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Thema: Hilfsfrist einer DLK in Bayern

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  1. #1
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    In der Vollzugsordnung des BayFwG heißt es nur

    1.1 Hilfsfrist
    Um ihre Aufgaben im abwehrenden Brandschutz erfüllen zu können, müssen die
    Gemeinden ihre Feuerwehren so aufstellen und ausrüsten, daß diese möglichst
    schnell Menschen retten sowie Schadenfeuer begrenzen und wirksam bekämpfen
    können. Hierfür ist es notwendig, daß grundsätzlich jede an einer Straße gelegene
    Einsatzstelle von einer gemeindlichen Feuerwehr in höchstens zehn Minuten
    nach Eingang der Brandmeldung bei der alarmauslösenden Stelle (Hilfsfrist)
    erreicht werden kann.

    Ich kann mir nicht vorstellen das es gesetzlich geregelt ist das innerhalb von 10 min eine DLK vor Ort sein muß, das würde bedeuten das in Bayern geschätzt bestimmt 200-300 DLKs fehlen würden.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
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    Also soweit ich weis, gibt es schon Hilfsfristen für eine DLK. In Rheinland-Pfalz beispielsweise müssen die ersten Maßnahmen des ersten Fahrzeugs am Einsatzort nach 8 Minuten getroffen sein, und eine DLK darf max 15 Minuten brauchen, soweit ich weis.

  3. #3
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    Hi,

    in BW sinds laut der website der Feuerwehr oberderdingen nur 10 Minuten..

    Die Eintreffzeit für Hubrettungsfahrzeuge wird hier auf zehn Minuten festgelegt.
    Mfg.
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  4. #4
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    Hoi,

    @Allmächtiger: Darf ich fragen, aus welchem dicht besiedelten Gebiet von RLP du kommst? denn allein schon in den Landkreisen Trier-Saarburg / Bitburg / Bernkastel-Wittlich kannste das schon 10 mal knicken dass da ne DLK innerhalb von 15 Minuten an der E-Stelle ist.

    Allein schon, dass das Bitburger NEF bei vollgas teilweise 20 minuten bis zur E-Stelle braucht (was ja jetzt durch den FirstResp. ja verkürzt wurde) aber das mit einer DLK zu unterbieten wäre mir neu :)


    Im schönen Kölle kannste sowas ansetzen, aber im großteil von RLP hällt sich doch eh keine "Schwein" dran :)

    MfG Fabsi

  5. #5
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    Zitat Zitat von Allmächtiger
    Also soweit ich weis, gibt es schon Hilfsfristen für eine DLK. In Rheinland-Pfalz beispielsweise müssen die ersten Maßnahmen des ersten Fahrzeugs am Einsatzort nach 8 Minuten getroffen sein, und eine DLK darf max 15 Minuten brauchen, soweit ich weis.
    So is das vielleicht im Donnersbergkreis aber denk mal an den Landkreis Alzey-Worms.Da stehen 3 DLK`s.Da kanns auch locker 20 Minuten dauern bis mal eine da ist.

    Gruß Marv

  6. #6
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    Bei uns im Kreis (Donnersbergkreis) steht in jeder VG ne DLK. Ich schätze auch, dass die Hilfsfrist im Kreis bei einem hohen Anteil der Einsätze eingehalten werden kann (bei uns in der VG eigentlich immer, aber wir haben ne ziemlich kleine VG, nur 4 Orte, aber insgesamt knapp über 15.000 Einwohner)

  7. #7
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    Dann sei froh wenn ihr soviele DLK`s habt.Im Landkreis Alzey-Worms steht jeweils eine in Osthofen, Alzey und Wörrstadt.Die brauchen schonmal ihre Zeit.Die Wormser DLK`s können zwar auch gerufen werden aber die sind auch nicht viel schneller.

    Gruß Marv

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