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Thema: FME Schleifen Rechte & Gesetze

  1. #76
    Jens1985 Gast
    @ Überhose

    ich weis ja nicht aus was für einer Wehr du kommst, und was du dort machst, aber eins kann ich dir versichern wenn du dich als Wehrführer einer FF so verhalten würdest und du ja sogar schriebst "dann sage ich halt 10 mal Tschüss", wärst du die längste Zeit WF gewesen, dann wird man dich abwählen,
    da kannst du noch so Paragraphen geil sein, du kannst dich dann diereckt mit den 10 Rausgeschmissenen im Kegelverein anmelden.

    Ganz davon abgesehen, das es praktisch unmöglich ist, bei einem LZ der z.b. 25 Mann hat, 10 einfach so zu entlassen, schließlich ist das eine FF und keine BF.
    Natürlich bedeutet das nicht das man sich alles erlauben kann, aber das gilt auf für einen WF.

    Gruß Jens

  2. #77
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    Also einiges finde ich doch sehr seltsam...

    Zuerst spricht quattro-xls von "3 Kameraden". Später spricht er dann in der "wir"-Form. Also gehörst Du wohl ebenfalls zu den drei Leuten, denen der Melder abgenommen wurde...?

    Darf ich mal fragen wie alt die Leute waren? Ich finde man müsste beide Seiten hören um sich ein Bild von der Lage machen zu können. Ich bin mir allerdings ziemlich sicher, dass Wehrführer und GBI schon einen triftigen Grund gesehen haben zu dieser Massnahme.
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  3. #78
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    @ russmeyer

    was geht in dir vor?

    1) Angst ist keine Feigheit und wer Angst bei andern Kameraden nicht aktzeptiert hat m.E. nix in der FW zu suchen

    2) wie unkameradschaftlich kann man sein?

    3) nicht jeder der privat beschafft hält sich für wichtig. Vielleicht hat derjeneige einfach nur ne andere Auffassung was als Ausrüstung taugt oder nicht. Ich halte mich auch nicht für wichtig. ich habe aber genaue Vorstellung was mein und dein betrifft

    4) Wir können gegen alles Strafanzeige stellen, hart durchgreifen und den "Wildwuchs stoppen"

    aber dann rennt dem Ehrenamt scharenweise das Personal weg

    aber dann haben so richtig harte Männer wie du wieder eine Aufgabe

    zur Info

    Bei der Bundeswehr kaufen einige Soldaten sogar Büromaterial und ähnliches

    soll man die auch rausschmeissen?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  4. #79
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    Zitat Zitat von russmeyer
    Das mit den Vollzugsbeamten regelt z.B. in Nds. das Brandschutzgesetz.

    Der "richtige" Weg wäre definitiv Strafanzeige wegen verstosses gegen das TKG gewesen.
    Wenn hier wieder einige versuchen, ihren privat gekauften Melder hoch zu loben, dann kann ich nur sagen: Ihr seit alle sooooo wichtig!!!!

    Wegen solchen Leuten, die alles besser wissen und meinen sie hätten die Weisheit mit dem Löffel gefuttert, gehen manche Hilfsorganisationen noch zugrunde.
    Genau diese Leute sind es, die meinen, es müsste dies und das beschafft werden, die Ausrüstung muss so und so aussehen, wenn die Gemeinde das nicht kauft, kaufen wir es eben selber usw.
    Z.B. Handschuhe, Einsatzjacken etc. Muss alles auf dem neuesten Stand sein, weil, es gibt ja den Flashover etc.
    Wenn es dann aber Brennt, dann sind das meistens die Leute, die in 3. Reihe sich hinterm Verteiler verstecken. Drehleiter aufentern??? Fehlanzeige, weil der Stift 5 cm aussem A... kriecht.

    Was, auf den Balken soll ich treten??? Der kann ja brechen, weil angekokelt... etc.
    Sowas ko... mich echt an!!!!
    Es gibt auch ausnahmen davon, aber die sind sehr selten.

    "Meinen Privaten Melder rührt keiner an"... wahrscheinlich auch so ein wichtiger.....

