(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, >>> bei Einsatzfahrten <<< oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

Quelle:http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_38.php

Edit:Kleinen Rechtschreibfehler verbessert