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Thema: Fahrradfahrer auf Straßen

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Fahrradfahrer auf Straßen

    Hallo,

    mein Thema hat zwar nicht direkt was mit BOS zu tun, aber eure Meinung würde mich trotzdem mal interessieren.
    Kennt ihr die Situation, dass ihr außerorts auf einer -sagen wir mal Staatsstraße - unterwegs seid und vor euch so ein paar Möchte-Gern-Ullrichs fahren, obwohl neben dran parallel ein gut ausgebauter Fahrradweg verläuft.

    Wie sieht das rechtlich aus? Müssen auch diese Damen und Herren den Fahrradweg benutzen, oder gilt da eine Ausnahme, weil die ja etwas schneller fahren, als gewöhnliche Radfahrer? Immerhin behindern sie ja die anderen Kraftfahrzeuge...

    Mich nervt das, wenn dauernd jemand, trotz Fahrradweg auf der Straße fährt.

    Eure Meinung bitte!
    Geändert von Bugs B (13.06.2006 um 21:11 Uhr)
    Greetz

    Benni

  2. #2
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    auf die gefahr hin den schönsten OT Thread seit langem zu machen...

    ich kenn die emotion

    alle überfahren gott soll sie aussortieren
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
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    nach rechts den Abhang hinunterschupps.... ahhhhhh
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

  4. #4
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    773
    hi,

    ja ich kenne das auch, radfahrer an sich sind ja schon mein rotes tuch...

    wenn ein radweg da ist, dann MUSS er benutzt werden!
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  5. #5
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    664
    Zitat Zitat von SEG-Betreuung
    hi,

    ja ich kenne das auch, radfahrer an sich sind ja schon mein rotes tuch...

    wenn ein radweg da ist, dann MUSS er benutzt werden!
    Das ist nur teilweise richtig.
    Tatsächlich dürfen Radfahrer, die Radrennsport betreiben mit diesen Fahrrädern auf der Straße fahren. Es sind aber einige Vorraussetzungen notwendig.
    Eine ist z.Bsp, das das Fahrrad unter 11kg wiegt.
    Ich meine, der Fahrer muss auch in einem entsprechenden Verein sein, bin mir aber nicht ganz sicher.
    mein Name ist Programm

  6. #6
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    386
    Zitat Zitat von DME-Murxer
    Das ist nur teilweise richtig.
    Tatsächlich dürfen Radfahrer, die Radrennsport betreiben mit diesen Fahrrädern auf der Straße fahren.
    Nein, das ist schon so richtig. Wenn ein Fahrradweg ausgeschildert ist (blaues Zeichen, mit oder ohne Fussgängerweg, Zeichen 237, 240 oder 241) muss dieser benutzt werden. Das gilt für alle als Fahrradarten ohne Ausnahme. Nur wenn dieser Fahrradweg blockiert ist, darf die Straße benutzt werden.
    Anders verhält es sich bei dem Zusatzschild "Radfahrer frei". Hier ist es einem freigestellt ob man den Radweg benutzen will.

    Siehe dazu u.a. StVO §2 Abs. 4, diverse Radsportseiten und wikipedia
    http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrradweg
    http://de.wikipedia.org/wiki/Rennrad...C3.9Fenverkehr
    Gruß Kai Stollberg

    www.thw-oldenburg.de

  7. #7
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    Zitat Zitat von DME-Murxer
    Eine ist z.Bsp, das das Fahrrad unter 11kg wiegt.

    Was du da verwechselst bezieht sich auf die eleuchtung, Rennräder unter 11kg brauchen keine Dynamobetriebene Beleuchtung.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  8. #8
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    Geschlossen (Off-Topic)

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