Zitat Zitat von StefanK
und wenn man es genau nimmer war das eine versuchte ERPRESSUNG ... ER hat mit gewalt androhung GELD gefordert was man auch in dem Video sieht und hört (wegschlagen der Kamera, aussage ich möchte 2000€ dafür das sie meinen Bus filmen)
Nö, prinzipiell keine Erpressung:

Honorareinwilligung § 22 Satz 2 KUG

Der Bildnisschutz wurde schon 1907 vom Gesetzgeber in § 22 Satz 2 KUG dahingehend eingeschränkt, daß der Abgebildete bei Erhalt einer Entlohnung für die Ablichtung seine Einwilligung zur Veröffentlichung derselben konkludent erklärt. Die nachweisbare Honorarzahlung für eine Foto- bzw. Filmaufnahme berechtigt somit zur Verbreitung des Bildnisses2. Einschränkungen können sich jedoch aus der Veröffentlichung ergeben, da eine Aufnahme nicht in entstellendem Zusammenhang verwendet werden darf.