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Thema: GM900 - BOS Zugelassen?

  1. #1
    zwerch007 Gast

    GM900 - BOS Zugelassen?

    Hallo,

    ist das Motorola GM 900 4m Bandbreite für BOS zugelassen? Ich wohne im Saarland.

    Gibt es irgend wo eine Liste wo man nachlesen kann, welche Geräte eine BOS Zulassung haben?

    Danke für Eure Antworten.

  2. #2
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    HAllo,

    Nein ist es nicht!

    In BaWü. dürfte man dieses Gerät und andere Wenigkanalgeräte benutzen, aber ausdrücklich nur für die sogenannten Lokalkanäle im 4m Band.

    In Saarland gibt es solche Sonderregelungen m.W. nicht!

    Gruß
    Carsten

    EDIT:
    P.S. Übersicht hier:
    http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/p...06pdf.pdf.html

  3. #3
    zwerch007 Gast
    Danke für die schnelle Antowrt.

  4. #4
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    @DG3YCS

    Gibt es irgendwo eine Liste, welche Wenigkanalgeräte in B.-W. für die Leitkanäle zugelassen sind?

    Eschon

  5. #5
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    Hallo,

    eine Liste kenne ich nicht.
    Ich weiß nur von einigen Geräten das die dort offiziell verbaut sind...

    Aber wenn ich die Regelung für BaWü
    http://www.lfs-bw.de/servlet/PB/show...2000-11-24.pdf
    richtig deute, dann darf jedes in DL für den Betriebsfunk zugelassene Gerät verwendet werden, wenn es die geforderen Bedingungen einhält.

    Denn dort steht ja: Die Zustimmung wird erteilt für
    - Wenigkanal-Funkgeräte in Wechselverkehr/
    Oberband auf den Kanälen 377, 382, 387 und
    392 bzw. 385, als zweite Funkanlage (für den Lokalkanal).
    -
    und nicht ...die auf der Liste xxx aufgeführt sind.

    Die Bedingungen sind:
    Die in der Regelung vorgeschriebenen Kanäle
    Die technischen Parameter die allgemein für BOS funk vorgesehen sind
    (Leistung,Hub, Modulationsart)

    Gruß
    Carsten

  6. #6
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    Danke.

    Es gab allerdings auch mal ein Schreiben vom I.M. Bad-Wü., wonach als Ersatz für die FuG7b bei den Hilfsorganisationen auch einfachere, speziell programmierte FuG´s wie z.B. das Motorola GM350 eingesetzt werden dürfen. Dieses hatte dann eine spezielle Programmierung, die nur die nicht-polizeilichen Frequenzen beinhaltete. Leider habe ich dieses Schreiben nicht.

    Das GM350 gibt es ja schon einige Zeit nicht mehr als Neugerät und da wär die Frage interessant, ob es ein günstiges zugelassenes Neugerät gibt.

    Danke

    Eschon

  7. #7
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    Zitat Zitat von DG3YCS
    Hallo,

    eine Liste kenne ich nicht.
    Ich weiß nur von einigen Geräten das die dort offiziell verbaut sind...

    [...]

    Die Bedingungen sind:
    Die in der Regelung vorgeschriebenen Kanäle
    Die technischen Parameter die allgemein für BOS funk vorgesehen sind
    (Leistung,Hub, Modulationsart)

    Gruß
    Carsten
    Hallo Carsten,

    Das geht weder aus dem Schreiben hervor, noch weiß das IM in BaWü etwas davon. Also trenne bitte Meinung und Tatsachen.

    Thomas
    Hier werden sie repariert
    www.funk-werkstatt.de

  8. #8
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    Zitat Zitat von Eschon
    Danke.

    Das GM350 gibt es ja schon einige Zeit nicht mehr als Neugerät und da wär die Frage interessant, ob es ein günstiges zugelassenes Neugerät gibt.

    Danke

    Eschon
    Zumindest betraf es den Krankentransport in BaWü und dafür hatte das Telecar 10/80 eine Ausnahmegenehmigung, weil auch FMS-fähig.

    Thomas
    Hier werden sie repariert
    www.funk-werkstatt.de

  9. #9
    Registriert seit
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    Hallo Thomas,

    wie kommst du zu der MEinung, dass dies nur meine persöhnliche Meinung ist.
    In dem Rundschreiben steht explizit drin, auf welchen Kanälen die Geräte betrieben werden dürfen. Ich habe diesen Abschnitt ja auch zitiert.
    Ok, im Abschnitt über die ORTSFEST betriebenen Funkanlagen könnte man sich jetzt über die auslegung streiten, ob die nicht genannten Kanäle keinesfalls programmiert sein dürften, oder ob ein Betrieb auf den nichtgenannten Kanälen nur verboten ist. Aufgrund der Formulierung würde ich aber ersteres rauslesen.
    Im 2m bereich ist es etwas deutlicher formuliert. Hier findet man eine Auflistung der Kanäle welche auf ein FuG 10 programmiert werden dürfen.
    Unter den Regelungen für die nicht BOS FuG´s findet man dann den Hinweis das diese dann diese Kanäle haben dürfen.
    Allerdings würde ich sowieso sagen, entspricht ein Gerät nicht den in dem Schreiben genannten Bedingungen, so gilt die Ausnahmeregelung nicht mehr für dieses Gerät und der Betrieb ist, da nicht BOS-FuG generell verboten.

    Meine Aussagen bzgl. der Technischen Parameter findest du tatsählich nicht in dem Schreiben bestätigt, allerdings sind diese ganz klar durch die Eintrag 181001 im Frequenznutzungsteilplan 181 geregelt!
    Darüberhinaus ist dieses auch noch in den Verwaltungsvorschriften welche für die Mitarbeiter der BnetzA absolut verbindlich sind, nochmals eindeutig so festgelegt. Zu finden in den VVnömL - Teil B unter Punkt 2 und folgende...
    Diese beiden Regelungen solltest du als Fachhändler für BOS eigendlich kennen.

    Falls du allerdings belege für das gegenteil hast, so bin ich gerne bereit mich eines besseren belehren zu lassen!

    Gruß
    Carsten
    Geändert von DG3YCS (01.05.2006 um 12:49 Uhr)

  10. #10
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von DG3YCS
    Hallo Thomas,

    wie kommst du zu der MEinung, dass dies nur meine persöhnliche Meinung ist.
    [...]
    Falls du allerdings belege für das gegenteil hast, so bin ich gerne bereit mich eines besseren belehren zu lassen!

    Gruß
    Carsten
    Hallo Carsten,

    1.) Ob der Interpretationsfähigkeit des Dokumentes lass uns mal bitte nicht streiten. Ich befürchte da eine längere Diskussion. Die IMs sehen das immer noch so, dass für die BOS-Frequenzen nur die dafür vorgesehenen und zugelassenen (nach TR BOS) Endgeräte zum Einsatz kommen dürfen. Ausnahmen ausgenommen. Die müssen jedoch explizit geschehen und nicht pauschal.

    2.) Ist die Aussage aus dem IM BaWü ganz frisch auf dem Tisch - und das vom 21.04.06. Ich beziehe mich da auf ein Gespräch mit dem LBD und seinem Sachgebietsleiter.

    3.) Hätte sich GCD die Zulassung des MT118 als FuG8a-1 ja sonst sparen können.

    4.) Ging es hier um das Stichwort "offiziell". Was in der Wirklichkeit passiert, wissen wir vermutlich alle. Nur halten solche Selbständigkeiten keiner Prüfung stand.

    5.) Gilt ausschließlich für ex-geschützte (jetzt ATEX) Handsprechfunkgeräte der Grundsatz nach Bestätigung durch den AK V können Geräte, die in einer BOS-zugelassenen Variante existieren, eine BOS-"Duldung" bekommen. Aber auch das nicht pauschal und nur für ex-Geräte. In BaWü wiederum wurde gerade das etwas großzügig ausgelegt. Hier hatte das GP300 (nicht ex-geschützt) eine Duldung durch das IM erfahren.

    Thomas
    Geändert von tm112 (01.05.2006 um 17:03 Uhr)
    Hier werden sie repariert
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