Also hier wird jeder BMA-Fehlalarm berechnet. Kostet ca. 500,- EUR pro alarmiertem Löschzug.
Für unsere Firma werden gem. AAO 3 Löschzüge alarmiert.....ein teurer Spass.
Wenn es aber wirklich brennt, ist der Einsatz kostenlos.
Also hier wird jeder BMA-Fehlalarm berechnet. Kostet ca. 500,- EUR pro alarmiertem Löschzug.
Für unsere Firma werden gem. AAO 3 Löschzüge alarmiert.....ein teurer Spass.
Wenn es aber wirklich brennt, ist der Einsatz kostenlos.
***keine Signatur***
Supi, und das zahlt dann die Versicherung *g*
Man kanns ja auch so machen wie eine gewisse große firma aus meiner "heimatstadt" die haben der BF und den kleinen FFW's einfach einige Auto geschenkt und "spenden" jedes jahr einen fixbetrag und dafür haben sie alle fehleinsätze im Jahr frei... und das sind schon einige ;)
MfG Fabsi
*hm* so ein neues HLF20/16 als Geschenk?? Dann würde ich auch zweimal die woche fahren ;)Zitat von Fabpicard
Greetz
Benni
Nicht nur dann ...Zitat von Carsten Gösch
Selbst wenn zB ein Arbeiter einen Sprinkler abfährt und die Anlage läuft los ist dieser kostenlos.
Bei uns wird auch jeder verrechnet. :-)
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
also brandeinsätze durch brandmeldeanlagen kosten bei uns was. jede firma hat 2 fehleinsätze durch bmw frei. danach kostets was. egal ob ein spinkler auslöste oder nen rauchmelder.
Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".
fahren die damit die sorinkler ab ? ;-)Zitat von tower911
Signatur in Wartung.......
eingebranntes Kochgut ist kostenlos...
BMA bei technischen Mängeln und böswilliger Alarmierung kostenpflichtig
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Mal ein Auszug aus der unseren Feuerwehrgebührensatzung:
Der Einsatz der Feuerwehr ist gebührenfrei bei
1. Bränden (§ 29 Abs.1 BrSchG),
2. nachbarlicher Löschhilfe bis zu einer Entfernung in der Luftlinie
der Grenze des Einsatzgebietes (§ 21 Abs.3 BrSchG),
3. der Befreiung von Menschen aus lebensbedrohlichen Lagen
BrSchG),
4. der Hilfeleistung bei Not- und Unglücksfällen, die durch Naturereignisse verursacht
werden (§ 29 Abs.1 BrSchG),
5. Durchführung der hauptamtlichen Brandverhütungsschau.Zwar nicht Bayern sondern die andere Seite, aber egal ;)Gebührenpflicht
Soweit nicht nach § 1 Gebührenfreiheit besteht, werden für das Tätigwerden
der Feuerwehren die in dieser Gebührensatzung festgesetzten Gebühren
erhoben.
(2) Bei nachbarlicher Löschhilfe außerhalb eines Umkreises von 15 km Luftlinie -
von der Grenze des Einsatzgebietes gerechnet - und bei Hilfeleistungen
außerhalb des Einsatzgebietes sind die durch diesen Einsatz entstandenen
Kosten zu erstatten (§ 21 Abs.3 BrSchG).
(3) Gebührenpflicht besteht gemäß § 29 Abs.2 BrSchG im Falle
1. vorsätzlicher Verursachung von Gefahr oder Schaden,
2. vorsätzlicher grundloser Alarmierung der Feuerwehr,
3. eines Fehlalarms einer Brandmeldeanlage und
4. einer bestehenden Gefährdungshaftpflicht.
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
Kommt immer auf die jeweilige Gebührensatzung der Gemeinde, der stadt oder des Landkreises an.
Bei VUs mit eingeklemmten kann man sehr wohl was verrechnen...und zwar der Versicherung des Verursachers....
Wird nur nicht überall so gehandhabt.
Grüße aus Augsburg
Happyrescue
Katze mit Drehleiter vom Baum retten kostet Geld !!!!!!!!!
Katze aus Baugrube bzw.Kanal retten ist Kostenlos !!!!!!!!
Lautes Sprechen erhöht nicht die Reichweite des Funkgerätes !!!!!!!!!!
Außerdem das noch:!!
StGB §§328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion auslöst.
das freischneiden bei einem vu ist kostenpflichtig, ist aber ein zur versicherung durchlaufender posten!
jede th ist kostenpflichtig, ist aber ne sache zwischen versicherung und feuerwehr. es sei denn es gibt besondere vereinbarungen.
Geändert von thorben1248 (21.07.2006 um 23:29 Uhr)
Was?Zitat von thorben1248
Menschenrettung ist kostenlos.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
auf der zugführer - ausbildung in bremen wird das anders dargestellt..der verursacher haftet!
Da muss ich Thorben1248 zustimmen! Kosten tuts schon was - aber der Verursacher bzw das Opfer werden das nie mitbekommen. Die Kosten zahlt nämlich die Versicherung.Zitat von Alex22
MFG Flo
Ihr könnt vielleicht das drum herum abrechnen, aber sicher nicht die Menschenrettung.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
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