    Bis dann die Strafanzeige auf dem Tisch liegt und das grosse heulen anfängt, weil, man hat das alles ja nicht so gewusst und überhaupt...

    Solange hier die Gemeinden nicht einschreiten, sondern diesen Wildwuchs auch noch fördern, solange wird sich da auch nichts ändern.

    r.
    Also jetzt fühl ich mich auch Angesprochen!!!
    1. Ja ich hab selbst gekaufte Einsatzhandschuhe
    2. Ja ich hab eine selbst gekaufte Einsatzbundhose
    3. Ja ich hab einen selbst gekauften FME

    ABER!!!
    4. NEIN ich verdrück mich nicht in die 3te Reihe und guck nur zu.
    5. Ich geh auch gern auf die Drehleiter(wenn unser Schwerrpunkt es zulässt)

    Denn wir bekommen von der Stadt nicht gerade gutes Material gestellt und einen Innenangriff mit den alten weißen Lederhandschuhe, ich sag nur www.atemschutzunfälle.de da hab ich mir ölieber "gute" Handschuhe von Seitz gekauft weil mir meine Gesundheit sehr am Herzen liegt.
    Die Bundhose trag ich lieber als eine Latzhose und wir bekommen bei uns nur Latz.
    Den FME hab ich mir selbst gekauft weil unsere Gerätewart unfähig ist und die neuen funktionfähigen lieber an seine Ar***kriecher verteilt als an die, die den FME benötigen.
    Von der 3te. Reihe Fraktion haben wir hier auch welche und ich könnte jeesmal ausrasten wenn die auf dem erste Fahrzeug Pätze für fähige Leute belegen und sich dann an der Einsatzstelle ganz schnell verpissen wenn es Hart wird. Ansonsten haben sie auber eine große Fresse sie wären die besten und würden alles umreißen...

    So! Das musste mal sein, weil hier manche Glauben alle Leute die Sachen selbst kaufen wären nur "Einsatzgeile Verpisser"...

    @russmeyer: Kameradschaft!? sagt dir das was!? schonmal was von gehört!??


    Dennis
    Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit

  5. #80
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    Der Ton hier wird härter...

    ...und teilweise haben doch beide Seiten recht.

    Zum Thema "selber beschaffen":

    Ich gehöre zu einer Wehr in einer Samtgemeinde in Finanznot. Ausrüstungsmäßig müßte man hier einpacken wenn man alles selbstbeschaffte bei den Wehren unserer Samtgemeinde ausschließen würde.

    Es geht bei Hosen los, weiter mit Helmen, Meldern über Wasserstaubsauger bis hin zu Fahrzeugen - alles selber mit privaten Mitteln beschafft - teilweise (Fahrzuege) an die Gemeinde übereignet wegen Unterhalt.

    Wir sind eine sehr ländliche Region mit weit auseinander gezogner Gemeinde. Früher hatten wir sage und schreibe 12 Sirenen für unsere Wehr, um unser Enzugsgebiet einigermaßen Abzudecken. Trotzdem haben viel Kameraden den Alarm einfach nicht gehört. Es gab dann jedes Jahr 4 Melder für die Wehr - mehr war nicht drin. nach drei Jahren haben sich gut die Hälfte aller Mitglieder einen eigenen Melder gekauft.

    Wie gesagt - bei uns könnten alle Wehren unserer Samtgemeinde sofort einpacken wenn alles was privat beschafft wurde nicht vorhanden wäre.

    Feigheit im Einsatz hat es bei uns noch nie gegeben - wohl aber Angst.

    Soviel zur Einsatzgeilheit und Feigheit wie sie hier angesprochen wurden.

  6. #81
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    Nachtrag: Bevor nun jemand mit niedriger Einsatzzahl kommt:
    Unsere Wehr fährt etwa 35 Alarme im Jahr - insgesamt werden in der Samtgemeinde (bei allen Wehren sieht es so aus wie bei uns) etwa 400 Alarme gefahren. Die 12 Sirenen bezogen sich nur auf eine einzelne Wehr. Insgesamt waren es etwa 30 Sirenen in der SG.

