@überhose: Im Endeffekt nur der Rechtsweg, wenn "gutes Zureden" nicht hilft.

Ich kann ja auch nicht ein Auto, das unerlaubt in meiner Einfahrt parkt mit nem Kran in meinen Garten stellen und so unter Verschluß halten und dann sagen, das kriegst Du vielleicht in drei Monaten wieder.

@Joe:
Man muß unterscheiden ob das ein Privatmelder oder ein HiOrg-Melder ist.

HiOrg-Melder: Wenn der Kamerad da was verändert ist das Sachbeschädigung -> Rückprogrammierung.

Privatmelder: Das liegt nicht im Verantwortungsbereich des WeFü. Dafür sollte er auch keine auf den Deckel bekommen. Sonst bleibt ihm nur die Anzeige und/oder Rausschmiss.

duese