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Thema: FME Schleifen Rechte & Gesetze

  1. #61
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    @überhose: Im Endeffekt nur der Rechtsweg, wenn "gutes Zureden" nicht hilft.

    Ich kann ja auch nicht ein Auto, das unerlaubt in meiner Einfahrt parkt mit nem Kran in meinen Garten stellen und so unter Verschluß halten und dann sagen, das kriegst Du vielleicht in drei Monaten wieder.

    @Joe:
    Man muß unterscheiden ob das ein Privatmelder oder ein HiOrg-Melder ist.

    HiOrg-Melder: Wenn der Kamerad da was verändert ist das Sachbeschädigung -> Rückprogrammierung.

    Privatmelder: Das liegt nicht im Verantwortungsbereich des WeFü. Dafür sollte er auch keine auf den Deckel bekommen. Sonst bleibt ihm nur die Anzeige und/oder Rausschmiss.

    duese

  2. #62
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    Zitat Zitat von Joe aus Hö
    TKG und StGb hin oder her. Ich kenne einige Fälle, bei denen Kameraden immer und immer wieder die Mithörfunktion aktiviert und den Melder wieder mit allen möglichen Schleifen vollprogrammiert haben - obwohl ich im Auftrag der Stadtverwaltung die Geräte einige Male wieder "regelkonform" programmiert habe.
    Darüber könntest du ja eigentlich froh sein, du machst schließlich Profit durch solche Chaoten. Hast du nicht die sichere Methode den MElder gegen PRogrammieren zu schützen?


    In diesem Sinne....

  3. #63
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    Zitat Zitat von duese
    Privatmelder: Das liegt nicht im Verantwortungsbereich des WeFü. Dafür sollte er auch keine auf den Deckel bekommen. Sonst bleibt ihm nur die Anzeige und/oder Rausschmiss.
    Ich denke der Werführer hat schon eine gewisse Verantwortung, dass im Bereich seiner Wehr keine Verstöße gegen das TKG in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst auftreten. Es geht dabei auch um die Außenwirkung der Wehr.

    Dabei sollte er aber adäquate und rechtlich saubere Mittel (wie hier nicht geschehen!) wählen.

    Er hätte z.B. sagen können, dass ihm zu Ohren gekommen ist, dass Melder illegal geproggt sind. Er bittet daher alle, die Melder binnen einer gewissen Frist selber umzuprogramieren und man kann freiwillig nachweisen, dass dies geschehen ist. Sollte danach erneut der Verdacht auftauchen, muss der Betroffene allerdings mit Konsequenzen in aller Hinsicht rechnen.


    Noch eine persönliche Einschätzung , weil hier ja schon bestimme hochfunktionelle Meldertypen gefallen sind. Ich hoffe es ist niemand persönlich beleidigt, aber ich denke es ist einfach so: Wer sich privat nen Melder kauft und dabei in was größeres als nen Quattro M investiert, hatte nicht nur vor, die Schleife seines Löschzuges empfangen zu können.

    Und noch etwas rechtliches: Weil der Eröffner dieses Threads mal was von TKG wiegt höher als Unterschlagung gesagt hat: In Deutschland wird jede Straftat verflogt und nicht gegen andere aufgewogen (außer in Notstandssituationen), d.h. dran wären im Endeffekt beide.

    Grüße

    loxi

  4. #64
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    @ duese

    wie gesagt fehlt uns noch die Info, WARUM die Melder der Kameraden kontrolliert wurden. Das muss doch einen Grund haben, und bevor wir den nicht kennen, kann meiner Meinung nach niemand Stellung beziehen und sagen "der Wehrführer handelt falsch" oder "die Kameraden sind selber schuld" .

    Du sagst : Anzeige und / oder Rausschmiss .

    Ist das nicht ein wenig zu einfach ? Wenn man jeden, der mal Scheiße baut gleich rausschmeißt, wird ein trockenes Klima unter den Kameraden die Folge sein, und irgendwann steht der WF fast alleine da. Die Anzeige oder der Rausschmiss sollte doch das absolut letzte Mittel sein, wenn alle anderen Versuche gescheitert sind. Und nach wie vor kennt niemand hier die Vorgeschichte der Angelegenheit . Vielleicht sind ja schon ettliche Gespräche und Bitten, die Melder in Ordnung zu bringen gescheitert - wenn das so wäre, würde ich dem Handeln des ZF voll und ganz zustimmen - egal ob es eigene oder Melder der Org sind - denn wenn es Probleme gibt, hängt der Wehrführer mit drin, ob er will oder nicht. Denn ER ist der erste Ansprechpartner . Wenn er sich mit dem Argument "das sind private Melder, da weiss ich nichts davon" rausredet und aus der Verantwortung zieht, wird das mit Sicherheit kein gutes Bild abgeben. Nicht wegen der Kameraden, sondern ER wird mehr oder weniger dumm da stehen da er ja anscheinend nichtmal weiss, was in der eigenen Meute so vor sich geht. Hast Du schonmal daran gedacht ?

    Seh´sein Handeln doch mal von der Seite : Der letzte Versuch vor dem Rausschmiss oder der Anzeige.

