das steht ganz klar im gesetz zum schutze der jugend in der öffentlichkeit.
nachzulesen in jedem lokal oder restaurant, da muss es aushängen.
und da helfen auch keine absprachen und ob das ne JF veranstaltung ist, das wird euch der zuständige staatsanwalt im falle eines falles dann schon sagen. ein gründungsfest (bierschütten im akkord, machen wir uns nix vor) wird da nicht durchgehen, ausser es wäre ein gründungsfest der JF.
hier:
http://www.rottal-inn.de/lra_intern/...gendschutz.htm
war übrigens das erste ergebnis bei google...
...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...