Hallo!
Springlicht oder auch intermitierendes Licht genannt, ist zunächst Grundsätzlich nach StVZO nicht zulässig. Soweit sind wir uns einig ...
Es gibt aber Bundesländer die Ausnahmeregelungen erlassen haben nach denen diese Art von Lichtsignalen an Einsatzfahrzeugen verwendet werden dürfen. Es ist aber weiterhin keine Pauschale Erlaubnis, hierfür gibt es Einzelausfertigungen!
Die Hersteller von Sondersignalanlagen haben zum Teil derartige Steuerungen bereits vorgesehen, weil es einige Bundesländer umsetzen.
So weit.
das bedeutet, weil es wonaders erlaubt ist, gilt aber nicht für alle das gleiche.