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Thema: FME Schleifen Rechte & Gesetze

  1. #16
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    Also irgendwie sieht es so aus, das sich hier keiner wirklich helfen
    lassen will, sondern nur um eine möglicherweise gerechtfertigte(?) Strafe
    herumkommen will und sogar noch in Zukunft so weitermachen will ..

    Dennoch ..

    Ich kann nur wiederholen:
    REDET mit der Person, und zwar nicht fordernd, sondern fragend!
    Sollte bei dem Gespräch rauskommen, das dieser oder jene juristische
    Weg eingeschlagen wird, na was solls, ich persönlich würde dann für
    diesen Vorgesetzten nicht mehr arbeiten! Euer Eigentum könnt ihr dann
    immer noch nach dem Austritt einklagen, aber selbst einem "bösen"
    Wehrführer sollte klar sein, was es heisst, wenn x % austreten .. diese
    Leute müssen erstmal ersetzt und angelernt werden ..

    Um die Redundanz zu erhöhen: Redet mit ihm! Fragt ihn! Am besten
    so bald wie möglich .. der Mensch hat sicher ein Telefon.

    Gruss,
    Tim
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

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  2. #17
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    Sehr geehrter Herr Gedöns,

    hiermit fordere ich Sie bis zum XXX auf mir mein Eigentum, einen Funkmeldeempfänger XXYY Seriennummer ccvv, welchen Sie sich unrechtmäßig angeeigent haben, zu übergeben.

    Sollte dies nicht erfolgen so werde ich zusammen mit meinem Awalt prüfen ob eine Strafanzeige wegen Diebstahl oder Unterschlagung zu stellen ist.

    Sollte der FM nicht mehr in dem Ursprungszustand befinden so behalte ich mir gegen Sie weitere Forderungen vor.

    Ferner wird gegen Sie dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde geprüft.

    Hochachtungsvoll

    Das von allen Kameraden am selben Tag per Post...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #18
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    Hallo,

    stell mir gerade vor, unser Kommandant würde mal unser FME überprüfen und diese sind nicht Privateigentum. Da die Mithörfunktion ja eigentlich schon Verboten ist...
    Werd’s mal meinen Kommander vorschlagen.*g*
    Wer Lustig wenn er die ganzen Einsätze so allein macht.

    Unabhängig von der rechtlichen Situation, bisschen Hirnlos die Aktion.
    Das der Wehrführer was dagegen haben muss ist klar, wenn er aber Clever genug ist macht er halt keine Kontrollen.
    Bei uns musste halt jeder unterschreiben das sein FME korrekt ist und das er die entsprechende Belehrung gelesen hat. Macht man halt dann mit entsprechenden *g* Gewissen.

    Gruß
    cockpit

  4. #19
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    Dieses Thema kommt auch immer wieder hoch.
    Hier ein Beispiel aus dem Jahr 2003.
    Da gings um die Mithörmöglichkeit.
    http://www.funkmeldesystem.de/foren/...anzeige+melder

    http://www.guenzburger-zeitung.de/Ho...,7_puid,1.html

    Und das was Hannibal hier vorschlägt... ist genau der falsche Weg.
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  5. #20
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    Zitat Zitat von Ebi
    Da gings um die Mithörmöglichkeit.
    http://www.funkmeldesystem.de/foren/...anzeige+melder

    http://www.guenzburger-zeitung.de/Ho...,7_puid,1.html

    Und das was Hannibal hier vorschlägt... ist genau der falsche Weg.
    e.
    Wobei es in den Beispielen wie geschrieben um Mithören geht. Frage ist halt, wie es bei zusätzlichen Schleifen aussieht. Da würde ich persönlich das ganze nicht so eng sehen, da ja kein "Unbefugter" im Sinne der Artikel oben mitkriegt.

