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Thema: Führerscheinanfänger die das LF Einsatzmäßig Fahren wollen.

  1. #1
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    Führerscheinanfänger die das LF Einsatzmäßig Fahren wollen.

    Hallo,ich möchte mal euere Meinung,und Anregung zu Folgenden Thema haben.

    Wir haben in unserer Löschgruppe ein paar Heißsporne,alle so um die 20Jahre, die nun den Führerschein CE(alte Klasse 2/LKW) machen wollen,damit se unser LF 16/12 fahren können.

    Da ich selbst Berufskraftfahrer bin, habe ich nun gewisse bedenken, wenn ich mir Vorstelle, das Anfänger, die es noch nicht mal geschafft haben, PKW ,2Jahre Unfallfrei zu fahren, dann plötzlich mit 15 Tonnen,Einsatzmäßig, samt Einsatzpersonal, durch die Gegend donnern.

    Wie seht Ihr das?Was würdet Ihr machen?

    MfG Jumbo

  2. #2
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    Ohne Fahrpraxis darf man kein LF im Einsatz bewegen, so wirds bei uns gehandhabt....
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

  3. #3
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    Bei uns 1 Jahr Führerschein, anschliessend ausführliche Ausbildung (10 Doppelstunden)
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  4. #4
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    Als ich vor fast 2 Jahren meinen Führeschein gemacht habe durfte ich direkt alleine zur Übung fahren und bin auch viel gefahren um die Autos kennen zu lernen. Einsatzfahrten waren erst mal tabu, was ich auch richtig so finde. Mittlerweile machen wir mit den Führerscheinneulingen auch mehrere Einweisungsfahrten um ihnen die Autos zu erklären und alles zu zeigen. Es gehört ja schon mehr zum Feuerwehrauto fahren als nur zu wissen wie man das Fahrzeug bewegt. Einsatzfahrten bleiben auch jetzt erst mal nach den Einweisungsfahrten tabu. Ich denke aber das man da im Notfall auch von abweichen kann wenn kein anderer Fahrer zur Verfügung steht und der Neuling schon über einige Fahrpraxis verfügt. Wie bei allen Regelungen sollte man das aber meiner meinung nach auch nicht so eng sehen und die Leute auch einschätzen können. Als beispiel wenn man sagt das der Neuling nach einem Jahr Klasse C(E) zu einsätzen fahren darf, dann kann es auch welche geben die in diesem Jahr viel zur Übung gefahren sind und welche die nur ganz wenig gefahren sind. Ich habe mir die ganzen Funktionen damals mehr oder weniger selbst angeeignet oder habe irgendwen gefragt wenn ich was nicht wußte. Ich bin jetzt 22.

    Gruß
    Reissdorf

  5. #5
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    Die Regelung wie Reissdorf beschrieben hat wird bei uns auch angewandt.

    Zunächst muss man bei uns erstmal 1 Jahr lang seinen PKW-Führerschein haben, bevor man die größe eines VRW oder MTW fahren darf (auf zulässige Gesamtmasse natürlich beachten <3,5t)

    Wenn dann einer die Klasse CE macht, gibts danach zunächst Einweisungsfahrten.

    Ich denke auch das ist ein geben und nehmen. Wenn man die Leute gut kennt und weis das sie vernünftig fahren, dann sollte das kein Problem darstellen.

    Wenn natürlich wie jumbo schreibt, einer es in den ersten 2 Jahren zu weit treibt und ständig die Autos kaputt fährt, wage ich auch zu bezweifeln ob so jemand sich der Verantwortung bewusst und auch in der Lage ist ein solches Fahrzeug (einschließlich Mannschaft) zu führen.
    ~Greatness is no Question of Size~
    ->FMT-Größen-Vergleich<-

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    (Meister)
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  6. #6
    DLRG_SH Gast
    Moin,

    bei uns wird es folgendermassen gehandhabt. Mindestalter 21 und mindestens 2 Jahre Fahrpraxis. Zusätzlich wenn es dann soweit ist gibt es dann eine Unterweisung der Fahrzeuge. In meinen Augen ist das die beste lösung die kenne.

