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Thema: FME Schleifen Rechte & Gesetze

  1. #46
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    Nur mal ein Beispiel wie es bei uns gehändelt wird:

    Melder die der Gemeinde gehören werden bei jeder Wartung auf die richtige Schleife überprüft. GGf. wird korrigiert - auch mIthören wird entfernt.

    Ist der Melder Privateigentum kann er auch über die Gemeinde gewartet werden. Diese privaten Melder werden in der Funktion also Mithören und Schleife nicht angefasst und es hat auch noch nie einer was dazu gesagt.
    Die Gem. ist froh, dass bei uns so viele selber die Anschaffung übernommen haben.

  2. #47
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    Eine sehr gute Lösung...

    vor allem da Sie auch die Wartung übernimmt;
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  3. #48
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    alles irgendwie komisch, warum habt ihr so wenig melder??? und überhaupt, meint ihr das klima bekomt ihr wieder in der wehr hin. es gibt bestimmt zwei lager jetzt, die sich höllisch auf die finger schauen......wenn das mal gutgeht.

  4. #49
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    Mit vorsicht zu genießen

    Ich finde es auch super, daß Kammeraden sich FME selber kaufen wenn nicht genug Geld von seiten der Gemeinde vorhanden ist.

    Aber mal von der anderen seite. Ein FME ist ein BOS Gerät und dieses auch wenn selbst gekauft, ist über die Gemeinde (Sammelzulassung) anzumelden.

    Es ist nämlich das gleiche, wenn der Feuerwehrverein ein Funkgerät oder ein paar Fme kauft sind diese Anzumelden.

    Wenn dieses geschehen ist, dann steht dem Feuerwehrmann auch nur die für ihn oder seine Wehr bestimmten schleifen zu.

    Eine Schleife für einen WBI,KBI,KBM,NAST oder KBR sind personenbezogene Schleifen, diese sind auch nur von ihnen zu führen.

    Aber zurückzukommen auf die FME - ihr könnt lediglich schriftlich die aufforderung bekommen, die FME zurückzusetzen aber auf keinen fall können diese einbehalten werden !!!!!!!

    mfg

  5. #50
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    Zitat Zitat von citywache

    Aber mal von der anderen seite. Ein FME ist ein BOS Gerät und dieses auch wenn selbst gekauft, ist über die Gemeinde (Sammelzulassung) anzumelden.

    Es ist nämlich das gleiche, wenn der Feuerwehrverein ein Funkgerät oder ein paar Fme kauft sind diese Anzumelden.

    mfg
    mom Funkgeräte muss ich anmelden FME nicht,
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  6. #51
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    Verwechslung

    Hallo Überhose,

    Ich glaube du verwechselst da was ..........

    Ich meine du bist nicht bei einer Hilfsorg. sondern bei der Bundeswehr.

    Bei der Bundeswehr kannst du villeicht so einen Stifel fahren aber mit sicherheit nicht bei einer Hilfsorg.

    Weil bei der Hilfsorg. stehst du mit sicherheit ruck zuck alleine da

    mfg

  7. #52
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    @Überhose

    das falsche Schleifen und Mithören nicht in Ordnung sind hab ich nie abgestritten

    ausserdem habe ich erwähnt das ich als WEFÜ die entsprechenden Kameraden ermahnen und auffordern würde zumindestens die Schleifen runtermachen

    Auch weitere Konsequenzen würde ich u U erwägen

    alles andere wie die Unterschlagung und ähnliches sind aber auch kein guter Führungsstil

    vielmehr finde ich das die Nummer die de rWF abgezpgen hat nicht die feine Art war

    im Gegenteil; das hätte man wesentlich feinfühliger machen können
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  8. #53
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    Du vergisst das die Melder **Privateigentum** sind und da macht der WEFÜ einfach mal so gar nix..

    wenn sicherstellen dann mit Polizei aber des is net io
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  9. #54
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    Zitat Zitat von überhose
    Unterschlagung? Wenn der Wehrführer sich erst selbst mit der genauen Rechtslage vertraut machen will/muss und Rücksprache mit seinen Vorgesetzen (GBI) über die weitere Vorgehensweise hält, dauert das halt mal was länger, bis eine endgültige Entscheidung getroffen ist und die Melder zurückgegeben werden. Das dann direkt als Unterschlagung anzusehen...
    1. Fremde Schleifen und/oder Mithören auf dem Melder ist verboten. Punkt. Da diskutiert auch keiner rum, das ist so.

    Zitat Zitat von StGB
    § 246
    Unterschlagung

    (1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
    [...]
    2. Die Melder sind Privateigentum. Der Wehrführer hat Sie sich rechtswidrig zugeeignet, also ist das Unterschlagung. Punkt.

    Der WeFü hat die (legale Möglichkeit) die Kameraden zu ermahnen und/oder anzuzeigen. Mehr nicht es ist kein HiOrg-Melder.

    Die Kameraden haben die Möglichkeit mit dem WeFü zu reden und/oder ihn wegen Unterschlagung anzuzeigen.

    Das sind die rechtlichen Möglichkeiten.

