Seite 1 von 3 123 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 15 von 37

Thema: Rechtliches: Fernmeldegeheimnis

  1. #1
    Registriert seit
    14.12.2001
    Beiträge
    87

    Rechtliches: Fernmeldegeheimnis

    Hi Forum,

    ich habe mal eine Frage zum Fernmeldegeheimnis. Ein Kumpel, auch in der FF, hat ein wenig Stress am Hals.

    Kurz zur Lage:
    OrtsBM ruf ihn an, OrtsBM mit dem Fahrzeug unterwegs, sagt meinem Kumpel haste gehört, die haben nur sind nur mit 1/3 raus...

    Das ist die Ausgangslage.

    Mein Kumpel in einem Forum geschrieben das die nur mit 1/3 raus sind und es nicht versteht das dann nicht nachalarmiert wird...

    So, der OrtsBM bzw. das Ortskommando wollen ihm jetzt ne Abmahnung geben wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnis und Auswertung von Funksprüchen. Mein Kumpel selber hat auch den Sprechfunkerlehrgang.

    Jetzt beiden Fragen an euch:

    Kann mein Kumpel dafür ne Abmahnung bekommen bzw. hat er damit das Fernmeldegeheimnis verletzt? Ihm wurde die Meldung ja selber über Tel. nur mitgeteilt.

    Und der OrtsBM hat sich doch dadurch, auch wenn es ein FW-Kamerad war den er angerufen hat, auch schuldig gemacht, oder?

    Wäre super wenn ihr mir helfen könnt. Habe meinem Kumpel versprochen das ich mich mal schlau mache...

    Gruß

    der Firefighter
    MkG Firefighter 19

  2. #2
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    welchen Wert hat diese Abmahnung? wenn das eine Abmahnung seines Wehrführers ist hat die gar keinen Wert.

    Mann könnte das ganze sogar soweit spinnen das der WF sich schuldig gemacht hat. Denn die Nachircht die er weitergegeben hatte war nicht für deinen Bekannten bestimmt, sonst hätte der es ja selber gehört.
    Ausserdem soll ihm einer nachweisen das er das geschrieben hat.

    Ist dennen von eurem Kommando langweilig?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
    Registriert seit
    14.12.2001
    Beiträge
    87
    Also das mit dem nachweisen ist leider nicht schwer. In dem Forum wo er es geschrieben hat muss man sich wohl mit richtigem Namen anmelden.

    In wie weit das eine Abmahung intern bleibt weiß ich nicht. Aber so wie er mir das erzählt hat wird es wohl auch noch an höhere Stellen weitergehen.

    Das wollte ich ja wissen ob sich der Wehrführer von ihm nicht auch schuldig gemacht hat, da er es weitergegeben hat. Ist dann natürlich nur schwer bis gar nicht nachweisbar da keine Zeugen und das ganze über Telefon ging.

    Also ich schätze das so ein das es Feuerwehr intern bleiben wird. Bis an welche Stelle das geht weiß ich allerdings nicht. Aber es wird nicht nach extern getragen denke ich, also nicht vor Gericht oder so.

    Problem an der Sache ist das er nun mal gerne Funker ist und nach so einer Aktion und der schriftlichen Abmahnung wird er das dann denke ich vergessen können. Was in der Abmahnung drin steht konnte er mir noch nicht sagen, da er sie noch nicht hat.

    Aber mein Kumpel ist auf jeden Fall mitschuldig?

    Ich habe mir auch schon gedacht ob die aus seiner Wehr nichts besseres zu tun haben als auf eigene Mitglieder zu schießen...