    Dass das Vorgehen von Hannibal der falsche Weg sein soll, will ich nicht pauschalisieren - käme für mich auf den Kommandanten an. Entweder er will mit sich reden lassen oder nicht. Und wenn nicht, wäre es durchaus eine Möglichkeit (wahrlich nicht die beste), ihn zumindest darauf hinzuweisen, dass er für dieses Vorgehen keinerlei rechtliche Handhabe hat.

    thilo

  6. #21
    Quattro-xls Gast

    kommentar

    das hier irgendwelche kameraden einer strafe aus dem weg gehen wollen dementiere ich.


    also anwalt hin oder her halte ich auch für die letzte lösung
    zu der alamierung wäre noch zu sagen das oft noch die Sirene mit ausgelöst wird
    also ich denke wenn es der fall ist das die melder mehr als 3 monate weg werden diese einfach in rechnung gestellt desweitern gibt es bestimmt noch einsätze und wenn da leute fehlen naja hat der wefü ein problem und spätestens dan sind die melder ganz schnell wieder da. :-)


    Ps: Ich bin eigentlich in der FF um Leuten zu helfen aber wenn man durch solche sachen sorry in den arsch getreten bekommt dan bin ich nicht scharf drauf ein melder,einsätze übung etc. zu haben bzw stehe hinter diesen Kameraden die es grade erleben !!

  7. #22
    firefighter 112 Gast
    Zitat Zitat von Quattro-xls
    Die Kameraden schauen erst mal was passiert bzw überhaupt los ist weil das blatt hat 2 seiten wir kennen nur die eine (ich auch ) mein sorge ist aber das wefü und GBI am lägern hebel sitzen das heist es waren ja schleifen drauf die nicht da hin gehören usw. ich sage da nur TKG anzeige Polizei usw ist das die sache wert ich denke nicht aslo denke ich das im moment nichts hilft auser warten weil reden mit diesen personen hilft auch nichts aber mal eine ganz dumme frage gibt es nicht die möglichkeit bei Quattro 96 98 xls zu prog. das man die schleifen so nicht sieht es sei den am PC oder bei alamierung ??

    Es ist halt schwer eine lösung zu finden wenn führungskräfte so arbeiten denke ich.
    Du kommst aber nicht aus Bayern, oder?? So Lkr. AIC - FDB ???

  8. #23
    Quattro-xls Gast

    antwort

    Nein ich komme nicht aus Bayern sondern aus Hessen

    was ist den in den Landkreisen in Bayern der fall ??

    aber ich denke mit den verantwortlichen reden bringt nicht viel kann es nartürlich erst zu 100% sagen wenn es die kameraden getan haben

    wenn von euch jemand die möglichkeit hat den fall mit den schleifen zu klären so möge er es doch bitte tun danke vorab.

  9. #24
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    @Quattro-xls
    Hat eigentlich der Wehrführer, das Einziehen der FME vorher schon mal angekündigt?

    Wenn schon mehrere Ermahnungen und Gespräche stattgefunden haben ist die Strafe vielleicht besser wie eine Anzeige. Was soll ein Wehrführer tun wenn die Schleifen halt nicht entfernt werden? Was er nicht weis mach ihn auch nicht......
    Bei Solch einer Kontrolle gibt’s doch immer nur Probleme und das unter Kameraden.

    Gruß
    cockpit

  10. #25
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    Ich habe nicht gesagt das die kameraden im recht sind

    mein Vorschlag ist erstmal die Herausgabe von privateigentum

    der rest kann man später diskutieren
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  11. #26
    Quattro-xls Gast

    antwort

    ES war ein termin im FW Haus die kameraden stiegen aus ihren pkw´s aus gingen zum Fw haus und wurden gefragt ob sie ihre fme´s mit haben diese fme´s musten den wefü ausgehändigt werden und 5 min später ist der GBI um die ecke gefahren schaute sich die fme´s an zeige die die schleifen rund die nich drauf gehärten die kamerden wollten die fme´s wieder haben diskutierten 30 min vergeblich mit GBI wer wefü hätte fast noch eingesehen bzw die fme´s wieder ausgehändigt aber der GBI entschied sich dagegen und dies waren dan auch die worte der wehrführung und die kameraden standen ohne melder da
    deswegen auch die ausage reden bringt nicht aber es weis keiner was er machen soll einer wollte noch mal mit dem wefü reden was jetzt los ist aber das ergebnis kenne ich noch nicht aber egal wie die sache ausgeht ich werde es hier bekantgeben auch im intresse von euch.

  12. #27
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    Na da hat wohl der GBI seine Führungsposition unrechtmäßig missbraucht.

    Erstens kann es der Führung grad egal sein, was jeder privat auf seinen Melder hat (wenn ich mir als Privatmann einen besorge, kann er ja auch nicht von mir den FME einfordern), zweitens ist dies eine Vollzugsmaßnahme die in der Bundesrepublik eben nur durch die dafür vorgesehenen Behörden unternommen werden darf.

    Der GBI muss die Teile also sofort wieder hergeben, andererseits darf er (wie jeder andere Bürger auch) gegen die Betroffenen Kameraden Anzeige wegen Verstoß gegen das TKG erstatten.

    Ich möchte aber an dieser Stelle dem GBI mal mangelnde Führungsqualitäten unterstellen, denn so geht man sicher nicht mit Kameraden in der Feuerwehr um, auch wenn man auf einer höheren Dienstebene steht.

  13. #28
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    das ganze wäre zu umgehen gewesen

    an dem Punkt der WEFÜ meinen privaten melder haben wollte hätte ich nein gesagt

    schon wäre es nie dazu gekommem
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  14. #29
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    Zitat Zitat von Quattro-xls
    ES war ein termin im FW Haus die kameraden stiegen aus ihren pkw´s aus gingen zum Fw haus und wurden gefragt ob sie ihre fme´s mit haben diese fme´s musten den wefü ausgehändigt werden und 5 min später ist der GBI um die ecke gefahren schaute sich die fme´s an zeige die die schleifen rund die nich drauf gehärten die kamerden wollten die fme´s wieder haben diskutierten 30 min vergeblich mit GBI wer wefü hätte fast noch eingesehen bzw die fme´s wieder ausgehändigt aber der GBI entschied sich dagegen und dies waren dan auch die worte der wehrführung und die kameraden standen ohne melder da
    deswegen auch die ausage reden bringt nicht aber es weis keiner was er machen soll einer wollte noch mal mit dem wefü reden was jetzt los ist aber das ergebnis kenne ich noch nicht aber egal wie die sache ausgeht ich werde es hier bekantgeben auch im intresse von euch.
    Danke für die Darstellung wie dies abgelaufen ist.
    Nur mein persönlicher Rat: Laßt‘s gut sein. Die Kameraden sollen einfach die „Strafe“ absitzen.
    Schließlich wurde halt ein rechtliches Vergehen entdeckt und bevor es zu irgendeiner Anzeige kommt...

    ABER:
    Was ist das für eine linke Tour? Ich hoffe das ihr sonst ein angenehmeres Klima habt.
    Würde mich am liebsten mal mit den beiden Herren unterhalten. So was gemeines an Kameraden finde ich so richtig .....
    Zitat Zitat von hannibal
    das ganze wäre zu umgehen gewesen

    an dem Punkt der WEFÜ meinen privaten melder haben wollte hätte ich nein gesagt

    schon wäre es nie dazu gekommem
    Beachte: Die wurden reingelegt.

    Gruß
    cockpit

  15. #30
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    Moin moin ..

    Ohje, sollen die Melder auch noch als Beweis gelten ?
    Irgendwo hat mir mal nen damals Jura-Student, heute Anwalt, gesagt, das
    ein Beweis, wenn er unrechtmässig in Besitz des Klägers gelangt, nicht mehr
    als Beweis zulässig ist.

    Meinen privaten Melder (habe allerdings gar keinen privaten ^^) würde ich übrigens
    niemals aus der Hand geben, auch wenn man es von mir verlangt.. und wer da dann
    sagt "dann geh und komm nie wieder" - Ok, bei einer einzelnen Person wird das
    möglich sein, aber bei halber Zugstärke ...

    Am besten ihr fragt mal einen eurer Anwälte, ob diese Anmerkung mit dem
    Beweis zutrifft, wenn ja, bringt den einbehaltenden Personen der Melder gar
    nichts.

    Gruss,
    Tim
    --
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