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Thema: Aufblendlicht bei SoSi Fahrt

  1. #1
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    Aufblendlicht bei SoSi Fahrt

    Noch ne Frage hab ich,

    wenn ich mit dem RTW zum Einsatz unterwegs bin nutze ich zusätzlich zum SoSi noch das Fernlicht (natürlich nur tagsüber) um auf uns aufmerksam zu machen. Hab die Erfahrung gemacht, dass man da scheinbar besser und vor allem früher wahrgenommen wird.

    Einige Kollegen haben mich jetzt drauf aufmerksam gemacht, dass dies den Tatbestand der Nötigung erfüllen würde. ( Wie im normalen Straßenverkehr auch)

    Stimmt das? Bei manchen BF Fahrzeugen läuft der Wechssel zwischen Fern- und abblendlicht ja zuschaltbar mit der SoSi-Anlage mit.

    Grüße

  2. #2
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    Hi,

    stellt normales Blaulicht mit Einsatzhorn prinzipiell nicht auch eine Nötigung dar? ("Der Verkehrsteilnehmer muss sofort freie Bahn schaffen" usw.) - nur ises halt aufgrund der Sonderrechte legitimiert.. Leider steht bei den Sonderrechten nix von Fernlicht (Blaues Blinklicht)..

    Aber die Tatsache, dass Sonderrechte in Anspruch genommen werden, entbindet den Fahrer ja von der StVo, also kann er, zumindest theoretisch, nicht belangt werden..

    Vielleicht schreibt hier ja noch jemand mit mehr Ahnung rein :P
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  3. #3
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    Hey Leute!
    Zitat Zitat von Max K.
    Aber die Tatsache, dass Sonderrechte in Anspruch genommen werden, entbindet den Fahrer ja von der StVo, also kann er, zumindest theoretisch, nicht belangt werden..
    Also soetwas habe ich ja noch gar nicht gehört. Für mich fehlt mir in deinem Posting die Logik.

    Sonderrechte sagen dem Verkehrsteilnehmer nicht, dass er sofort freie Bahn schaffen muss/soll. Das sind nämlich die Wegerechte.

    Auch entbinden die Sonderrechte/Wegerechte den Fahrer nicht von der kompletten StVO.

    Vielleicht sollte man auch mal daran denken, dass das Fernlicht (auch am Tage) einen Verkehrsteilnehmer blenden kann und es dann zu Unfällen kommen. Wenn das so ist, ist der RTW (z. B.) Unfallbeteiligter, wenn nicht sogar Unfallverursacher.
    Ich kann jeden nur davon abraten soetwas zu machen. Normales Fahrlicht erhöht die Sichtbarkeit bei den anderen Verkehrsteilnehmer schon sehr.

    Meine Meinung....
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  4. #4
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    Zitat Zitat von Etienne
    Vielleicht sollte man auch mal daran denken, dass das Fernlicht (auch am Tage) einen Verkehrsteilnehmer blenden kann und es dann zu Unfällen kommen. Wenn das so ist, ist der RTW (z. B.) Unfallbeteiligter, wenn nicht sogar Unfallverursacher.
    Ich kann jeden nur davon abraten soetwas zu machen. Normales Fahrlicht erhöht die Sichtbarkeit bei den anderen Verkehrsteilnehmer schon sehr.
    Schonmal in nen Frontblitzer reingeschaut? Ich finde nicht, dass das Fernlicht einen am tag so blenden kann, dass man nen Unfall baut. Da finde ich Blaue Frontblitzer schon etwas stärker.
    MFG Flo

  5. #5
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    Zitat Zitat von Freakmaster
    Schonmal in nen Frontblitzer reingeschaut? Ich finde nicht, dass das Fernlicht einen am tag so blenden kann, dass man nen Unfall baut. Da finde ich Blaue Frontblitzer schon etwas stärker.
    ...genau, wo ja auch ein Frontblitzer dauerhaft leuchtet und heller ist als Fernlicht auf die Entfernung. Die Lichtstreuung ist doch ganz anders als die vom Fernlicht. Wenn ich direkt reinschaue in den Frontblitzer mit einer Entfernung von 10cm hast du Recht aber so.... *kopfschüttel*

    Und außerdem. Wenn doch der Frontblitzer so viel heller ist als das Fernlicht, wie du sagst, warum dann Fernlicht anschalten zur besseren Erkennbarkeit? Etwas widersprüchlich oder?!
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  6. #6
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    Also ich kann beim besten willen nicht verstehen, wie mich das Fernlicht unterm Tag blenden sollte! Da blendet ja die Sonne in gewissen Momenten sogar noch stärker! Und ich finde gerade WEIL die FrontBLITZER eben blitzen, dass die mich stärker iritieren können als ein dauerhaft angeschaltenes Fernlicht.

    /edit:
    Hab ich gesagt, dass er "so viel heller" ist? ;) Ich finde einfach, dass die mehr irritieren als ein dauerhaft angeschaltenes Fernlicht.
    MFG Flo

  7. #7
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    Hmm... also das ''Springlicht'' wird hier bei uns kaum genutzt von daher weis ich jetzt auch nicht genau über die Rechtslage dazu Bescheid..

    Ich habe aber mal vor einiger Zeit gelesen das es nicht mehr zulässig sein soll...

    Ich persönlich empfinde das Springlicht gerade im Sommer als viel besser erkennbar als die Frontblitzer.. vor allem durch die tiefstehende Sonne...

