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Thema: Sonderrechte im Leihwagen

  1. #1
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    Sonderrechte im Leihwagen

    Folgende Annahme

    die SEG xy benötigt aus welche Gründen auch immer während einer Veranstaltung mehrer Zivile Leihwagen.
    Ist es rechtlich möglich diese mit Sondersignalen auszustatten?
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  2. #2
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    Nein - da,
    1. die Sondersignalanlagen auf dem Fahrzeugschein eingetragen sein müssen
    2. zivile Fahrzeuge nur in Ausnahmefällen wie z.B. Pol mit Sosi ausgestattet werden dürfen, ansonsten muß erkennbar sein das es sich um ein bevorrechtigtes Fahrzeug handelt (Lackierung/Beschriftung)
    3. das Fahrzeug im Fahrzeugschein als Sonder-Kfz geführt werden muß
    Gruß Carsten
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  3. #3
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    Hi,

    Fragst du jetzt nach Sonder -RECHTEN oder Sonder-SIGNALEN...

    Da du im Text von Sondersignalen sprichst, gehe ich mal davon aus?

    Was genau meinst du mit Leihwagen?
    Den Typischen Leihwagen wo der Verleiher auch der Halter ist, also quasi von Sixt, AVIS usw...?

    Oder irgendeine Leasinggeschichte...
    Ich vermute mal einen ganz normalen Tagesleihwagen...

    Also Theoretisch ist das schon möglich!
    Aber Praktisch eher nicht!

    1. Du benötigst als erstes die Zustimmung des Autobesitzers.
    Auch sollte hier abgeklärt sein was im Schadensfall passiert. die normale Vollkasko wird hier nicht zahlen. Dafür müsste dann eine Zusatzvereinbarung mit der Versicherung getroffen werden oder ihr müsst den Schaden im Falle eines Falles kpl. selbst bezahlen.

    2. Dann benötigst du die Zustimmung zuständigen Bezirksregierung!
    (In vertretung der Landesregierung)
    Diese Zustimmung für SoSi an Privatwagen wird grundsätzlich nur in gut begründetetn Fällen nach strengster Einzelfallprüfung gegeben.

    Voraussetzung hierfür ist aber auf jeden Fall der Nachweis einer erweiterten Haftpflichversicherung die auch Fahrten MIT SONDERSIGNAL AUSDRÜCKLICH EINSCHLIEßT. Die normale HAftpflicht eines Mietwagens wird das in der Regel ja nicht ;-)

    3. Hast du diese Zustimmung, so muss der Typschlüssel im KFZ-Schein noch auf Sonder-KFZ geändert werden. Evtl. kannst du aber auch versuchen beim Landesverkehrsministerium eine Sondergenehmigung zu erwirken um dir die kurzfristige Umschlüsselung zu ersparen.

    4. Dann muss natürlich noch die Sosi-Anlage verbaut werden. Ich kenne jetzt keine Zugelassene die wirklich völlig ohne Umbaumaßnahmen am KFZ über Zigarettenanzünder in Betrieb genommen werden darf...
    (Habe aber soetwas schon mal gehört...Allerdings: Schwere Magnetaufsätze auf Mietwagen? Wenn das mal bloß keine Kratzer gibt!)
    Also wenn es soetwas wirklich gibt, dann müsstet ihr die ersteinmal kaufen!
    Die mobilen Felgjägerdinger wurden übrigends auch am Dach FESTGESCHRAUBT...

    Achja, nach der Veranstaltung muss natürlich alles wieder zurückgebaut werden. Das KFZ muss wieder umgeschlüsselt werden, die VS-Verträge wieder "normalisiert" und die Sosi Anlagen wieder zu Geld gemacht werden...

    Also realistisch betrachtet wird es schon am Punkt 1 scheitern...
    Und selbst wenn da jemand mitspielt (Pappi hat Autohaus und verleiht auch KFZ), dann ist allerspätestens bei Punkt 2 Schluss!
    Wenn es nicht gerade um etwas ganz aussergewöhnliches geht (ein G30 Treffen oder so), dann wird wohl kein zuständiger Sachbearbeiter Deutschlands für so eine Sache ein OK geben...
    Es wird wohl er ein gelachter Hinweis auf die Dienst-KFZ sein...

    (Entweder ist SOSI wichtig, dann müssen auch Dienst-KFZ OK sein, alleine schon wegen der Ausstattung! Oder Dienst-KFZ sind vom Veranstalter nicht gewünscht, dann kann es auch nicht so wichtig sein! Vor allem ohne vernünftige Ausstattung!)

    Und selbst wenn Ihr einen finden würde, der Vieleicht grade in einem Rauschänlichen Zustand ist und das abnickt, dann scheitert es spätestens an 3. und dann immer noch an 4.!

    Daher würde ich einfach mal behaupten:
    In der Theorie ist das Möglich, in der Praxis nicht!
    Da kommt Ihr billiger weg wenn ihr euch (alte) zivile PKW kauft, die auf die ORG anmeldet und dann mit SoSi ausstattet! Evtl. nach der Veranstaltung wieder verkaufen...
    Oder Ihr "Leiht" die KFZ ohne Zulassung und meldet die ebend selber an...
    Wenn der Halter eine anerkannte HiORG ist, ist das ja alles kein Thema...
    Nur hier währe ja wieder der Umbau OHNE Veränderung am KFZ das Problem...

    Ein "einfach Mieten und Magnetblaulicht drauf" wird aber ohne Nationalen Notstand nicht möglich sein...

    Gruß
    Carsten
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    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
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  4. #4
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    Es gibt da aber noch einen anderen Weg aus der Misere - einfach ein Sonder-Kfz ausleihen, entweder bei einer Vermietungsfirma für RD-Fahrzeuge (sehr teuer) oder mal bei einer benachbarten HiOrg ganz nett nachfragen.

    Ansonsten kann ich DG3YCS da nur in vollem Umfang zustimmen.
    Gruß Carsten
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  5. #5
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    Zitat Zitat von DG3YCS
    Ein "einfach Mieten und Magnetblaulicht drauf" wird aber ohne Nationalen Notstand nicht möglich sein...
    Hihi, Carsten... jetz is dir doch ein Fehler unterlaufen ;)

    Im Nationalen Notstand miete ich doch keine Fahrzeuge, da wird Argument-Enteignet *löl* ;)

    @akkonsaarland: Schreib mir mal ne PM was du für was brauchst, unsere Halle ist groß ;)

  6. #6
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    Naja, aber wenn der PKW auf einem privaten Gelände nur fährt.....!?
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  7. #7
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    Ich glaube man sollte mal einen FAQ schreiben zu dem Thema! Wenn selbst bei uns hier der KBR Probleme hat seine Sondersignalanlage (Abnehmbare Kombianlage) eingetragen zu bekommen dann glaubich erübrigt sich die Frage ob man das als normaler Feuerwehrler bekommt! Ich kenne zwar einen der als normaler Feuerwehrler ein Blaulicht fährt das größer als sein Kopf ist aber wenn der erwischt wird ist er dran, aber wie!
    Gruß
    Flo

  8. #8
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    Zitat Zitat von Florian KSB
    Wenn selbst bei uns hier der KBR Probleme hat seine Sondersignalanlage (Abnehmbare Kombianlage) eingetragen zu bekommen
    Dann sage er dem KBR mal einen schönen Gruß, er möge sie sich in den Dienstwagen eintragen lassen und nicht in den Privaten
    (Alternativ kann auch der Private offiziell zu Kreiseigentum und somit zum Dienstwagen gemacht werden ;) )

    MfG Fabsi

  9. #9
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    so halb hab ich mir das gedacht das es net geht
    war nur eine theorie der ich mal nachgehen wollte.
    aber zum thema "das Fahrzeug soll auch so aussehen"
    es gibt magnetschilder!
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  10. #10
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    Wie schaut es eigentlich mit Vorführfahrzeugen vin Aufbauherstellern an?

    Kann man die verwenden?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  11. #11
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    Zitat Zitat von hannibal
    Wie schaut es eigentlich mit Vorführfahrzeugen vin Aufbauherstellern an?
    Die werden die SoSi-Anlagen eingetragen haben.

  12. #12
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    Zitat Zitat von Florian KSB
    Ich kenne zwar einen der als normaler Feuerwehrler ein Blaulicht fährt das größer als sein Kopf ist aber wenn der erwischt wird ist er dran, aber wie!
    10 EUR Verwarnungsgeld wegen unzulässige Beleuchtungseinrichtung. (Ich nehme an, Du meinst Magnet-RKL - fest angebaut wirds etwas teurer)

    Der Ruf unter Kollegen und Bekannten ("Feuerwehrgeil") wär mir wesentlich unangenehmer... auch ohne "erwischt" zu werden *gg*

  13. #13
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    Hi,

    also Vorführfahrzeuge haben wohl irgendwie die BL eingetragen, auch wenn ich mir gerade die Grundlage nicht erklären kann...
    Zum Vorführen reicht ja auch Gelblicht...

    Aber selbst wenn das BL da rechtmäßig drauf sein darf und nicht abgedeckt werden muss: Um das BL auf öffentlichem Grund in Betrieb zu nehmen brauchst du immer noch die erweiterte Haftplicht...
    Und wenn es eine tatsächlich eine wie auch immer geartete Sondergenehmigung für diese KFZ gibt, dann aber sicherlich mit einem Betriebsverbot für Sosi im Straßenverkehr!

    ABER:

    Es viele Aufbauhersteller vermieten ja auch Ihre KFZ als Ersatzfahrzeuge (Nach Unfall, schweren Technischen Defekt oder Diebstahl z.b. )
    Für diese Fahrzeuge wird es ja wohl die erweiterte Haftpflicht geben, oder?
    So ein Fahrzeug könntet Ihr mieten!

    Vieleicht ist das ja auch der Weg den die für die vielen BL-Vorführfahrzeuge gegangen sind, die so im Strassenverkehr rumkurven? Sind das vieleicht offiziell alles BL-Mietwagen? Dann könntet Ihr die auch alle einsetzen...
    Kostet aber sicher nicht wenig!

    Nur, wenn es darum geht nur mehr Fahrzeuge zu bekommen, warum fragt Ihr nicht bei befreundetetn Orgs an?

    Gruß
    Carsten
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  14. #14
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    Hihi, Carsten... jetz is dir doch ein Fehler unterlaufen ;)

    Im Nationalen Notstand miete ich doch keine Fahrzeuge, da wird Argument-Enteignet *löl* ;)

    @akkonsaarland: Schreib mir mal ne PM was du für was brauchst, unsere Halle ist groß ;)
    Sorry Fabsi, aber auch Dir ist hier ein Fehler in den Begrifflichkeiten unterlaufen.
    Dann kann man nicht "enteignen" sondern "requirieren"!

    Enteignung = Die Sache verbleibt im Besitz des Enteignenden.
    Requirierung = Hier werden nur die Nutzungsrechte für einen bestimmten Zeitraum wahrgenommen, es ändert sich aber nicht an den Eigentumsverhältnissen.
    Gruß Carsten
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  15. #15
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    Oh, danke ;)

    Hatte damit, zum glück noch nicht zu tun *g*

    MfG Fabsi

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