Ergebnis 1 bis 15 von 125

Thema: FME Schleifen Rechte & Gesetze

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    29.08.2005
    Beiträge
    423
    Wenn die Melder Eigentum der Leute sind, kann der Wehrführer die aufg keinen Fall einziehen. Er ist ja nicht die Polizei.

    Fremde Schleifen dürfen sie aber auch nicht drauf haben.

    Er könnte die Kameraden anzeigen aber Einbehalten der FME ist meiner Ansicht nach auf keinen Fall drin.

    duese

  2. #2
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    "Vorrübergehend Einbehalten"... und dann von den Eltern abholen lassen, ist nur in der Schule drin ;)

    Ansonsten brauch ich das von Duese nicht weiter zu wiederholen :)

    MfG Fabsi

  3. #3
    Registriert seit
    19.02.2006
    Beiträge
    1.092
    Zitat Zitat von duese
    Er könnte die Kameraden anzeigen
    Könnte...
    Bei uns gäbe es wahrscheinlich ne Ansprache und gut. Nicht umsonst sinds Kameraden..
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  4. #4
    Registriert seit
    27.06.2006
    Beiträge
    113
    Wenn die Melder Eigentum der Leute sind, kann der Wehrführer die aufg keinen Fall einziehen. Er ist ja nicht die Polizei.
    Ein Wehrführer ist oftmals Ehrenbeamter.

    Ich bin kein Jurist, daher formuliere ich meine Gedanken mal als Frage:
    Könnte es sein, dass der Wehrführer auch gewisse Vollzugsrechte hat und diese hier zur Anwendung kommen?


    Grundsätzlich hat ja jede Medaillie zwei Seiten. Wir kennen hier nur die eine.
    Wenn es wirklich so ist, dass die Melder ohne Vorwarnung und ohne andere Zusammenhänge eingesammelt wurden und einbehalten werden, wundere ich mich sehr über das Führungsverhalten.

    Wie gesagt, vielleicht gibt es ja ganz andere Gründe die hier nicht genannt wurden.

  5. #5
    Registriert seit
    29.08.2005
    Beiträge
    423
    Zitat Zitat von Florian Geeste
    Ein Wehrführer ist oftmals Ehrenbeamter.

    Ich bin kein Jurist, daher formuliere ich meine Gedanken mal als Frage:
    Könnte es sein, dass der Wehrführer auch gewisse Vollzugsrechte hat und diese hier zur Anwendung kommen?
    Ich bin auch kein Jurist, aber nicht jeder Beamter hat auch Vollzugsrechte. Dafür bruachts Vollzugsbeamte. Mein Betreuer an der Uni ist auch Beamter, aber das gibt im keine Rechte mir Zeug abzunehmen.

    Der Wehrführer könnte vielleicht über das Hausrecht im Feuerwehrhaus verbieten einen Melder mitzunehmen (Aber auch das halte ich für zweifelhaft).

    Sonst bleibt glaub ich außer einer (Ab/Er-)Mahnung, Ausschluß aus der Feuerwehr oder Anzeige nix.

    (Ich hoffe ganz schwer dass außer einer Ermahnung nix weiter passiert. Ich halte alles weitere für übertrieben und unangemessen.
    Wenn ich Wehrführer wäre, wär ich froh, wenn sich meine Leute so engagieren und FMEs selber kaufen. Wenn dann bei einer kleinen Schleife mehr Leute anrücken macht doch nix.
    Die Aufteilung in verschiedene Schleifen wird ja zur Entlastung der Mannschaft gemacht. Wenn dann noch mehr kommen, warum nicht? Die werden sich nicht über die Belastung beschweren, daß zu viele Einsätze sind..... (Meine Erfahrungen beziehen sich auf eine Dorfwehr mit drei Fahrzeugen. Wenn es in größeren Wehren Gründe gibt die da heftig dagegen sprechen wär es super wenn da jemand was sagen könnte.... ))

    duese

  6. #6
    Quattro-xls Gast

    zum thema schleifen rechte usw.

    Wenn ich Wehrführer wäre, wär ich froh, wenn sich meine Leute so engagieren und FMEs selber kaufen. Wenn dann bei einer kleinen Schleife mehr Leute anrücken macht doch nix.



    So viel ich weis waren das nicht schleifen aus der Ortswehr sondern schleifen von : GBI anderen Ortswehren der Gemeinde und Brandschutzaufsicht usw.
    die Melder sind bis dato nocht nicht eingetroffen und werden auch laut meiner kenntnis in den nächsten 3 Monaten nicht mehr ausgegeben.

    ich war ja dabei der Wefü sammelte diese ein der GBI sauer und sagte wenn ich gute laune habe bekommt ihr die melder wieder die kamraden entschieden seit diesem vorfall solange diese melder nicht da sind an keinem einsatz sowie an einr übung anwesend zu sein die frage hätte der wefü nicht ohne GBi handeln können die schleifen runter gemacht und den leuten mit den entsprechenden sätzen die melder aushändigen können sind wir nicht alle ein verein bzw. menschen so siehts zur zeit aus.

  7. #7
    Registriert seit
    17.09.2005
    Beiträge
    1.480
    Zitat Zitat von Quattro-xls
    ich war ja dabei der Wefü sammelte diese ein der GBI sauer und sagte wenn ich gute laune habe bekommt ihr die melder wieder die kamraden entschieden seit diesem vorfall solange diese melder nicht da sind an keinem einsatz sowie an einr übung anwesend zu sein die frage hätte der wefü nicht ohne GBi handeln können die schleifen runter gemacht und den leuten mit den entsprechenden sätzen die melder aushändigen können sind wir nicht alle ein verein bzw. menschen so siehts zur zeit aus.
    Sry aber: Satzzeichen regeln ;)


    Also ich bin auch der Meinung, dass der Wefü froh drüber sein soll, dass sich seine Leute die Melder selbst kaufen!!
    Meiner Meinung nach hätte es vollkommen gereicht, wenn er denen sagt, dass sie die Schleifen wieder runternehmen sollen. Wenn sie es nicht getan hätten, dann hätte ich mit ihnen ein ernstes Gespräch geführt in dem die Worte "Ausschluss aus der Wehr" oder "Keine Einsätze mehr für euch" oder sowas gefallen währen.
    MFG Flo

  8. #8
    Registriert seit
    29.08.2005
    Beiträge
    423
    Ich glaubs immer noch nicht ganz.

    Das ist doch ungefähr so wie wenn der Vorsitzende vom Kegelverein private Handys einsammelt, weil illegale Pornos drauf sind.

    Ich glaube da hat jemand seine Kompetenzen überschritten (Auch wenn die fremden Schleifen auch nicht richtig sind.)

    duese

  9. #9
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    moment die Piepser sind Eigentum der Kameraden da hat keiner etwas einzuziehen oder umzuproggen

    Wenn dann kann derjeneige (übirgens sehr humorlose) die Polizei rufen

    und die können evtl was sicherstellen

    Ich an stelle der kameraden wäre am selben Tag beim anwalt und würde um herausgabe verlangen

    Ich hätte die Kameraden auf die Seite genommen und gesagt stellt euch vor Ende nächster Woche wären die SChleifen noch drauf was ich dann mit euch machen würde
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •