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Thema: nicht schon wieder: Feuerwehrmann als Brandstifter

  1. #91
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    Die wenigsten Leute gehen zur Feuerwehr oder zur HiOrg, weil sie anderen Leuten gerne helfen wollen. Dieses Arbgument gibt nur die grobe Richtung vor, sich für was soziales zu entscheiden.
    Den meisten dürfte es dann doch wichtiger sein, eine gute Kameradschaft und/oder ein bisschen Action zu haben. Und da passt ein kleines Feuerchen doch schon ganz gut...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #92
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    Moin,
    ich habe gerade mal unter "Brandstiftung Feuerwehrmann" gegoogelt.
    nehmen die Fälle wieder zu ??
    4 Fälle in wenigen Tagen

    http://www.augsburger-allgemeine.de/...geid,4495.html

    http://www.kurier.at/nachrichten/nie...ch/1969673.php

    http://www.volksfreund.de/totallokal...art752,2321434

    http://www.sz-online.de/Nachrichten/...icleid-2356870


    ohne weiteren Kommentar.
    mfg
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  3. #93
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    Nicht schlecht....
    der erste Link -> Frischer Aktiver mit Einschlägiger Vorstrafe. Ist es scht so einfach in die Feuerwehr zu kommen ?

    Schönen Tag wünsche ich

  4. #94
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    Zitat Zitat von Dr.MirakulixX Beitrag anzeigen
    der erste Link -> Frischer Aktiver mit Einschlägiger Vorstrafe. Ist es scht so einfach in die Feuerwehr zu kommen ?
    Klar, wir dürfen doch nicht so grausam sein, irgendwelche Maßstäbe an Bewerber zu setzen, die über zumindest kurzzeitig eigenständig durchführbares Atmen und das Vorhandensein eines möglichst am Rumpf befestigten Kopfes hinaus gehen...

    M.W. gibt es derzeit nur ein Feuerwehrgesetz, nämlich in Baden-Württemberg, dass verurteilte Brandstifter (§§ 306 bis 306 c StGB) generell nicht zur Aufnahme in den Feuerwehrdienst zulässt und eine Verurteilung auch als Ausschlussgrund nennt (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 und § 12 Abs. 1 Nr. 8 des FwG BaWü).

    In den anderen Ländern reicht eine nicht näher definierte "körperliche und geistige Eignung", was in vielen Fällen so wie in meinem ersten Satz ausgelegt werden dürfte...

  5. #95
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    So viel dazu. Im RD muss man so ziemlich überall ein POL-Führungszeugniss vorweisen. In der FW is mir das noch net untergekommen....

  6. #96
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    Würde mich mal interessieren.... Gibts denn nicht irgenein übergeordnetes Register, in dem z.B. alle Feuerwehrmänner (&-frauen ;-) eingetragen werden, wenn sich mal in einer Feuerwehr "Mist" gemacht haben und dann z.B. nach einem Wohnortwechsel in eine andere Feuerwehr eintreten wollen?

    Beim DRK ist es ja z.B. Brauch, sich vom vorigen KV die Dienstakte anzufordern, in der so ziemlich alles gesammelt wird.

    Wäre ja eine Möglichkeit dem Ganzen ein bisschen vorzubeugen, so dass man sich kein Kuckuksei ins Nest legt.....

  7. #97
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    Zitat Zitat von Pipsi Beitrag anzeigen
    Würde mich mal interessieren.... Gibts denn nicht irgenein übergeordnetes Register, in dem z.B. alle Feuerwehrmänner (&-frauen ;-) eingetragen werden, wenn sich mal in einer Feuerwehr "Mist" gemacht haben und dann z.B. nach einem Wohnortwechsel in eine andere Feuerwehr eintreten wollen?
    ja, das pol. Führungszeugnis. (bitte aber jetzt keine Diskussion, was da alles drin steht oder nicht).
    Im DRK und beim JRK (dort erst ab 14 od. 16) muss bei jeder Aufnahme in eine Bereitschaft, auch beim Wechsel derselben ein pol. Führrungszeugnis vorgelegt werden.
    Mich wundert, dass dies bei Feuerwehrs nicht so ist...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  8. #98
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Mich wundert, dass dies bei Feuerwehrs nicht so ist...
    Immer wieder schön, wenn man mit der deutschen Feuerwehrrealität noch immer so für Verwunderung sorgen kann ;-)

    Aber wen's beruhigt: Die Brandstiftergeschichte ist in BaWü auch erst im November 2009 ins Gesetz gekommen. Vielleicht übernehmen das die anderen Länder in der feuerwehreigenen Weiterentwicklungszeit, dann sind voraussichtlich im März 2169 keine verurteilten Brandstifter mehr in deutschen Wehren.

