateigentum ist, dürfen die damit doch tun und lassen was sie wollen. Ob sie die Dinger jetzt mit Mithörschaltung nutzen oder ne Schleife mehr drauf haben...
    Wer hat die denn programmiert? Die Wehr oder die Kameraden selber? Ich nehme an, von der Gemeinde gabs ziemlich genau 0,00 E Zuschuss?!

    thilo

  9. #9
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    meines Erachtens wollte sich da jemand wieder einmal wichtiger machen als er ist

    wenn überhaupt hätte ich die Kameraden gebeten diese SChleifen runterzuschmeissen oder in der FW (Leigenschaften und Dienstbetrieb) nicht zu
    betreiben
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  10. #10
    Registriert seit
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    Sehr geehrter Herr Gedöns,

    hiermit fordere ich Sie bis zum XXX auf mir mein Eigentum, einen Funkmeldeempfänger XXYY Seriennummer ccvv, welchen Sie sich unrechtmäßig angeeigent haben, zu übergeben.

    Sollte dies nicht erfolgen so werde ich zusammen mit meinem Awalt prüfen ob eine Strafanzeige wegen Diebstahl oder Unterschlagung zu stellen ist.

    Sollte der FM nicht mehr in dem Ursprungszustand befinden so behalte ich mir gegen Sie weitere Forderungen vor.

    Ferner wird gegen Sie dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde geprüft.

    Hochachtungsvoll

    Das von allen Kameraden am selben Tag per Post...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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