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Thema: Türöffung durch die FFW im Notfall

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von duese
    BTW: den Tod darf nur ein Arzt feststellen. Wollte ich nur noch erwähnen.
    Das halte ich für ein Gerücht!

  2. #2
    Registriert seit
    29.08.2005
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    423
    Meines Wissens nach darf nur ein Arzt den Tod feststellen und den Totenschein austellen.

    Eine Reanimation darf nur unterbleiben bzw. beendet werden, wenn der Arzt den Tod feststellt, oder mit dem Leben nicht zu vereinbarende Verletzungen (z. B. Kopf ab) vorliegen. (Wenn jemand bereits eindeutig schon länger tot ist wird ähnliches gelten.)
    So hab ich das jedenfalls von nem Sani gelernt.

    Wer darf bitte außer einem Arzt noch entscheiden, daß jemand tot ist?

    duese

  3. #3
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von duese
    Meines Wissens nach darf nur ein Arzt den Tod feststellen und den Totenschein austellen.

    Eine Reanimation darf nur unterbleiben bzw. beendet werden, wenn der Arzt den Tod feststellt, oder mit dem Leben nicht zu vereinbarende Verletzungen (z. B. Kopf ab) vorliegen. (Wenn jemand bereits eindeutig schon länger tot ist wird ähnliches gelten.)
    So hab ich das jedenfalls von nem Sani gelernt.

    Wer darf bitte außer einem Arzt noch entscheiden, daß jemand tot ist?

    duese

    Totenschein ausstellen ist klar, daß darf nur der Arzt ... eine Reanimation unterbrechen macht in der Regel auch nur ein Arzt, aber wenn einer schon Leichenflecken hat und die Leichenstarre vorhanden ist, bzw bei ner aufgedunsenen Wasserleiche trau ich mir auch zu sagen der ist tot, den reanimier ich nicht mehr.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    Der Landkreis wollte das bei unserer Feuerwehr ein Ziehfix stationiert wird. Nur bei uns sind die Führungskräfte dagegen. Warum? Weil es rechtlich nicht unbedenklich ist.

    Ich spreche jetzt mal aus meinem Bundesland.

    Da wir nur Türen öffnen dürfen wenn ein Vollzugsbeamter vor Ort ist.

    Bei der BF sieht das wieder anders aus, da ist jeder Feuerwehrmann zum Vollzugsbeamten bestellt. Bei der FF ist nicht jeder Feuerwehrkamerad Vollzugsbeamter, sondern kann der stlv. OBM, OBM, stlv. GMB, GMB,Zgfhr Kreisfeuerwehrbereitschaft, ABL, KBM und stlv. KMB zum Vollzugsbeamten bestellt werden. Was bedeutet das diese Personen Polizeibefugnise haben, wenn auch eingeschränkte. Das bedeutet wenn keiner von diesen Personen da ist heißt es warten bis zum eintreffen der Polizei.

    Blinky

  5. #5
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    17.09.2005
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    1.480
    Zitat Zitat von DaRake
    Das halte ich für ein Gerücht!
    Ich nicht!

    Du kannst zwar sagen, dass er hinüber ist aber erst, wenn ein Arzt sagt, dass die Person verstorben ist, dann ist sie es auch.
    MFG Flo

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