    EDIT: Ach so, ja es ist wohl ne Wehr interne Abmahnung, vom Kommando beschlossen. Aber wie gesagt wird das denke ich an höheren Stellen weiterdiskutiert.
    MkG Firefighter 19

  4. #4
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    du musst das anders sehen
    Angriff ist die beste Verteidigung;
    1. auch wenn sein name im Forum steht ist es doch egal jeder kann jeden Namen als User angeben..
    2. wo bitte soll er es her haben?
    entweder weil alarmiert wurde odder weil Ihn jemand angerufen hat in diesem falle der WEhrführer;
    3. Der WEhrführer soll sich 2 mal überlegen ob er die Sache nicht mit einem mündlichen DUDUDU gut sein lassen sollte oder eine Diskussion in der Lokalpresse losgetreten lassen will über schikanierte Helfer.
    3. Was soll passieren ? das er nicht mehr Funken darf? wenn das kommt einfach dem WF sagen das er ab sofort jeden verstoss gegen das TKKG sofort anzeigen wird
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  5. #5
    Registriert seit
    14.12.2001
    Beiträge
    87
    In die selbe Richtung habe ich auch schon gedacht. Er macht sich damit natürlich keine Freunde...

    Wollte nur wissen ob er da ansetzen kann das sich der Wehrführer auch mit gegen das Fernmeldegeheimnis vertoßen hat.

    Werde ihm das so erst mal weitergeben, ich danke dir!

    Wenn ich was neues in der Sache erfahre dann melde ich mich noch mal!
    MkG Firefighter 19

  6. #6
    Registriert seit
    06.09.2002
    Beiträge
    207
    Hallo

    Was müssen die in der Wehr sich doch Liebhaben...
    Austreten und ArSchleCKen... Wo gibbet den sowas das intern Angeschissen wird... Abmahnungen sogar Schriftlich... Kameradschaft scheint in dieser Wehr ein Schimpfwort zu sein?!?

    Gruß Marco
    FMS-32 Pro 3.2.1

  7. #7
    Registriert seit
    06.08.2005
    Beiträge
    3.336
    Also meine Frage ist: Haben manche Leute nix Besseres zu tun?
    Wenns bei uns mal Ärger wegen was gibt, dann redet der Zugführer mit Dir, in schlimmen Fällen besuchst du mal den Stadtbrandrat und wenn du wirklich an ziemlichen Scheiß gebaut hast, mei, dann reden beide mit dir.
    Aber sowas wie Abmahnung etc. gibts ned, schon gar nicht wegen Fernmeldegeheimnis. Man will sichs ja nicht mit den Freiwilligen verscherzen. Ärger im kleinen Kreis, okay, aber sowas ned.

  8. #8
    Registriert seit
    17.01.2005
    Beiträge
    145
    Zitat Zitat von Firefighter 19
    Mein Kumpel in einem Forum geschrieben das die nur mit 1/3 raus sind und es nicht versteht das dann nicht nachalarmiert wird...
    Hi!
    Wo kann man denn diesen Beitrag nachlesen? Ich glaub ehrlich gesagt nicht, dass wegen einer Kleinigkeit da so ein Wind gemacht wird...

    Ist Dein Kumpel freigestellt? Dann könnte so eine abmahnung durchaus eine Bedeutung haben...
    Alles nur meine eigene Meinung!

    Viele Grüsse,
    Duffy

    http://www.feuerwehr-burgkirchen.de

  9. #9
    Registriert seit
    15.10.2002
    Beiträge
    1.682
    Also ich kann mich da auch nur der Meinung von Buffy anschließen. Sowas gäbe es bei uns nicht. Egal was jemand verbockt hat. Es wird erstmal alles intern geregelt.

    Aber dennoch finde ich, dass der liebe Firefighter19 sich mal ein wenig mehr Zeit beim Schreiben von Beiträgen nehmen sollte. Dann klappt's auch mit der deutschen Sprache...

  10. #10
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    274
    Meiner meinung nach kann man alles Intern Regeln und klären.
    Ich persönlich würde mich dafür nicht abmahnen lassen... Das ist wohl ein Witz.

    Egal wie man das mitbekommt hat man das recht auf freie Meinungsäuserung´, auch wenn das von der RegTep anders gesehen wird.
    Man kann sich ruhig mit personen unterhalten die Mit dem geschehenn etwas zutun habe sprich Wehrführer Kammeraden usw....nicht in der Öffentlichkeit, is klar.