  7. #82
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    Zitat Zitat von duese
    @russmeyer:
    Wo bitte steht das in dem Gesetz, ich hab nix gefunden.
    http://www.feuerwehr-wildemann.org/A...NBrandSchG.pdf

    duese
    Es stand drinne...
    Nun, bei der Reform 2004 ist es rausgefallen... das war mir nicht bewusst.
    Zumindest waren es bis dahin die Orts- Stadtbrandmeister. Bei den Berufsfeuerwehren in Nds. waren es auch alle, die am Einsatzdienst teilnahmen, um z.B. Kranke Leute Zwangseinzuweisen.

    Wenn ihr hier meint, ihr könntet mir unkameradschaftlichkeit vorwerfen, dann habt ihr euch aber geirrt.
    Was hat kameradschaftklichkeit mit dem Thema zu tun??? Garnichts.
    Oder wird aus kameradschaftlichkeit hier eine Straftat vertuscht???

    Angst ist OK, da habe ich ja auch nichts gesagt, ich meine nur die, die immer ne grosse Lippe riskieren und wenns drauf an kommt, dann kneifen. Das sind dann auch die "Kameraden", die Nachts den Melder ausschalten, weil sie ja schlafen müssen etc.

    Ausserdem wurde hier das Thema ja angesprochen, ich habe bloss meine Meinung dazu kundgetan.
    Für mich persönlich ist jede Feuerwehr wichtig. Wenn aber die Gemeinde das Geld nicht ausgeben will, dann sollte man nichts selbst beschaffen. Wie heisst es so schön?, durch Schaden wird man Klug.
    Wenn jeder sich seine Sachen selbst beschafft, dann sagt sich die Gemeinde, Toll, da sparen wir schön das Geld, da können wir dann noich ein paar Skulpturen für den Park anschaffen.
    Mann seid doch nicht so blöde und glaubt das alles, was man euch erzählt. Sie Gemeinden sind angehalten und verpflichtet, das Mindestmaß an Ausrüstung vorzuhalten, was benötigt wird und in den entsprechenden Vorschriften steht.

    Normale Feuerwehrhandschuhe aus Leder sind für einen normalen Brandeinsatz, der wohl zu 99% vorkommen wird, völlig ausreichend. ch trage jedenfalls lieber Lederhandschuhe, als diese teuren Nomes dingsbums Handschuhe, in denen die Haut ein gewisses Eigenklima endwickelt.

    Ja, ich habe schon mehrere Einsätze mitgemacht... dürfte weit über....
    egal,

    mich egt es nur auf, dass es iummer die gleichen Leute sind, die meinen alles wäre nicht OK, was die Gemeinde beschafft.
    Es muss ja noch dies und das sein. Wozu???

    r.
    Geändert von russmeyer (27.07.2006 um 20:49 Uhr)

  8. #83
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    Zitat Zitat von russmeyer
    Es stand drinne...
    Nun, bei der Reform 2004 ist es rausgefallen... das war mir nicht bewusst.
    Zumindest waren es bis dahin die Orts- Stadtbrandmeister. Bei den Berufsfeuerwehren in Nds. waren es auch alle, die am Einsatzdienst teilnahmen, um z.B. Kranke Leute Zwangseinzuweisen.
    Das hat aber ja wohl nix mit Polizeibefugnissen zu tun, um die es hier geht.

    Trotzdem wäre ich Dir sehr verbunden, wenn Du mir die Stelle aus dem alten Gesetz noch hättest. Es würde mich interessieren, was das für spezielle Rechte waren.

    Das Recht fremdes Eigentum zu beschlagnahmen, weil der Verdacht besteht, das gegen ein Gesetz verstoßen wurde gehört das sicher nicht dazu.

    (Beschlagnahmen, weil es zu Abwendung einer akuten Gefahr benötigt wird, steht auf einem anderen Blatt. Hat aber mit dem Fall hier auch nix zu tun.)

    duese

  9. #84
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    Zitat Zitat von duese
    Das hat aber ja wohl nix mit Polizeibefugnissen zu tun, um die es hier geht.

