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Thema: Neues Rettungsdienstgesetz Niedersachsen - wer weiß mehr?

  1. #1
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    Neues Rettungsdienstgesetz Niedersachsen - wer weiß mehr?

    Hey Leute!

    Angeblich soll es einen Entwurf zur Novellierung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes geben.

    Weiß jemand mehr darüber oder hat es sogar als Dokument vorliegen?

    Wäre dankbar für sämltiche Informationen - Google konnte mir leider keine adäquaten Hinweise liefern.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  2. #2
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    Entwurf zur Novellierung nieders. RettDG

    Tach !!!

    Ja, es gibt diesen "Entwurf zur Novellierung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes" !

    Hatte ich vor Wochen in Papierform vorliegen (und kann ihn jetzt leider auf die Schnelle nicht mehr finden)

    Aber:
    Aus der Erinnerung:

    Wesentliche Änderungen (ENTWURF!):

    Technischer Leiter Rettungsdienst -> organisatorischer Leiter Rettungsdienst
    Fahrzeugbesatzungen:
    RTW : einer min. RA
    KTW : einer min. RS
    (der zweite muß weiterhin "lediglich" sein !)

    Der "Intensivtransportwagen" soll im Gesetz aufgenommen werden.

    Ansonsten:
    viel Verwaltungskacke !


    Gruß
    Bastel

  3. #3
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    ich bin kein Rettungsdienstler, aber ich habe mal gehört, das wir Niedersachsen wohl noch die einzigen sind die nicht mit zwei RA auf dem RTW fahren. Also mit einem RA und einem Zivi. Stimmt das?

  4. #4
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    Hey Bruno-FF12-EL!
    Zitat Zitat von Bruno-FF12-EL
    ich bin kein Rettungsdienstler, aber ich habe mal gehört, das wir Niedersachsen wohl noch die einzigen sind die nicht mit zwei RA auf dem RTW fahren. Also mit einem RA und einem Zivi. Stimmt das?
    Das kann sein, wobei ich sagen möchte, dass vielerorts in Niedersachsen bereits nur mit hauptamtlichen Personal gearbeitet wird und teilweise sogar ausnahmslos 2 Rettungsassistenten diese Rettungsmittel besetzt werden. Wobei dieses eigene Qualitässtandarts sind und nicht, weil sie gesetztlich vorgeschrieben sind.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  5. #5
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    § 10 NRettDG

    Derzeit in Niedersachsen geltendes Gesetz:

    >
    NRettDG vom 29. Januar 1992
    § 10 Personal
    Das im Rettungsdienst eingesetzte Personal muß geeignet sein und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Es muß entsprechend seiner Verwendung nach einheitllichen Maßstäben aus- oder fortgebildet sein und regelmäßig fortgebildet werden.
    <


    Die Träger des Rettungsdienstes (Landkreise und Kreisfreie Städte) können natürlich darüberhinausgehende Vorgaben machen !

    ETIENNE schrieb:
    ...ausnahmslos 2 Rettungsassistenten diese Rettungsmittel besetzt werden. ...

    Den Rettungsdienstbereich nenn' mir mal bitte !!!
    :)



    Gruß
    Bastel

  6. #6
    TEL S6 Gast
    Hallo,

    weiß jemand ob die Wasserrettung verankert bleibt?

  7. #7
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    Zitat Zitat von Bastel
    ETIENNE schrieb:
    ...ausnahmslos 2 Rettungsassistenten diese Rettungsmittel besetzt werden. ...

    Den Rettungsdienstbereich nenn' mir mal bitte !!!
    :)
    Gar nicht zum Lachen, da waren wir in Rheinland-Pfalz auch kurz vor, bis es dann von verschiedenen Seiten Einsprüche gehagelt hat. Es war ursprünglich vorgesehen, einen RA und mind. einen RAiP auf nen RTW zu setzen.
    Man hat sich dann dazu entschlossen, den RS als "behelfsweisen" Fahrer doch noch zuzulassen. Sinn oder Unsinn sei jetzt mal dahingestellt..