    ~Joe~
    PN-Fach ist wieder aktiv. Bitte keine Anfragen wegen Programmiersoftware .

  5. #65
    Quattro-xls Gast

    antwort

    die Kameraden sind nicht in der öffentlichkeit mit bos funk herumgelaufen
    es ist so das sich ein nicht feuerwehr angehöriger wichtig machen will und es auch geschaft hat.

  6. #66
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    @Joe:

    Ich stimm Dir zu Großteil schon zu. Solche Verstöße werfen kein gutes Licht auf die Wehr und der Wehrführer sollte alles daran setzen, dass das aufhört. Auch im Sinne der Kameraden mit den "erweiterten" Meldern. Irgendwann geraten sie an einen der sie direkt anzeigt und dann haben sie den Salat.

    Aber:
    Auch der Wehrführer hat sich nun mal an unser Rechtssystem zu halten.

    Richtiges Vorgehen wäre in meinen Augen:

    Wenn jemand sich einen Melder anschaffen will, wird er sich meistens mit der Wehrführung absprechen. (War ja hier glaub ich auch der Fall) Am besten gleich da darauf hinweisen: Fremde Schleifen und Mithören ist nicht erlaubt und es muß mit Konsequenzen Seitens der FW gerechnet werden.

    Sollte so was (gerüchteweise) vorkommen, die Kameraden zur Brust nehmen und klarmachen dass sie sich nicht (mehr) erwischen lassen sollen, weil das mit Rausschmiss und/oder Anzeige enden kann/wird. (evtl. mehrmals)

    Letztens bleibt nur Anzeige/Rausschmiss. (Ich hoffe für alle Feuerwehren, dass es nie so weit kommen muß)


    So wie hier darf nicht sein, denn das was der Wehrführer/GBI gemacht hat ist eine _Straftat_ und das darf als Führungsperson ja wohl nicht sein.

    BTW: Die Ursprüngliche Frage in dem Thread war, wie schauts rechtlich aus. Dass die erweiterten Melder illegal waren und nicht geduldet werden drüfen/sollen war dem Threadersteller ja von Anfang an klar.

    duese

  7. #67
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    und was genau hat er den Kameraden unterstellt ?
    PN-Fach ist wieder aktiv. Bitte keine Anfragen wegen Programmiersoftware .

  8. #68
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    Zitat Zitat von Quattro-xls
    die Kameraden sind nicht in der öffentlichkeit mit bos funk herumgelaufen
    es ist so das sich ein nicht feuerwehr angehöriger wichtig machen will und es auch geschaft hat.
    Das ist doch sch**** egal. Es ist VERBOTEN, den BOS Funk abzuhören Punkt. Wenn man dann auch noch so blöd ist, und es jemanden sagt, dass man im stillen Kämmerchen den Funk mithört, hat man nichts anderes verdient.
    Wir haben hier eine gute Suchfunktion - es wäre schön, wenn sie auch benutzt würde...

  9. #69
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    Für den Thread hier ist das egal, aber es wird wohl auf betreiben eines nicht TR-BOS (Mithörfunktion) konformen Melders und verstoß gegen das TKG rauslaufen.

    duese

  10. #70
    Quattro-xls Gast

    antwort

    Es ging um die schleifen mithören nur zu einem kleinen teil das haupte sind die schleifen

  11. #71
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    Zitat Zitat von Quattro-xls
    Es ging um die schleifen mithören nur zu einem kleinen teil das haupte sind die schleifen
    Empfang von Nachrichten, die nicht für einen bestimmt sind...

    oder so ähnlich.
    Das reicht dann schon.

    Einbehalten von "privaten" Meldern: In einem solchen Falle ist es durchaus drin, das der GBI die Melder einkassiert und Richtlinien Konform programmiert dann wieder herausgibt.

    Im übrigen gibt es keine privaten Melder.
    Wenn sich jemand privat einen Meldeempfänger anschafft, dann hat er diesen entsprechend anzumelden. Da dieses im BOS Bereich nicht geht, darf er also einen solchen Melder überhaupt nicht betreiben.
    Es gibt aber Übereinkünfte mit Gemeinden, dass private Melder als Melder der HiOrg angesehen werden. Diese werden dann auch entsprechend gewartet. Es wird so gehandhabt, als wären es Melder der HiOrg. Diese werden dann auch entsprechend angemeldet.
    Das Funkmeldeempfänger nicht gemeldet werden müssen ist ein Märchen. Zumindest muss eine Aufstellung der Meldeempfänger existieren, mit allen Daten. Diese wird 1 mal jährlich ans IM geschickt. Wenn nicht, gibts böse nachfragen bei der Gemeinde.
    Es werden allerdings keine Gebühren dafür mehr von der BundesNetzAgentur erhoben.

    Und ... ein GBI dürfte Vollzugsbeamter der Gemeinde sein. Dann wäre eine "Beschlagnahme" durchaus rechtlich in Ordnung, allerdings bedarf es dann eines entsprechenden Protokolls und einer darauf folgenden Strafanzeige.