    Trotzdem wäre ich Dir sehr verbunden, wenn Du mir die Stelle aus dem alten Gesetz noch hättest. Es würde mich interessieren, was das für spezielle Rechte waren.

    Das Recht fremdes Eigentum zu beschlagnahmen, weil der Verdacht besteht, das gegen ein Gesetz verstoßen wurde gehört das sicher nicht dazu.

    (Beschlagnahmen, weil es zu Abwendung einer akuten Gefahr benötigt wird, steht auf einem anderen Blatt. Hat aber mit dem Fall hier auch nix zu tun.)

    duese
    Sorry, liegt in irgendeinem Karton auf dem Boden... bis ich den gefunden habe, da bin ich Grossvater....


    Es stand aber definitiv drin. Es hat sich allerdings in diesem Bereich der Vorschriften in den letzten Jahren eine Menge getan, so daß bestimmte Aussagen nicht mehr so eindeutig gemacht werden könne. Siehe Nds. SOG.
    Dort wurden die Berufsfeuerwehren den Polizeidirektionen unterstellt... welch ein Blödsinn.... (m.M.).

    Mein Tipp: Euer OrtsBm hat betimmt noch eine alte Ausgabe... mal nachfragen....
    r.

  10. #85
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    Zitat Zitat von russmeyer
    Mann seid doch nicht so blöde und glaubt das alles, was man euch erzählt. Sie Gemeinden sind angehalten und verpflichtet, das Mindestmaß an Ausrüstung vorzuhalten, was benötigt wird und in den entsprechenden Vorschriften steht.
    Toll. Uns würde auch noch ein RW, ein ELW und ein MTW zustehen. MTW hat jetzt der Förderverein beschafft, dass wir die Besorgungsfahrten nicht mim TLF erledigen müssen so ungefähr...

    Wenn eine Kommune kein Geld hat, dann kann sie halt vielleicht auch nicht die Feuerwehr ausstatten wie sie vielleicht möchte. Dann wird diese Kommune allerdings keine Skulpturen im Park aufstellen. Denn es wird nicht nur bei der Feuerwehr gespart, sondern auch in vielen anderen Bereichen

  11. #86
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    Hallo,

    also, da der KBI und Wehrführer die Kameraden auf frischer Tat bei einer Straftat festgestellt haben, so können sie die Pager als Beweismittel "sicherstellen"-einbehalten und müssen sie aber zeitnah an die Strafverfolgungsbehörden übergeben, die dann auch die Foramlitäten gegenüber den Kameraden klärt.
    Auf Dauer einbehalten geht natürlich nicht, aber wenns bloß vorübergehend ist und keine Zueignungsabsicht besteht ist dies überhaupt kein Gesetzesverstoß, so wies Ebi schon geschrieben hat.
    Die Betroffenen können ja rechtlich die Herausgabe erzwingen, aber dann würde parallel auf jeden Fall ihre Straftat ins Rampenlicht wandern und die Geräte dann durch die Strafverfolgungsbehörden eingezogen.

  12. #87
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    Zitat Zitat von russmeyer

    Das sind dann auch die "Kameraden", die Nachts den Melder ausschalten, weil sie ja schlafen müssen etc.

    r.
    warum die wohl schlafen? Vielleicht weil sie am nächsten Morgen dringend irgendwo hinmüssen oder besonders ausgeschalfen sein?

    Oder weil es der Arbeitgeber nicht gestattet das Sie später zur Arbeit kommen ?

    Zitat Zitat von russmeyer

    Normale Feuerwehrhandschuhe aus Leder sind für einen normalen Brandeinsatz, der wohl zu 99% vorkommen wird, völlig ausreichend. ch trage jedenfalls lieber Lederhandschuhe, als diese teuren Nomes dingsbums Handschuhe, in denen die Haut ein gewisses Eigenklima endwickelt.
    Hallo! Wir haben das Jahr 2006!

    Sicher braucht man keine Nomexhandschuhe für 300€ das Paar

    wir haben so ein Leder / Kevlar Teil das S U P E R ist (danke Stadt :-)

    der alte weisse Lederhandschuih hat m.E. im Feuerwehrdienst fast nix mehr zu suchen. Es gab schon Leute denen die Hand bzw Finger amputiert werden mussten weil die Handschuhe geschrumpft sind.

