Zumindest die Aussage, dass diese legalen Waffenträger ihre Waffe nur zum Schutz des eigenen lebens einsetzen dürfen kann ich sicher widerlegen.
Jeder legale Waffenträger darf nach dem Notwehr/Nothilfe § 32 StGB diese Hilfe leisten, natürlich mit vielen Einschränkungen, vor allem geht es um die Verhältnismässigkeit der Mittel.
Und wenn wir noch den § 34 dazunehmen, dann könnte man sogar eine illegale Waffe dazu heranziehen.
Ist sicher OT, aber das musste ich klarstellen, diese § wurden mir bei meiner Sachkundeprüfung eingeprügelt :-)
...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...