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Geändert von hannibal (18.07.2006 um 14:46 Uhr)
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
1. Warum kein Titel der dem Bericht entspricht?
2. Bitte nicht nur einen link, sondern kurz schreiben um was es geht.
3. Das hat nichts mit Feuerwehr zu tun. Nur das es zufällig auf einem Feuerwehrfest seinen Anfang nahm, sagt ja noch nicht aus. Ich kann an diesem kurzen Artikel nicht erkennen das diese Aggression aus den Reihen der Feuerwehr kam.
Daher kann man den ganzen Beitrag auch löschen.
Das seh ich auch so. Es steht auch das sie in einem Hausflur geschlagen wurden.Zitat von Kai.Stollberg
Nirgendwo steht das auch nur ein Feuerwehrmann was davon mitgekriegt hat.
Signatur in Wartung.......
Warst Du dabei oder warum behauptest Du das die Feuerwehrangehörigen keine Polizei gerufen haben? Nach Deiner eigenen Aussage steht ja in dem Bericht nichts darüber.Zitat von hannibal
Hätte das ganze auf einem Sportplatz seinen Anfang genommen hätte es wahrscheinlich keinen Reporter interessiert.
Hallo!
Wurde der BOS-Sprechfunkbetrieb nachteilig dadurch beeinträchtigt? Nein, dann gehört das auch nicht in ein Funkforum !!
MfG
I believe on Digitalfunk
Meine Meinung:
-Wieso eine Überschrift, die nicht zum Presseartikel Passt?
da steht nirgendwo was von Nazis
-wer sagt denn das das FW-Kameraden waren bzw. das sie nichts unternommen haben?
es steht explizit "Einheimische" drin nicht Feuerwehrleute
-> also das hat weder mit FW noch mit BOS-Funk zu tun, also was macht der Artikel hier???
Gruß
Wenn das auf einem Schützen-oder Sportfest gewesen wäre hätte keiner was drüber geschrieben- höchtens Streitereien unter Betrunkenen oder so ??!!??
Da aus dem Artikel nicht hervorgeht wer was genau getan hat ,möchte ich hier auch keine Vermuttungen anstellen ob das was mit der Feuerwehr zu tun hat.
M.k.G. friedhelm
Lautes Sprechen erhöht nicht die Reichweite des Funkgerätes !!!!!!!!!!
Außerdem das noch:!!
StGB §§328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion auslöst.
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