    gruss

    SH

  7. #7
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    Bei uns Handhaben wir das recht ähnlich. Ein großes Problem ist, das bei uns weder das LF noch das TLF solche Sachen wie Servolenkung usw haben.
    Aus dem Grund ist das Mindestalter von Maschinisten bei uns 25. Wenn jemand seinen CE Schein vorher macht, dann fahren wir mit ihm meist in ein industriegebiet und üben dan mit ihm. Weil wer die guten alten MB911 und MB1113 noch kennt, der wird wissen das diese Autos recht scher zu beherrschen sind. Vor allem wenn man solche Sachen wie Servolenkung gewohnt ist vom Ausbildungs-LKW. Also im Ganzen kann man sagen, im Normalfall mindestens 25, 5Jahre Fahrpraxis und mindestens 20 Übungsfahrten im Industriegebiet und 250km im Straßenfahren innerhalb von 12 Monaten. Außnahmen haben allerdings auch ne Möglichkeit. Haben zum Beispiel mehrere Berufskraftfahrer mit 22 oder so in der Wehr. Wenn jemand täglich 40t oder mehr fahren kann, dann ist das schon was anderes. Auch wenn ich fast täglich mit nem Bayern-Retter unterwegs bin bzw. in der Arbeit LF oder ähnliches fahre (allerdings alle mit Servo usw.) werde ich die Fahrzeuge bei uns in der FFW erst in einem Jahr selbstverantwortlich fahren. Denk mal dann hab ich langsam genug erfahrung auf dem Auto.

  8. #8
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    Moin moin,

    ich will auch meinen Sempf dazugeben: Ich glaube, dass man das nicht so pauschal sagen kann.
    Zuerst muss natürlich der geeignete Führerschein vorliegen, das ist klar. Dann sollte man als Wehrführer seine Schäfchen einschätzen können. Wenn jemand geeignet ist, mit großen Fahrzeugen umzugehen, sollte man ihm auch mal die Chance geben, zuerst mal Einweisungsfahrten, dann normale Fahrten im Strassenverkehr zum Tanken etc.
    Wenn der Probant zeigt, dass er mit dem Fahrzeug umgehen kann, dessen Maße und Masse beherrscht, dann sollte es auf den Verkehrsübungsplatz gehen. Anschliessend sollten Einsatzfahrten in Übungssituationen drankommen, d.h. Strecke wird vorher "normal" abgefahren, auf spezielle Situationen (Kreuzungen etc) wird hingewiesen, anschliessend wird die Strecke mit Signal gefahren. Vorteil ist, dass der Fahrer nicht unter dem Druck steht, "schnell ankommen" zu müssen. Dabei sollte er von einem erfahrenen Kollegen begleitet werden, der auch den Mut hat, ggf. die Fahrt abzubrechen. So kann man das Ganze steigern, bis es dann halt mal zu einer unvorbereiteten Signalfahrt kommt. Und dann sollte man eigentlich einsatztauglich sein, zumindest, was die Fahrerei angeht.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  9. #9
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    846
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Moin moin,

    ...
    Wenn der Probant zeigt, dass er mit dem Fahrzeug umgehen kann, dessen Maße und Masse beherrscht, dann sollte es auf den Verkehrsübungsplatz gehen. Anschliessend sollten Einsatzfahrten in Übungssituationen drankommen, d.h. Strecke wird vorher "normal" abgefahren, auf spezielle Situationen (Kreuzungen etc) wird hingewiesen, anschliessend wird die Strecke mit Signal gefahren. Vorteil ist, dass der Fahrer nicht unter dem Druck steht, "schnell ankommen" zu müssen. ...
    Gruß, Mr. Blaulicht
    Guten Morgen,
    Dies ist zwar vom hören sagen eine "schöne" Lösung, nur wie setzt man das in der Realität durch???
    Schliesslich darf man ja nicht ohne Grund die SoSi-Anlage verwenden, dann sieht das mit den Übungseinsatzfahrten schon nen bissel anders aus!!!

    Mfg Christian

  10. #10
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    Hallo.