    Dagegen wirken die Blitzer wie kleine Funseln ;-)
    ~Greatness is no Question of Size~
    ->FMT-Größen-Vergleich<-

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  8. #8
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    Es ging Etienne auch nicht ums Irritieren, sonder darum dass wie ja schön festgestellt hast mit der sonne, auch das Fernlicht ein doch recht stark gebündelter Lichtstrahl ist der die fähigkeit der Augen, klar zu sehen so stark (auch am tage - teste dazu mit einer taschenlampe mal selbst) einschränkt, dass klares sehen nicht mehr möglich sein kann.

    Kurz:

    Ein Blaulicht irritiert zwar, weil es ungewohnt für die anderen Verkehrsteilnehmer ist, aber klar sehen können sie trotzdem noch.
    Das Fernlicht kann einen Fahrer so sehr blenden das er die Umgebung nicht mehr klar erkennen kann.


    Abschließen kann man sagen:

    Wenn ein Fahrzeug an einer roten Ampel steht und den RTW "übersieht" dann ist die Lichthupe eine durchaus gerechtfertigte Art, diesen zum "platz machen" auf zu fordern.

    Wenn man aber "ständig" die Lichthupe betätigt, wird das kein Richter so schnell akzeptieren, weil das Fahrzeug ja schliesslich mit Blauen Warneinrichtungen ausgerüstet ist.


    Ich denke mal, dass sollte einiges erklären ;)


    MfG Fabsi

  9. #9
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    springlicht bzw. intermitierendes fernlicht(bestimmt nicht richtig geschrieben) ist definitiv kein tatbestand(die eu hatte das mal auf der picke ist verworfen worden!)
    aber es ist definitiv ein vorteil! die optische ansprache ist besser als mit allen anderen mitteln möglich!

  10. #10
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    So,
    das waren jetzt ja viele Meinungen in kurzer Zeit...

    Ich denk mir halt, aufblenden als adäquates Mittel um andere Verkehrsteilnehmer auf sich aufmerksam zu machen ist durchaus gerechtfertigt.

    Wir reden ja nicht von dauerhaftem Fahren mit Fernlicht und auch nicht bei Nacht oder Dämmerung. Zu "schlecht ausgeleuchteten" Tageszeiten fällt dann ja das Blaulicht eh besser auf. Aber grad am Tag un besonders bei starker Sonneneinstrahlung, habe ich zumindest die Erfahrung gemacht, dass man mit "Springlicht" viel besser erkannt wird.

    Und ich glaub bei Wetterlagen wie momentan, kann da von Blendung echt keine Rede sein... Sorry, wer da so geblendet wird, dass er die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert, der gehört eh nicht auf den Sitz links-vorne.

    Des is so meine Meinung und der Tenor den ich hier so raushöre

  11. #11
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    Im Übrigen halte ich die Diskussion für recht müssig was denn ist wenn man direkt reinschaut ( aus welcher Entfernung auch immer).

    Sollte ein Fußgänger od. Autofahrer mal aus einer Entfernung von 10 cm oder so in einen Frontblitzer eines fahrenden RTW´s blicken, ist eh schon im Vorfled einiges schief gelaufen....

  12. #12
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    Zitat Zitat von Jochen340
    Im Übrigen halte ich die Diskussion für recht müssig was denn ist wenn man direkt reinschaut ( aus welcher Entfernung auch immer).

    Sollte ein Fußgänger od. Autofahrer mal aus einer Entfernung von 10 cm oder so in einen Frontblitzer eines fahrenden RTW´s blicken, ist eh schon im Vorfled einiges schief gelaufen....
    Ganz genau richtig. So sehe ich das allerdings auch. Deswegen ist das überflüssig darüber nachzudenken, ob man geblendet wird, wenn man in einen Frontblitzer schaut.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  13. #13
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    Fakt ist, Springlicht ist verboten, da nutzt dir auch kein blaues Blinklicht und Einsatzhorn.
    Und du darfst auch nur dann von der StVO abweichen wenn dies erforderlich ist. Dadurch das der Gesetzgeber denkt ein Springlicht ist nicht erforderlich darfst du auch kein Springlicht benutzen, egal ob manuell oder automatisch.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  14. #14
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    Hallo,

    weiter oben wurde auch von Nötigung gesprochen.

    Nötigung ist immer möglich, da dies ein Straftatbestand ist, und das StGB durch die StVO in keiner Weise ausgehoben wird. Es ist immer die Frage, wie das Fernlicht genutzt wird.

    Angenommen, das SoRe-Fahrzeug fährt mit Blaulicht und Horn hinter einem PKW, der keinen Platz macht. Dann hat der PKW-Fahrer eine Ordnungswidrigkeit begangen (Verstoß gegen §38 StVO). Das erlaubt dem SoRe-Fahrer aber nicht im Gegenzug eine Straftat (Nötigung gem. StGB) durch dauerhaftes Auf- und Abblenden.
    ***keine Signatur***

  15. #15
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    @Carsten Gösch:

    Schön vormuliert :) im allgemeinen meine aussage.

    Ist ja wieder das Thema "Verhältnissmäßigkeit der Mittel", da ein kurzes betätigen der Lichthup zwar auch als Nötigung angesehen wird, aber bei nicht platzmachen des PKW vor einem über den "Rechterfertigenden Notstand" abgedekt ist.

    Wobei natürlich ständiges betätigen der Lichthupe nicht wirklich immer nötig ist.

    MfG Fabsi

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