    Ich bin der Auffassung das die Fremdfinanzierte Beschaffung immer im Rahmen zu bleiben hat

    Bei Goddies die das ganze etwas sicherer oder schöner machen (Helmlampen etd) sehe ich kein Problem, auch der Bereich Schutzkleidung ist ok; jeder kamerad sollte sich den Schutz leisten den er für Sinnvoll hält

    ABER

    der Grundbetrieb einer FW muss über die Gemeinde gestellt werden
    dazu zählt eine Ausstattung un Bekleidung die dem Stand der Technik entspricht (NOMEX)


    und wenn das Herz der Kameraden daranhängt einen FME zu haben was solls

    das sie es beim Proggen übertrieben haben ist das eher noch als Übermut denn als Straftat zu werten (auch wenn es eine ist)

    und eine Strattat rechtfertig nicht eine andere..
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  13. #88
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    Zitat Zitat von knutpotsdam
    Hallo,

    also, da der KBI und Wehrführer die Kameraden auf frischer Tat bei einer Straftat festgestellt haben, so können sie die Pager als Beweismittel "sicherstellen"-einbehalten und müssen sie aber zeitnah an die Strafverfolgungsbehörden übergeben, die dann auch die Foramlitäten gegenüber den Kameraden klärt.
    Die Kameraden sind nicht auf frischer Tat ertappt worden, sondern die Melder abgenommen worden und dann die Einstellungen kontrolliert worden. Des weiteren wage ich zu bezweifeln, dass jemand (z.B. wenn er einen offenen FME hört) fremdes Eigentum einfach beschlagnahmen darf. Auf welcher rechtlichen Grundlage soll das geschehen.

    @russmeyer: Ich kann schlecht unser Kreisbrandmeister hat glaub ich keine niedersächsischen Gestzte zur Hand. (Ich komm aus Bayern.)
    Aber das da der Feuerwehr Polizeibefugnisse eingeräumt werden glaub ich erst wenn ich das gesehen hab. (Ausnahme: Zur Abwendung einer akuten Gefahr. hat aber mit dem Fall hier nix zu tun.)

    duese

  14. #89
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von knutpotsdam
    Hallo,

    also, da der KBI und Wehrführer die Kameraden auf frischer Tat bei einer Straftat festgestellt haben, so können sie die Pager als Beweismittel "sicherstellen"-einbehalten und müssen sie aber zeitnah an die Strafverfolgungsbehörden übergeben, die dann auch die Foramlitäten gegenüber den Kameraden klärt.
    Auf Dauer einbehalten geht natürlich nicht, aber wenns bloß vorübergehend ist und keine Zueignungsabsicht besteht ist dies überhaupt kein Gesetzesverstoß, so wies Ebi schon geschrieben hat.
    Die Betroffenen können ja rechtlich die Herausgabe erzwingen, aber dann würde parallel auf jeden Fall ihre Straftat ins Rampenlicht wandern und die Geräte dann durch die Strafverfolgungsbehörden eingezogen.
    und wann wäre das ...

    sofort

    wenn die jetzt zur Pol gehen würde ich sagen das war nicht drauf..

    das ganze stinkt und ist von vorne bis hinten nicht rechtens

    weil eine Straftat rechtfertigt keine andere
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  15. #90
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    Es stellt sich zudem die Frage, ob ein Verstoß gegen das TKG von Amtswegen verfolgt werden muss, oder ob das nach Ermessen der Staatsanwaltschaft bzw. auf Strafantrag geschieht.

    Dementsprechend kann es sogar sein, dass wegen 2-3 Schleifen zuviel aufem Melder bei jemanden der ja grundsätzlich zur Benutzung eines Melders auf dieser Frequenz berechtigt ist gar nix passiert. Besonders wenn man davon ausgeht, dass in Deutschland eine nicht geringe Menge an Meldern nicht nur das kann was sie können sollte, wäre hier auch keine Verhältnismäßigkeit mehr gegeben.

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