Zitat Zitat von Oliver1974
Hallo zusammen,

so habe mal etwas im Net gesurft und habe folgendes Gefunden.

§ 16 Warnzeichen

[...]

(3) Schallzeichen dürfen nicht aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen.

[...]
Gruss

Oliver
Hallo,
ich hab mal genau das stehenlassen, was zeigt, daß dieser Paragraph genau wie alle anderen der StVO nicht vorbehaltlos für SoSi-Fahrten gilt: für die ist erstmal §35 wichtig, die Ausrüstung wird (grundsätzlich) in der StVZO geregelt, kann aber zusätzlich auch z.B. per Ausnahmeregelung (wie die bereits erwähnten Yelp!-Hörner und das rote Blinklicht als Anhaltesignal für die Pol in Hessen(?) vorgenommen werden.