    Also wie gesagt,bei uns gibt es auch Anfangs eine Unterweisung. Nur für die LKW`s. Ich zum Beispiel bin 21 Jahre habe im Nov. 2004 den kompletten LKW gemacht und darf jedes Fahrzeug in der Wehr fahren und bedienen.Und da ich noch keinen Lehrgang für die DLK gemacht habe (was demnächst ansteht),darf ich das Fahrzeug auch bewegen und bedienen,außer zu Einsätzen da halt ich mich einbisschen zurück oder es ist DLK-MA mangel...Wir haben insgesamt 8 Autos der älteste ist BJ. 92 und das ist ein VGW. Dann kommt die DLK BJ. 96 und der Rest alles ab 2000 bis 2005 (LF, TLF 24/50,GW,MTW,ELW,Dekon). Man muss auch sagen. Die jüngeren die jetzt den LKW machen,machen ja den meistens auf sehr moderne Fahrzeuge. Und wenn eine Wehr noch alte Auto's hat wie z.B. S4000,W 5o und so,ist das natürlich ein ganz anderes fahren.Daher ist auch mein Wehrleiter sehr froh,das wir keine älteren Autos mehr haben,zwecks Nachwuchs der jüngeren MA...Aber wie gesagt,dürfen nicht alle die Autos fahren,auch die einen LKW-Führerschein haben. Da hat unsere Wehrleiter schon seine Männeln...

    Aber man sollte auch also junger MA einbisschen selbstbewusstsein haben und sich auch nicht immer ran drängeln.Ich lasse meistens den älteren MA auch Vorang und mache Atemschutz oder so...Es kommt halt drauf an was es für ein Einsatz ist.

    Wir hatten auch schon Situationen wo sich einfach welche auf das Fahrzeug gesetz haben und los sind. Das passt meinen Wehrleiter natürlich nicht...Außer es ist wirklich nötig und kein anderer ist da.

  11. #11
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    Zitat Zitat von Chr881986
    Schliesslich darf man ja nicht ohne Grund die SoSi-Anlage verwenden, dann sieht das mit den Übungseinsatzfahrten schon nen bissel anders aus!!!

    Mfg Christian
    Moin moin,

    also bei gemeinsamen Übungen mit der Feuerwehr sind diese bisher immmer mit Signal zum Übungs-Einsatzort gefahren.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  12. #12
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Moin moin,

    also bei gemeinsamen Übungen mit der Feuerwehr sind diese bisher immmer mit Signal zum Übungs-Einsatzort gefahren.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Also bei uns muss das ganze mit der Pol und dem KBR/ KBI/ KBM abgesprochen sein, wenn man eine Übung mit Sosifahrt macht.

    Und ich finde das ganz sinvoll, das man sowas auch mal übt. Man fährt dann natürlich nicht volles Risiko aber hald etwas flotter.
    MFG Flo

  13. #13
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Moin moin,

    also bei gemeinsamen Übungen mit der Feuerwehr sind diese bisher immmer mit Signal zum Übungs-Einsatzort gefahren.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Also da wäre ich nicht dafür. Wenn jetzt zum Beispiel bei einer Kat-Übung mit zisch Fahrzeugen nur mit Blaulicht gefahren wird und es wird an der roten Ampel angehalten,ist das in Ordnung. Aber nicht alles beides...

  14. #14
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    Zitat Zitat von Holger2784
    Also da wäre ich nicht dafür. Wenn jetzt zum Beispiel bei einer Kat-Übung mit zisch Fahrzeugen nur mit Blaulicht gefahren wird und es wird an der roten Ampel angehalten,ist das in Ordnung. Aber nicht alles beides...
    Nein, das ist ja Quatsch. Da kommen die normalen Autofahrer ja völlig durcheinander. Wenn Signalfahrten, dann richtig.
    Auch hier müssen diese Übungsfahrten selbstverständlich angemeldet und genehmigt sein.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  15. #15
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    Also das man Sonderrechte einsetzen kann/darf, darüber läßt sich streiten wann die hoheitliche Aufgabe beginnt bzw ob eine Übung eine Hoheitliche Aufgabe ist.

    Aber der Einsatz von SoSi ist in keinem Fall gerechtfertigt um zum Übungsobjekt zu kommen, denn wann Blaulicht in Verbindung mit Einsatzhorn benutzt werden darf ist ganz klar geregelt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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