    Zitat Zitat von Pipsi Beitrag anzeigen
    Würde mich mal interessieren.... Gibts denn nicht irgenein übergeordnetes Register, in dem z.B. alle Feuerwehrmänner (&-frauen ;-) eingetragen werden, wenn sich mal in einer Feuerwehr "Mist" gemacht haben und dann z.B. nach einem Wohnortwechsel in eine andere Feuerwehr eintreten wollen?
    Wenn ich mich nicht irre, hat das THW sowas. Und da waren sie wieder, die Probleme... THW = Bund, Feuerwehr = Kirchturm äh Kommune.

  9. #99
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    ja, das pol. Führungszeugnis. (bitte aber jetzt keine Diskussion, was da alles drin steht oder nicht).
    Im DRK und beim JRK (dort erst ab 14 od. 16) muss bei jeder Aufnahme in eine Bereitschaft, auch beim Wechsel derselben ein pol. Führrungszeugnis vorgelegt werden.
    Mich wundert, dass dies bei Feuerwehrs nicht so ist...

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Das wäre mir jetzt aber ganz neu, kann es sein, dass das regionales Brauchtum ist? Ansonsten würde ich mich wie immer, über eine Quelle freuen...

    Übrigens, auch bei der Einstellung als HA im RD, ist es auch nicht generell so, dass man ein Führungszeugnis vorlegen muss.
    MfG

    brause

  10. #100
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    Zitat Zitat von brause Beitrag anzeigen
    Das wäre mir jetzt aber ganz neu, kann es sein, dass das regionales Brauchtum ist? Ansonsten würde ich mich wie immer, über eine Quelle freuen...

    Übrigens, auch bei der Einstellung als HA im RD, ist es auch nicht generell so, dass man ein Führungszeugnis vorlegen muss.
    Bei der Aufnahme im DRk LV BW (hab leider keinen Aufnahmebogen online zur Hand) ist es so, das generell ein pol. Führungszeugnis verlangt werden muss. Die Bereitschaftsleitung kann aber auf selbiges verzischten (und muss dies auf dem Aufnahmebogen dokumentieren).

    Gruß
    Simon

  11. #101
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    Dann scheint es sich um eine Regelung des Landesverbandes zu handeln, hier ist mir so etwas nicht bekannt.
    Aber ein schönes Beispiel dafür, dass es "das DRK" eben nicht gibt...
    MfG

    brause

  12. #102
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    Doch, das DRK gibt es schon, aber es ist halt nicht überall gleich.

    Aber in der Tat handelt es sich tatsächlich um eine Ba-Wü-Sache!

    Gruß, Mr. Blaulicht

  13. #103
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    Wir müssen uns darum jetzt nicht fetzen, aber formell gibt es _das_ DRK ja wirklich nicht, schliesslich ist es auf OV- oder KV-Ebene als e.V. organisiert. Und da kann jeder OV o. KV seine eigene Satzung haben, soweit sie nicht gegen RK-Grundsätze steht. Klar gibt es Mustersatzungen, aber die sind ja nicht verpflichtend.
    MfG

    brause

  14. #104
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    Zitat Zitat von Pipsi Beitrag anzeigen
    ...
    Beim DRK ist es ja z.B. Brauch, sich vom vorigen KV die Dienstakte anzufordern, in der so ziemlich alles gesammelt wird.
    ...
    Ein seeeehr heisses Eisen... Die "Dienstakten" unterliegen dem Datenschutz und dürfen ohne Einverständniss des (ehemaligen) Mitglied nicht veröffentlich (auch die Weitergabe ist eine Veröffentlichung!) werden! Besonders beim DRK, wo jeder KV eigenständig - und somit "Fremdorganisation" - ist.
    Der Verschluss der Akten ist übrigens auch in der ehemaligen Dienststelle. Dort darf nach dem Ausscheiden des Mitglied niemand mehr Einblick in die Akte nehmen, ausser es gibt eine Einverständniserklärung des ehem. Mtgl. oder einen richterlichen Beschluss.
    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    ...
    Wenn ich mich nicht irre, hat das THW sowas. Und da waren sie wieder, die Probleme... THW = Bund, Feuerwehr = Kirchturm äh Kommune.
    Eben, beim THW mag das funktionieren, da es dort nur eine Dienststelle gibt - die des Bundes. Also hier evtl. legal, da das Mitglied ja seine Dienststele nicht wechselt sondern nur den Standort (die "Niederlassung", die Personalabteilung / -Bearbeiter bleiben die selben).
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  15. #105
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    [...] und dürfen ohne Einverständniss des (ehemaligen) Mitglied nicht veröffentlich (auch die Weitergabe ist eine Veröffentlichung!) werden! Besonders beim DRK, wo jeder KV eigenständig - und somit "Fremdorganisation" - [...]
    So kenne ich es aber auch - dass von den Mitgliedern eine Unterschrift vorliegen muss, damit die Akte angefordert werden kann....
    Sooooo verkehrt finde ich die Idee gar nicht.

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