Original geschrieben von dg3awe
@ crazyossi

[Möglichkeiten im TETRA-Funk]

Auf dem nächsten Display sieht der Polizist auf einer Karte, wo sich der Herr Y gerade befindet und schickt ein paar Nette Kollegen vorbei die ihm das Funkgerät gegen ein paar schöne silberne Armreifen mit Schlüsselloch und Kettchen eintauschen.
Jetzt wollen wir aber doch mal nicht übertreiben, ein Mithören des BOS-Funks wird nicht ausreichen, um einen derartigen Freiheitsentzug zu rechtfertigen. Es würde maximal zu einer Personalienfeststellung und evtl. Sicherstellung des Gerätes kommen, wobei das Gerät schlußendlich dem Betreiber, sprich: der jeweiligen Gemeinde (sofern die Gemeinden im TETRA-Funk überhaupt noch die berechtigten Betreiber der Endgeräte sein werden, wer weiß?), zurückgegeben werden würde.

Bloß weil sich jemand strafbar macht, heißt es noch lange nicht, daß dieser jemand auch einsitzen muß. Wer einen festen Wohnsitz und ebensolche sozialen Verhältnisse nachweisen kann, der fährt im Bereich des strafprozessualen Vorverfahrens so schnell nicht für derartige Lappalien ein. Und hinterher ganz bestimmt nicht, schließlich gibt es in solchen Fällen zunächst einmal, wenn nicht noch Bewährungsstrafen ausstehen, eine Geldstrafe, wenn nicht sogar noch das Jugendstrafrecht anwendbar ist.