Zitat Zitat von russmeyer
Und ... ein GBI dürfte Vollzugsbeamter der Gemeinde sein. Dann wäre eine "Beschlagnahme" durchaus rechtlich in Ordnung, allerdings bedarf es dann eines entsprechenden Protokolls und einer darauf folgenden Strafanzeige.
Das ist ja mal ganz interessant. Auf welcher rechtlichen Grundlage wird ein GBI Vollzugsbeamter?

Und private Melder können nicht eingezogen werden, wie man es auch dreht und wendet.
Nur mal angenommen es darf keine rein privaten Melder geben (auch hier welche Rechtsgrundlage sagt das?)

Entweder es kauft sich jemand einen Melder und überläßt ihn der HiOrg. Dann ist der Fall klar und der Melder untersteht der "Verwaltung" der HiOrg.
Das war hier aber nicht der Fall.
Dann ergeben sich zwei Möglichkeiten:
1. Der Betrieb ist mit den für die Person zutreffenden Schleifen erlaubt.
2. Der Betrieb ist nicht erlaubt.
In beiden Fällen ist der Melder noch privat und die HiOrg darf nicht drüber verfügen. In beiden Fällen läge hier eine unerlaubte Handlung vor, gibt aber dem GBI kein Recht das Ding einzuziehen.

duese