Zitat Zitat von DG3YCS
Der Ersteller des Dokuments verneint die Zulässigkeit von Alarmfahrten zu Übungszwecken unter Berufung auf §35 da die erforderliche höchste Eile nicht gegeben sei.

Die höchste Eile ist aber ein Kriterium des §38 (BL+MH), nicht des §35.
Der Paragraph 35 spricht lediglich von dringend geboten!

Das "dringend geboten" ist aber nicht als "Schnell" zu verstehen, sondern als "Sehr Wichtig". Es kann aber durchaus "sehr wichtig" sein, MAL eine Übung in Verbindung mit SoRE und SoSi durchzuführen.
Das zweite Kriterium des §35, die erfüllung hoheitlicher Aufgaben, ist ja grundsätzlich erfüllt... (oder ist jemand der Meinung das Übungen KEINE hoheitliche Aufgabe sind)
Da verrennst Du Dich gerade ein bißchen: Wenn Deine Argumentation stimmen würde, dürftest Du auf einer Übungsfahrt zwar Sonderrechte in Anspruch nehmen ("hoheitliche Aufgabe"), aber weder Blaulicht noch Martinshorn benutzen ("keine höchste Eile"). Das bedeutet, dass Dir auch keiner Platz machen müsste, das ist nämlich der Sinn der Sondersignale.
Ausserdem bin ich der Meinung, dass Übungen nicht prinzipiell zu den hoheitlichen Aufgaben gezählt werden dürfen. Es kommt es mit Sicherheit darauf an, was geübt wird.
Ausserdem hebelt der §35 nicht automatisch die ganze StVO ausser Kraft, sondern nur soweit, wie unbedingt nötig. Du bist zum Beispiel nachwievor an Anweisungen eines Polizisten gebunden. Ich glaube, das regelt der § 36.

Gruß, Mr. Blaulicht