    Ich persönlich halte das Beschaffen von privbaten Meldern für mehr als nur bedenklich. Erstens ist es eine rechtliche Grauzone, da es sich um ein Empfangsgerät handelt, das den Empfang des BOS Funks ermöglicht. Diese Empfänger haben in privaten Händen nichts verloren.
    Zum anderen, wenn die Gemeinde so klamm ist, das keine Melder für die Feuerwehr angeschafft werden, dann sollte man dieses mal hinterfragen. Eventuell ist ja auch eine Beschaffung nicht so notwendig, weil bei 10 Einsätzen im Jahr.... da reicht eine Sirenenalarmierung durchaus aus.

    Allerdings halten sich ja viele für wichtig, da muss dann auch für diese 10 Einsätze ein Melder her....

    r.

    PS: Ich bin nicht mehr in einer HiOrg, unter anderem, weil mir solch wichtige Leute, die alles besser Wissen (aber einen Zumischer nicht richtig anschliessen können), gehörig auf den Keks gingen.

  12. #72
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    Zitat Zitat von russmeyer
    Und ... ein GBI dürfte Vollzugsbeamter der Gemeinde sein. Dann wäre eine "Beschlagnahme" durchaus rechtlich in Ordnung, allerdings bedarf es dann eines entsprechenden Protokolls und einer darauf folgenden Strafanzeige.
    Das ist ja mal ganz interessant. Auf welcher rechtlichen Grundlage wird ein GBI Vollzugsbeamter?

    Und private Melder können nicht eingezogen werden, wie man es auch dreht und wendet.
    Nur mal angenommen es darf keine rein privaten Melder geben (auch hier welche Rechtsgrundlage sagt das?)

    Entweder es kauft sich jemand einen Melder und überläßt ihn der HiOrg. Dann ist der Fall klar und der Melder untersteht der "Verwaltung" der HiOrg.
    Das war hier aber nicht der Fall.
    Dann ergeben sich zwei Möglichkeiten:
    1. Der Betrieb ist mit den für die Person zutreffenden Schleifen erlaubt.
    2. Der Betrieb ist nicht erlaubt.
    In beiden Fällen ist der Melder noch privat und die HiOrg darf nicht drüber verfügen. In beiden Fällen läge hier eine unerlaubte Handlung vor, gibt aber dem GBI kein Recht das Ding einzuziehen.

    duese

  13. #73
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    Dann bin ich der erste der mal der Sache mit den Meldern wiederspricht...

    Mein Eigentum bleibt immer mein Eigentum egal was kommt

    oder bezahlt die Stadt den Piepser wenn er kaputt geht?

    und das kann mir keiner wegholen und irgendwas ändern...

    Der richtige Weg wäre es gewesen die Kameraden schriftlich darauf hinzuweisen das das was Sie machen nicht richtig ist

    das streit ich auch nicht ab; auch das wenn gute Worte nicht fruchten man konsequenzen ergreifen muss ist ok

    aber alles was sich danach abgespielt hat find ich einfach nicht in Ordnung, das hätte man auch ganz einfach klären können;
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  14. #74
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    Das mit den Vollzugsbeamten regelt z.B. in Nds. das Brandschutzgesetz.

    Der "richtige" Weg wäre definitiv Strafanzeige wegen verstosses gegen das TKG gewesen.
    Wenn hier wieder einige versuchen, ihren privat gekauften Melder hoch zu loben, dann kann ich nur sagen: Ihr seit alle sooooo wichtig!!!!

    Wegen solchen Leuten, die alles besser wissen und meinen sie hätten die Weisheit mit dem Löffel gefuttert, gehen manche Hilfsorganisationen noch zugrunde.
    Genau diese Leute sind es, die meinen, es müsste dies und das beschafft werden, die Ausrüstung muss so und so aussehen, wenn die Gemeinde das nicht kauft, kaufen wir es eben selber usw.
    Z.B. Handschuhe, Einsatzjacken etc. Muss alles auf dem neuesten Stand sein, weil, es gibt ja den Flashover etc.
    Wenn es dann aber Brennt, dann sind das meistens die Leute, die in 3. Reihe sich hinterm Verteiler verstecken. Drehleiter aufentern??? Fehlanzeige, weil der Stift 5 cm aussem A... kriecht.
    Was, auf den Balken soll ich treten??? Der kann ja brechen, weil angekokelt... etc.
    Sowas ko... mich echt an!!!!
    Es gibt auch ausnahmen davon, aber die sind sehr selten.

    "Meinen Privaten Melder rührt keiner an"... wahrscheinlich auch so ein wichtiger.....

    Bis dann die Strafanzeige auf dem Tisch liegt und das grosse heulen anfängt, weil, man hat das alles ja nicht so gewusst und überhaupt...

    Solange hier die Gemeinden nicht einschreiten, sondern diesen Wildwuchs auch noch fördern, solange wird sich da auch nichts ändern.

    r.

  15. #75
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    @russmeyer:
    Wo bitte steht das in dem Gesetz, ich hab nix gefunden.
    http://www.feuerwehr-wildemann.org/A...NBrandSchG.pdf

    duese

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