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Thema: U Bahn Wache München

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    17.10.2004
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    88
    Hi,

    ja genau das meinte ich. Natürlich darf man die Knarre auch dazu benutzen um jemanden daran zu hindern jemand anderes Leid anzutun aber wie gesagt nicht um Forderungen durchzusetzen. (z.B. Weglaufen etc pp)

    Ausserdem ist JEDEM der eine legale Waffe mit sich rumschleppt klar welche Folgen das haben wird wenn er die Waffe abfeuert oder gar jemanden umbringt. Auch wenn man im Recht war ist der Haufen ganz schön am Dampfen. Aber das ist ein anderes Thema.
    Gruß,

    WALLY

  2. #2
    Registriert seit
    29.03.2006
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    5.311
    Hoi,

    dann darf ich auch noch anmerken, dass die Entstördienste von Stadtwerken und anderen Energie-Versorungs-Unternehmen (EVU, bei dem ich beschäftig bin *g* ) auch nur dann mit SoSi fahren dürfen, wenn es sich um eine Gas-störung handelt ODER wenn "Gefahr im Verzug ist". Z.B. eine 110.000 Volt-Leitung auf dem Boden liegt und direkt Menschen gefährdet die nicht "weglaufen" können weil sie beispielstweise eingeschlossen sind ;)

    So :)


    MfG Fabsi

    P.S.: Ich geh jetz nicht auf jeden einzelnen Fall drauf ein, wollts nur mal so angemerkt haben :)

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