    Ob das ganze gut für das Klima in der Wehr oder die Schlagkräftigkeit der Truppe ist, sei dahingestellt. Meiner Meinung nach kann man so Sachen viel besser lösen indem man den Kameraden den Kopf wäscht. Da haben beide Seiten mehr davon als von solchen Aktionen die dann unter Umständen mit Anzeigen für beide Seiten enden.

    Aber die Frage der Threads war, wie sieht es rechtlich aus, und so sieht es nun mal aus, beide Seiten haben rechtlichen Mist gebaut.

    duese

  10. #55
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    Ich denke, man kann so ohne Hintergrundwissen nicht beurteilen, ob die Einbehaltung der Geräte so in Ordnug war oder nicht. Lassen wir mal den Gesetztes - und Regelscheiß ausser acht und fangen mal etwas tiefgründiger an :

    - Wurden die Kameraden wegen der Melder-Geschichte schonmal "ermahnt" ?
    - oder sind sie schonmal negativ aufgefallen ( Mithören ständig offen z.Bsp. , oder Melder löst aus während der GBI nebendran steht )
    - Wie alt sind die Kameraden ?
    - Hat es im Landkreis schonmal Ärger deswegen gegeben ?

    Was mich interessiert : Warum kam der GBI denn überhaupt auf die Idee, die Melder zu kontrollieren ? Dass er eines Tages eine Erleuchtung oder eine göttliche Eingebung hatte kann ich mir nicht vorstellen. Und warum dann nur die Geräte von den besagten vier Kameraden ? Irgendeine Hintergrundinfo fehlt uns doch bestimmt noch...

    ~Joe~
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  11. #56
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    Zitat Zitat von überhose
    Jetzt gibt es im Grunde zwei Möglichkeiten:
    1. Die Vorgehensweise, die im hier diskutierten Fall angewandt wurde.
    2. Meldung an Polizei mit allen entsprechenden Folgen.
    Nein, die erste Möglichkeit gibt es nicht, die ist genau so illegal wie die fremden Schleifen auf dem Melder.

    Also bleibt Deiner Argumentation nach nur 2. Denn auch ein WeFü hat sich an geltendes Recht zu halten, nicht nur die Mannschaft.

    duese

  12. #57
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    @Joe:
    Tut mir leid, aber selbst wenn die Kameraden ständig mit offenem Melder rumlaufen, rechtfertigt das nicht das gezeigte Vorgehen.

    Wenn wir den "Regelscheiß" außer acht lassen, dann dürfen die Kameraden auch mit offenem Melder rumlaufen. Oder ist das TKG eine andere Regel als das StGB?

    duese

    €: Dass die Kameraden Mist gebaut haben wissen sie doch und streiten das auch nicht ab......

  13. #58
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    Zitat Zitat von überhose
    Unterschlagung? Wenn der Wehrführer sich erst selbst mit der genauen Rechtslage vertraut machen will/muss und Rücksprache mit seinen Vorgesetzen (GBI) über die weitere Vorgehensweise hält, dauert das halt mal was länger, bis eine endgültige Entscheidung getroffen ist und die Melder zurückgegeben werden. Das dann direkt als Unterschlagung anzusehen...
    § 246 StGB
    (1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
    (2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
    (3) Der Versuch ist strafbar.

    Wenn also ein Kamerad seinem GBI den Melder aushändigt (anvertraut) weil dieser mal "Gucken" will, der GBI dann aber die programmierung überprüft und diesen dann einbehällt...
    Siehe Qualifikation auf http://de.wikipedia.org/wiki/Unterschlagung

    "Anvertraut ist die Sache demnach immer dann nicht, wenn die Überlassung den Interessen des Eigentümers zuwiderläuft."

    Dann ist es Unterschlagung. Fertig um, dass steht so im Gesetz da steht auch kein GBI/WeFü drüber.


    Nur soviel zu deiner "laschen" Sichtweise @überhose.

    Bei maximaler Strafe wäre GBI und WeFü für 5 Jahre weg... da lohnen sich schon 2 Neuwahlen der beiden Ämter in der Zeit. (Ok, wäre wirklich übertriebenes Strafmaß dafür)

    MfG Fabsi

  14. #59
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    § 246 StGB
    (1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
    (2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
    (3) Der Versuch ist strafbar.

    MfG Fabsi
    @Fabicard,
    meiner meinung nach greift der §246 nicht.
    Die rechtswidrige Zueignung erfordert, dass der Täter die Sache als seine eigene besitzen will und dem Eigentümer die ihm zustehende Verfügungsgewalt auf Dauer vorenthalten will.

    Und das trifft in diesem Fall nicht zu.
    mfg
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  15. #60
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    TKG und StGb hin oder her. Ich kenne einige Fälle, bei denen Kameraden immer und immer wieder die Mithörfunktion aktiviert und den Melder wieder mit allen möglichen Schleifen vollprogrammiert haben - obwohl ich im Auftrag der Stadtverwaltung die Geräte einige Male wieder "regelkonform" programmiert habe . Das Ende vom Lied ist dann meistens das, dass der Wehrführer , der in gewisser Hinsicht für seine Manschaft gerade stehen muss , ständig von oben eine auf den Deckel bekommt ... und ob er sich das antun muss ist fraglich .
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