Hoi,

@tower911:

Die BE von deinem Auto erlischt auch, wenn du es hinter die Windschutzscheibe stellst und dort anmachst. Entscheident dafür ist nicht, wie das betreffende Teil mit dem Auto verbunden ist, sondern was es bewirkt. Und es bewirkt nunmal dass du einen nicht erlaubten Lichtkegel aus deinem Auto auf den anderen Verkehr wirfst.
z.B.:
Wenn ein Zivilwagen der Pol sowas hinter der Scheibe hat, dann steht das bei denen auch im Brief. Weil es egal ist wo du dieses Teil im Straßenverkehr betreibst ob auf, unter oder im Auto macht dabei keinen Unterschied.

Du darfst ja dein Auto mit angezogener Handbremse im Innenraum blau beleuchten. Jedoch nicht blinkend oder wärend der Fahrn ;)

Wie gesagt: Die Auswirkungen sind das entscheidende nicht wie du es anstellst ;)


MfG Fabsi