Das Beispiel München kann gar nicht angewendet werden weil hier die Öffnungsklausel FEZ zum Tragen kommt. Das heißt dass die Stadt über ILS alarmiert wird, der Landkreis aber über eine eigene FEZ. In der Stadt rückt ja immer die BF aus; in Ergänzung die FF der jeweiligen Stadtteile. Im Landkreis wird IMMER die Ortsfeuerwehr alarmiert. Bei Bedarf zusätzliche Fahrzeuge der Nachbarfeuerwehren (z.B. DLK).Zitat von ilst19222