    thilo

  8. #8
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    Zitat Zitat von Bruno-FF12-EL
    ich bin kein Rettungsdienstler, aber ich habe mal gehört, das wir Niedersachsen wohl noch die einzigen sind die nicht mit zwei RA auf dem RTW fahren. Also mit einem RA und einem Zivi. Stimmt das?
    Nein, da kann ich Dich trösten. Auch in Baden Württemberg muss nur ein RettAs auf dem RTW sitzen, der zweite muss lediglich "geeignet" sein. Über Sinn und Unsinn von zwei RettAs auf dem Auto ging es schon mal in einem anderen Thema (http://www.funkmeldesystem.de/foren/...ngsassistenten)

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Geändert von Mr. Blaulicht (19.05.2006 um 07:41 Uhr) Grund: Link eingefügt

  9. #9
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    In Bayern ebenfalls RA + geeignete Person auf RTW und RS und geeignete Person auf KTW.
    Grüße aus Augsburg

    Happyrescue

  10. #10
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    in keinem BL Sind 2 RA vorgeschrieben... wäre ja nicht zu bezahlen;
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  11. #11
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    Entwurf zur Novellierung nieders. RettDG gefunden

    Tach !!!

    Ich habe den Entwurf zur Novellierung nieders. RettDG beim Aufräumen gefunden !
    :)
    Leider nur in Papier-Form :(


    Zum Theme "bunte" Leitstelle und Zusammenledungen ist folgende Änderung vorgesehen:

    §6 wird wie folgt geändert:

    Absatz 1 erhält folgende Fassung:
    "(1) Die Rettungsleitstelle ist die Einsatzzentrale für den Rettungsdienst eines Rettungsdienstbereichs. Die Rettungsleitstelle soll zusammen mit den Feuerwehr-Einsatz-Leitstellen im Rettungsdienstbereich betrieben werden (integrierte Leitstelle). Die Rettungsleitstellen und die integrierten Leitstellen sollen für mehrere Rettungsdienstbereiche als gemeinsame Rettungsleitstelle oder als gemeinsame integrierte Leitstelle betrieben werden.

    Es wird der folgende Absatz eingefügt:
    "Die gemeinsamen Rettungsleitstellen und die gemeinsamen integrierten Leitstellen sollen zusammen mit den entsprechenden Einrichtungen der Polizei unbeschadet der jeweiligen Zuständigkeit betrieben werden (kooperative Regionalleitstellen). Das Land und die jeweiligen komunalen Träger regeln den Betrieb der kooperatieven Regionalleitstellen durch Vereinbarung."

    ...



    Nochmal zum Thema Personal der Rettungsmittel:
    Es soll in Zukunft nicht nur "geeignet" sondern auch "fachlich und gesundheitlich" geeignet sein :)

    Gruß
    Bastel

  12. #12
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    77

    Auslegung?

    Bezüglich der Regio-Leitstellen habe ich gehört, das diese auch virtuell zusammengelegt werden können. Zumindest hat mir jemand erzählt, das drei Landkreise in NS ihre Leitstellen behalten wollen, diese aber über Standleitungen und entsprechende Software vernetzen, so das jede LS z.B. Notrufe aus den anderen Leitstellenbereichen annehmen und disponieren kann. Ob das sinnvoll ist, sei dahingestellt

    jorow

  13. #13
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    Hallo Zusammen!
    Die virtuelle Zusammenlegung hat Vorteile!

    Leitstellen können so taktisch verteilt werden. Im Falle eines Ausfalls von Komponente B können A und C den Betrieb aufrecht erhalten.
    Ähnlich wenn die Verbindung der Komponenten ausfällt,
    dann kann jeder seinen "Bereich" bearbeiten und somit
    autark die Versorgung aufrecht erhalten.

    Was das RD Gesetz der Länder angeht... Hmmm...
    Also ich glaube die Länder als verantwortliche sehen
    da ein finanzielles Problem die RTW immer mit 2 RA zu besetzen.
    Wünschenswert wäre es vielleicht. Aber warten wir ab was passiert,
    wenn der Beruf des RA novelliert wird ;)
    Hier in NRW ist es nach wie vor so, dass auf dem RTW ein RA als
    Transportführer und ein RS als Fahrer vorhanden sein muss. Beide haben
    fachlich, körperlich und geistig geeignet zu sein,
    und sie gehen alle 2 Jahre zu einer entsprechenden Untersuchung.
    KTW: 1x RH (Kutscher) und 1x RS (Chef)

    so long und schönen Start in die Woche noch ;)
    »Ein völlig nutzloses Produkt«
    Die „New York Times” zur Markteinführung von Microsoft Windows (1985)

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