    Ich würde meiner Meinung treu bleiben und diese dem Wehrführer auch stecken. Ich finde es einfach nur falscher Stolz den manche Wehren besitzen
    die nicht nachalarmiern "wollen" Mein Feuer Dein Feuer,
    dieses denken muss aufhören......

    gerne hier eure Meinung eintragen
    http://funkmeldesystem.de/foren/show...714#post188714
    Geändert von AndyBOS (09.06.2006 um 17:25 Uhr)
    hallo i bims 1 DME

  11. #11
    Registriert seit
    15.10.2002
    Beiträge
    1.682
    Zitat Zitat von AndyBOS
    Ich finde es einfach nur falscher Stolz den manche Wehren besitzendie nicht nachalarmiern "wollen" Mein Feuer Dein Feuer,
    dieses denken muss aufhören......
    Wahre Worte!

    Es ist auch nicht zuletzt unsere eigene Sicherheit, wenn nachalarmiert wird. Teilweise wird sich ja nicht mal an die AAO's gehalten. Aber das ist ein anderes Thema.

  12. #12
    Registriert seit
    10.09.2004
    Beiträge
    557

    Reden ist Silber...

    Hallo FIREFIGHTER19,

    also meine Meinung ist die folgende ( jetzt haut mich nicht, wenn ich das falsch verstanden habe, bin ja schon etwas alt und tatterig ): ich verletze das Fernmeldegeheimnis, wenn ich eine Meldung, die nicht für mich gedacht ist und der Geheimhaltung unterliegt, am Funk abhöre und weitergebe oder Nutzen daraus ziehe ( der Reporter, der immer vor der Feuerwehr am Brandort ist ). Aber Dein Freund hat diese Meldung eben NICHT über Funk gehört. Sie wurde ihm GESAGT, ohne auf die Verschwiegenheitspflicht hinzuweisen. Wenn mir jemand verrät, wie das Wetter morgen wird, darf ich das weitererzählen. Woher soll ich wissen, wie der das erfahren hat?

    Wer hier mehr zittern muss, ist meiner Meinung nach der Wehrführer! Außerdem ist ja gut möglich, dass er nur gemeint hat, dass die nur zu 1/3 ausrücken. Er hat wohl nicht geschrieben: " Ich habe am Funk gehört, dass..." Dann verletzt er das Fernmeldegeheimnis. Aber so, wie es aussieht, passiert dem nichts. Natürlich kann man so viel Abmahnungen verschicken, wie man will. Aber ich würde mich dagegen wehren.

    Gruß
    Wolfgang

  13. #13
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    hab mir was überlegt

    [bofh mode]

    wenn du die schriftliche abmahnung erhalten hast schreib deinem WF einen offenen Brief den du auch an jeden kameraden schickst. Bedanke dich dafür das du auf den rechten Weg geführt wurdest. In deiner reue hast du auch andere Fehler erkannt. Deshalb hast du demnächst vor alle dir bekannten Verstöße (freigeschaltete Melder, Kameraden mit scanner; FUG mit 5 W) gegen das TKKG TR-BOS und wie der Kram heisst anzuzeigen einschliesslich deines Verstoßes. Und zwar bei der Polizei, der Stadtverwaltung, den Aufsichtsbehörden und bei der RegTP, mit der du einen Termin zur Aufrechterhaltung der Betriebserlaubniss vereinbaren möchtest; Ausserdem hast du vor deine geläuterten Sinneswandel sowie die Verstöße in diversen Internet Foren zu veröffentlichen das andere sich an dir ein Beispiel holen.

    lass mich wissen wenn ihr neuwahlen habt oder die Sache zurückgezogen wurde

    [bofh mode \]
    Geändert von hannibal (10.06.2006 um 18:20 Uhr)
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  14. #14
    Registriert seit
    15.10.2002
    Beiträge
    1.682
    muhahaha...

    sehr gut hannibal! damit kriegst du sie... ;-)

  15. #15
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    manche arten des bösen lassen sich nicht mit dem guten bekämpfen... es bedarf einer anderen art des bösen...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •