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Thema: U Bahn Wache München

  1. #1
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    U Bahn Wache München

    Hallo

    Ich hab mal paar Fragen zur U Bahn Wache in München.

    Weis jemand ob diese Bos Funk haben und ob sie überhaupt ne BOS sind?
    Fahren auch Autos mit Sosi und haben auch Dienstwaffen.


    Mann sieht auch bei ihnen Funkgeräte die ausschauen wie des Fug Teleport 9 von AEG und wie des neu Funkgerät von Niros mit den 4 großen Taste in rot. Wenn mann sie auch immer sieht und den Funk hören kann hört man auch immer ne so ne art 5 ton Folge.

    Im Bos Funk Band 2 findet man unter München auch einen Kanal von der PP München für die U Bahn Wachen.

  2. #2
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    Hallo,

    ich meine mal gehört zu haben das die U Bahn Wache so eine Halb-Stätische Sache ist. Nagel mich darauf aber nicht fest.

    Die Tatsache das die mit SoSi durch die Gegend fahren würde mich persönlich jetzt nicht beeindrucken. Fast jedes Ordnungsamt hat mittlerweile sowas und in Berlin fährt sogar das Entstörfahrzeug der Stadtwerke mit Sosi raus. In Köln wiederrum fähren die Verkehrsmeister der KVB auch mit Blau durch die Gegend wenn es sein muss.

    Auch das die Waffen haben ist fast schon normal. Aber im Gegensatz zur Polizei dürfen die die Waffen nur einsetzen wenn das EIGENE Leben in Gefahr ist. (Genau wie Geldtransportunternehmen). Nicht eingesetzt werden dürfen die Waffen z.B. zur Durchsetzung von Forderungen. (Da in Deutschland nur die Polizei die Hochheitsgewalt hat und nicht irgendwelche Unternehmen etc.)

    Auf welcher Frequenz die funken kann ich Dir leider nicht sagen. Ich vermute mal aber das sich das NICHT im BOS Bereich abspielen wird sondern eher im 2 Meter oder 70 cm Bereich. Das mit den 5 Ton Folgen kann auch stimmen aber gerade beim Betriebsfunk werden auch 5 Ton Folgen dazu verwendet, dass jeweilige Endgerät zu identifizieren. Sprich: Beim jeden drücken der Sprechtaste wird die Folge gesendet. Ist es evtl. sowas ? Das glaube ich schon eher denn jede U-Bahn Wache ist mit Handfunkgeräten ausgerüstet also was sollte man da noch großartig alarmieren wenn die sowieso alle via Funk erreichbar sind wenn es mal irgendwo knallt.
    Gruß,

    WALLY

  3. #3
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    Zumindest die Aussage, dass diese legalen Waffenträger ihre Waffe nur zum Schutz des eigenen lebens einsetzen dürfen kann ich sicher widerlegen.
    Jeder legale Waffenträger darf nach dem Notwehr/Nothilfe § 32 StGB diese Hilfe leisten, natürlich mit vielen Einschränkungen, vor allem geht es um die Verhältnismässigkeit der Mittel.
    Und wenn wir noch den § 34 dazunehmen, dann könnte man sogar eine illegale Waffe dazu heranziehen.
    Ist sicher OT, aber das musste ich klarstellen, diese § wurden mir bei meiner Sachkundeprüfung eingeprügelt :-)
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  4. #4
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    Zitat Zitat von SEG-Betreuung
    Zumindest die Aussage, dass diese legalen Waffenträger ihre Waffe nur zum Schutz des eigenen lebens einsetzen dürfen kann ich sicher widerlegen.
    Jeder legale Waffenträger darf nach dem Notwehr/Nothilfe § 32 StGB diese Hilfe leisten, natürlich mit vielen Einschränkungen, vor allem geht es um die Verhältnismässigkeit der Mittel.
    Und wenn wir noch den § 34 dazunehmen, dann könnte man sogar eine illegale Waffe dazu heranziehen.
    Ist sicher OT, aber das musste ich klarstellen, diese § wurden mir bei meiner Sachkundeprüfung eingeprügelt :-)
    Moin moin, ich glaube, das ist auch das, was Wally meinte. Zum Schutz des eigenen Lebens und des Lebens von Dritten, aber nicht, um jemand zum Beispiel am Weglaufen zu hindern. Auf was für einer Schule warst Du, damit Du so einen Paragraphen eingebläut bekommen hast? ;-)

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
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    Hi,

    ja genau das meinte ich. Natürlich darf man die Knarre auch dazu benutzen um jemanden daran zu hindern jemand anderes Leid anzutun aber wie gesagt nicht um Forderungen durchzusetzen. (z.B. Weglaufen etc pp)

    Ausserdem ist JEDEM der eine legale Waffe mit sich rumschleppt klar welche Folgen das haben wird wenn er die Waffe abfeuert oder gar jemanden umbringt. Auch wenn man im Recht war ist der Haufen ganz schön am Dampfen. Aber das ist ein anderes Thema.
    Gruß,

    WALLY

  6. #6
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    Hoi,

    dann darf ich auch noch anmerken, dass die Entstördienste von Stadtwerken und anderen Energie-Versorungs-Unternehmen (EVU, bei dem ich beschäftig bin *g* ) auch nur dann mit SoSi fahren dürfen, wenn es sich um eine Gas-störung handelt ODER wenn "Gefahr im Verzug ist". Z.B. eine 110.000 Volt-Leitung auf dem Boden liegt und direkt Menschen gefährdet die nicht "weglaufen" können weil sie beispielstweise eingeschlossen sind ;)

    So :)


    MfG Fabsi

    P.S.: Ich geh jetz nicht auf jeden einzelnen Fall drauf ein, wollts nur mal so angemerkt haben :)

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